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Die Europäische Kommission ist das Exekutivorgan der EU. Sie vertritt die Interessen der Europäischen Union insgesamt, also nicht die Interessen einzelner Länder. Der Begriff „Kommission“ wird sowohl für das Kollegium der Kommissare und Kommissarinnen als auch für die Institution selbst verwendet.
Die Kommission hat folgende Hauptaufgaben:
Vorlage von Gesetzesvorschlägen, die anschließend von den gesetzgebenden Organen, also dem Europäischen Parlament und dem Rat der Fachminister, angenommen werden
Durchsetzung Europäischer Gesetze, gegebenenfalls mit Unterstützung des Europäischen Gerichtshofs
Festlegung von Zielen und Prioritäten für Maßnahmen, die jedes Jahr im Arbeitsprogramm festgelegt werden, und ihre Verwirklichung
Verwaltung und Durchführung politischer Maßnahmen der EU und ihres Haushalts,
Vertretung der EU außerhalb Europas (Handelsabkommen zwischen der EU und anderen Ländern u. ä.).
Die Europäische Kommission hat ihren Hauptsitz in Brüssel, Belgien, und einige Dienststellen in Luxemburg. Sie hat Vertretungen in allen EU-Mitgliedstaaten und weitere 139 Delegationen weltweit.
Generaldirektionen und Agenturen In den Generaldirektionen (GD) oder Dienststellen der Kommission arbeiten 23 000 Personen. Jede Generaldirektion ist für einen bestimmten Politikbereich zuständig und wird von einem Generaldirektor geleitet. Die Generaldirektionen formulieren Gesetzesvorschläge, die jedoch erst dann offiziell werden, wenn sie vom Kollegium der Kommissare während seiner wöchentlichen Sitzungen angenommen werden. Die Generaldirektionen verwalten außerdem Finanzierungsinitiativen auf EU-Ebene, führen öffentliche Konsultationen durch und organisieren Informationskampagnen. Die Europäische Kommission delegiert außerdem Aufgaben an eine Reihe von Exekutivagenturen, die sie bei der Durchführung von EU-Programmen unterstützen.