Innovationsportal Sachsen-Anhalt

« Förderinformationen

FLAG-ERA Joint Transnational Call (JTC) 2015

Termin:
27.01.2015
Fördergeber:
EU - Sonstige
The JTC comprises two topics, each dedicated to supporting research projects in synergy with one of the two FET Flagships, the Graphene Flagship and the Human Brain Project. It is designed to expand the current Flagships to new researchers while also supporting researchers already in the Flagships. Investigators based at universities, research institutions, SMEs and larger enterprises are invited to team up with their peers abroad to submit proposals in the area of the Flagships.
Call topics:
Graphene JTC Areas (Seite 4)
o 1.Computational modellingof devices and systems
o 2.Advanced nanofabrication and spintronics
o 3.Active THz components
o 4.Multifunctional composites
o 5.Functional coatings
o 6.Nanofluidics applications
o 7.Biological and chemical sensors
o 8.Immunogenomics and proteomics
o 9.New layered materials and heterostructures
o 10.Energy
o 11.Prototypes

Teilnahmeberechtigung:
Vorschläge werden von internationalen Konsortien mit Partnern (Forschungsgruppen) in mehreren Ländern eingereicht. Die Finanzierung erfolgt durch die teilnehmende Organisation an den Konsortialpartner. Konsortium und Partner müssen berechtigt sein durch entsprechende Organisation gefördert zu werden. Wenn ein Partner durch mehrere Fördreorganisation finanziert werden kann, muss der Partner sich für eine Förderorganisation entscheiden. Es ist notwendig, dass das Konsortium und alle Partner berechtigt sind durch die Förderorganisation finanziert zu werden.
Teilnahme von Konsortien:
Jedes Konsortium das einen Antrag stellt muss aus mindestens 3 Partnern aus 3 verschiedenen Ländern bestehen und erfüllt eine der folgenden Bedingungen:
1. Mindestens 3 Partner fordern Mittel aus 3 unterschiedlichen Ländern an.
2. Mindestens 2 Partner fordern Mittel aus 2 unterschiedlichen Ländern an, zuzüglich eine Kernprojektpartner aus einem anderen Land, die ihre Finanzierung aus dem Call nicht anfordert und ihre eigene Finanzierung sicherstellt
Nicht mehr als die Hälfte der Partner in einem Konsortium dürfen Kernprojektpartner sein, unabhängig davon ob die Finanzierung beantragt wird oder nicht.
Partner ist jede Forschergruppe aus einer forschungstreibenden Organisation, das sich mit dem Thema des JTC (joint transnational calls - den transnationalen Calls) auseinander setzt, sofern diese nicht in den einzelnen Ländern andere Bestimmungen herrschen. [wird im Anhang erläutert]
Ein Flagship Kernpartner ist ein Partner der geleitet wird durch einen PI (principal investigator - Projektleiter), welcher ein PI für das Hauptprojekt bei der Einreichung des Vorschlags ist. Jeder PI muss bereit erklären der PI für das Projekt zu sein während der Einreichungsfrist.
Koordinator des Konsortiums muss ein Partner sein der durch die Förderorganisation finanziert wird, die sich am Call beteiligen.
Die maximal erlaubte Finanzierung beträgt pro Land 60% der beantragten Mittel, wenn nur 2 Partner an der Finanzierung teilnehmen betragen diese 75% der beantragten Mittel.
Neben den Kernpartner, Forschungsgruppen und privaten Partner die die Teilnahmebedingungen für eine Finanzierung durch eine Förderorganisation nicht erfüllen, aber bereit sind zu Kooperieren und einen Beitrag zum Projekt leisten, können Teil eines Konsortiums werden, sofern diese ihre Finanzierung sicherstellen. Diese werden nicht bei der Berechnung der 60-75 Regel berücksichtigt.

Teilnahme von Partnern:
Zulassungskriterien für Partner gelten nur für die gewählte Förderorganisation. Förderorganisationen verlangen
1. das Partner ihre Teilnahmen selber prüfen bevor sie teilnehmen und
2. die Finanzierung bezieht sich nur auf Grundlagenforschung oder angewandter und /oder innovationsbezogen Forschung bezieht. [Details im Anhang]
Um Konsortium nicht zu gefährden sollte jeder Partner im Konsortium sicherstellen, dass keine Zweifel an der Förderfähigkeit der Institution, PI und Kosten bestehen.
Dauer:
Projekte können für einen Zeitraum von 3 Jahren gefördert werden und auf Grundlage der Vorschriften der Förderorganisation.
Finanzierung:
Es gibt keine vordefinierten Grenzen. (Seite 29).
Eine Förderung durch CSC (Call Steering Commitee) erfolgt anhand der Ergebnisse der wissenschaftlichen Bewertung, welche durchgeführt werden durch SEP (international Scientific Evaluation Panel), diese senden an das entsprechende Kernprojekt zur Genehmigung. (Seite9)
Bewerbungsverfahren:

Sicherstellen das:
1. Forschung bezieht sich auf einen der Calls
2. Konsortium erfüllt die Teilnahmebedingungen
3. Jeder Partner erfüllt die Teilnahmebedingungen
Einreichung der Vorschläge:
Erstellung eines gemeinsamen Dokumentes, welches durch den Koordinator an die Joint Call Secretariat geschickt werden muss.
Es wird empfohlen, einen Vorläufigen Entwurf wenige Tage vorher einzureichen. Eingereichte Vorschläge können bis zur Deadline geändert werden. In Deutschland erfolgt eine Einreichung bei der DFG über das ELAN.
Der Koordinator und alle Partner müssen in der Lage sein, Fragen zum Vorschlag beantworten zu können. Wenn PI nicht erreichbar ist, muss er durch einen Stellvertreter der gleichen Organisation vertreten werden.

Förderorganisation:
DFG
Dr. Michael Mößle
Tel:+49 228 885 2351
E-Mail:Michael.Moessle@dfg.de
Martin Winger
Tel:+49 228 885 2039
E-Mail: Martin.Winger@dfg.de
Joint Call Secretariat
Emilie Klecha
Tel: +33 1 73 54 82 98
E-Mail: emilie.klecha@agencerecherche.fr
Bei Fragen an DFG oder Joint Call Secretariat (Seite 8 und 29)

Management des Projektes:
Wenn Vorschlag akzeptiert wurde muss jeder Partner eine Anmeldung zur Finanzierung an die Förderorganisation schicken. Anschließende Verhandlung zwischen Partner und Förderorganisation erfolgt nach bestimmten Verfahren undwenn diese erfolgreich war ergibt sich eine Finanzierung. Alle Partner des Konsortiums sollten zum gleichen Zeitpunkt Fördermittel erhalten, damit Forschung wie geplant erfolgen kann. Verwaltung und finanzielle Abwicklung der Finanzierung wird durch die jeweilige Förderorganisation betreut, nach ihren Regeln und Richtlinien. Spätestens drei Monate nach Beginn eines Projekts muss ein Konsortialvertrag von allen Partnern unterzeichnet sein und an das FLAG-ERA-Sekretariat geschickt werden. Einige Förderorganisationen verlangen das der Konsortialvertrag vor der Finanzhilfevereinbarung oder vor der Zahlung unterzeichnet ist
Koordinatoren müssen wissenschaftlichen Bericht über jeden 12-Monatszeitraum des Projekts vorlegen. Die Berichte sind der FLAG-ERA JCS innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende des jeweiligen Zeitraums zugesandt werden. Darüber hinaus müssen die Konsortien den Status ihrer Projekte in jährlichen Veranstaltungen präsentieren. Die damit verbundenen Kosten sind förderfähig und es wird empfohlen, sie in das Projektbudget aufzunehmen. Einige Förderorganisationen erfordern separate Berichte für einzelne Projektpartner. Dies wird in den Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Jede Publikation muss bestätigt werden und eine Kopie ist an die Joint Call Secretariat zu schicken.

Weitere Informationen:
http://www.flag-era.eu/FLAG-ERA-call-2015
http://www.flagera.eu/extra-files/FLAG-ERA_JTC2015_Call%20Announcement.pdf