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Moorbodenschutz inklusive der Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen aus Paludikultur
Termin:
31.03.2022
Fördergeber:
Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Gegenstand der Förderung ist die Etablierung und Bewirtschaftung von ca. fünf Modell- und Demonstrationsvorhaben, die in praxisrelevantem Maßstab die Planung, die Vorbereitung und Durchführung der Wiedervernässung sowie den Anbau, die Verwertung und die Vermarktung von Paludikultur-Erzeugnissen exemplarisch umsetzen. In maximal zwei der Modell- und Demonstrationsvorhaben kann eine kombinierte Nutzung aus Paludikultur und Agri-Photovoltaik auf nassen Flächen Gegenstand der Förderung sein. Durch die Anwendung von Erkenntnissen aus Forschung und Entwicklung in der Fläche sollen Praxisreife, Wirtschaftlichkeit und ökologische Effekte der Paludikultur unter realen Bedingungen aufgezeigt werden, um die großflächige Transformation von einer entwässerungsbasierten hin zur nassen Moorbodenbewirtschaftung zu unterstützen.
Für das Ziel einer bundesweiten Übertragbarkeit ist es wesentlich, dass die MuD-Vorhaben auf repräsentativen, derzeit vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Moorböden insbesondere in den moorreichen Bundesländern (v.a. Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) eingerichtet werden. Zu beachten ist eine ausreichende Wasserverfügbarkeit, die Eignung des Standorts für die geplante Paludikultur (auch hinsichtlich evtl. Einschränkungen durch übergeordnete Planungen oder dem Bau-, Wasser- und Naturschutzrecht), ein einzugsgebietsbezogenes Wassermanagement zur Minimierung der Wasserverluste und eine praxisrelevante Flächengröße. Welche Flächengröße praxisrelevant ist, hängt von der geplanten Verwertungsrichtung ab. Als Richtwert soll eine Flächengröße >5 ha angestrebt werden. Bisher entwässerte Flächen sollten aufgrund des mit der Wiedervernässung verbundenen Klimaschutzeffektes bevorzugt werden, aber auch Vorhaben auf schon vernässten Flächen sind in diesem Aufruf eingeschlossen. Gefördert werden Projektflächen, für die dem Projektträger eine Selbstverpflichtungserklärung zur Beibehaltung der nassen Bewirtschaftung nach Ende des Vorhabens vorgelegt wird.
Insbesondere werden Vorhaben zu den folgenden Themenbereichen gefördert:
o Förderbereich 1: Flächenauswahl und Vorbereitung inklusive Durchführung der Wiedervernässung sowie Etablierung und Bewirtschaftung von Paludikulturen sowie ggf. in Kombination mit Agri-Photovoltaik
o Förderbereich 2: Verwertung und Vermarktung von nachwachsenden Rohstoffen aus Paludikulturen
o Förderbereich 3: Öffentlichkeitsarbeit und Wissenstransfer
o Förderbereich 4: Wissenschaftliche Begleituntersuchungen
Zuwendungsempfänger kann eine natürliche oder eine juristische Person sein, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Zuwendungsempfänger muss entsprechende Erfahrung bei der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen wie der, für die eine Zuwendung beantragt wird, nachweisen.
Weitere Informationen:
https://www.fnr.de/fileadmin/Projekte/2021/Foerderaufrufe/FNR058-MuD-Moorbodenschutz-160921.pdf
http://www.fnr.de/fileadmin/allgemein/pdf/broschueren/foerderprogramm_2015.pdf
Für das Ziel einer bundesweiten Übertragbarkeit ist es wesentlich, dass die MuD-Vorhaben auf repräsentativen, derzeit vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Moorböden insbesondere in den moorreichen Bundesländern (v.a. Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) eingerichtet werden. Zu beachten ist eine ausreichende Wasserverfügbarkeit, die Eignung des Standorts für die geplante Paludikultur (auch hinsichtlich evtl. Einschränkungen durch übergeordnete Planungen oder dem Bau-, Wasser- und Naturschutzrecht), ein einzugsgebietsbezogenes Wassermanagement zur Minimierung der Wasserverluste und eine praxisrelevante Flächengröße. Welche Flächengröße praxisrelevant ist, hängt von der geplanten Verwertungsrichtung ab. Als Richtwert soll eine Flächengröße >5 ha angestrebt werden. Bisher entwässerte Flächen sollten aufgrund des mit der Wiedervernässung verbundenen Klimaschutzeffektes bevorzugt werden, aber auch Vorhaben auf schon vernässten Flächen sind in diesem Aufruf eingeschlossen. Gefördert werden Projektflächen, für die dem Projektträger eine Selbstverpflichtungserklärung zur Beibehaltung der nassen Bewirtschaftung nach Ende des Vorhabens vorgelegt wird.
Insbesondere werden Vorhaben zu den folgenden Themenbereichen gefördert:
o Förderbereich 1: Flächenauswahl und Vorbereitung inklusive Durchführung der Wiedervernässung sowie Etablierung und Bewirtschaftung von Paludikulturen sowie ggf. in Kombination mit Agri-Photovoltaik
o Förderbereich 2: Verwertung und Vermarktung von nachwachsenden Rohstoffen aus Paludikulturen
o Förderbereich 3: Öffentlichkeitsarbeit und Wissenstransfer
o Förderbereich 4: Wissenschaftliche Begleituntersuchungen
Zuwendungsempfänger kann eine natürliche oder eine juristische Person sein, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Zuwendungsempfänger muss entsprechende Erfahrung bei der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen wie der, für die eine Zuwendung beantragt wird, nachweisen.
Weitere Informationen:
https://www.fnr.de/fileadmin/Projekte/2021/Foerderaufrufe/FNR058-MuD-Moorbodenschutz-160921.pdf
http://www.fnr.de/fileadmin/allgemein/pdf/broschueren/foerderprogramm_2015.pdf