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Forschungsprojekte zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten der Neurowissenschaften
Termin:
31.03.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Verantwortungsvolle Forschung und Innovation erfordert den Einbezug ethischer, rechtlicher und sozialer Aspekte (ELSA), um das Potenzial neurowissenschaftlicher Entwicklungen für das Wohl des Menschen zu nutzen und mög¬lichen Risiken angemessen begegnen zu können, sowie Konsequenzen für die Gesellschaft und das Gesundheitssystem frühzeitig zu erkennen und zu diskutieren.
Das Förderziel dieser Maßnahme ist es, die ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Implikationen von Entwicklungen in den Neurowissenschaften zu identifizieren, wissenschaftliche Grundlagen für einen informierten gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Diskurs zu legen, Chancen und Risiken, die sich aus dem technischen und methodischen Fortschritt ergeben, zu bewerten sowie den allgemeinen Wissensstand zu erweitern. Dies soll zu einem besseren Verständnis bei verschiedenen Akteuren aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft beitragen und bildet die Grundlage zur Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Neurowissenschaften sowie für die Entwicklung allgemeingültiger Richtlinien zur Umsetzung in die technologische und methodische Praxis. Ein weiteres Ziel ist es, den Ausbau der interdisziplinären ELSA-Forschungslandschaft zu unterstützen, den Wissenschaftsbereich für Forschende attraktiver zu machen und die internationale Sichtbarkeit weiter zu erhöhen.
Zu diesem Zweck werden exzellente, interdisziplinäre Forschungsprojekte gefördert, die wissenschaftlich-technologisch fundierte Analysen und Bewertungen erarbeiten und ggf. Leitlinien und Handlungsempfehlungen für die betroffenen Akteure aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft aufzeigen. Forschenden Einrichtungen wird es ermöglicht, Forschungsprojekte zu aktuellen ELSA-Fragen der Neurowissenschaften durchzuführen, ihre Forschungsaktivitäten zu intensivieren, sich zu vernetzen sowie Kooperationen auszubauen. In die Forschungsaktivitäten können auch Bürgerinnen und Bürger sowie Betroffene oder Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter integriert werden. Insbesondere kann ein Fokus in der systematischen Analyse möglicher ethischer, normativer und gesellschaftlicher Auswirkungen von neurowissenschaftlichen Anwendungen oder Nutzung von Hirndaten und Künstlicher Intelligenz liegen. Dabei kann auch die ELSA-Forschung der Lebenswissenschaften theoretisch und methodisch weiterentwickelt werden. Darüber hinaus soll im Rahmen der Projektförderung ein Querschnittsprojekt als Research Hub die geförderten Forschungsprojekte auf einer übergeordneten Ebene untereinander und mit weiteren einschlägigen nationalen und internationalen Stakeholdern vernetzen, den Ausbau nachhaltiger Kooperationen unterstützen und bei der zielgruppengerechten Verwertung der Forschungsergebnisse unterstützen. Zudem ist erwünscht, dass im Querschnittsprojekt weitere zukunftsorientierte Fragen identifiziert und bearbeitet werden. Dabei wird erwartet, dass zumindest eine substanzielle Frage identifiziert wird, die aus der Vernetzungsarbeit der Forschungsprojekte hervorgeht.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen, außerschulische Kultur- und Bildungseinrichtungen, weitere Institutionen (z. B. Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen) mit Schwerpunkten in der Wissensgenerierung und -vermittlung sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem nachgewiesenen Schwerpunkt auf Forschung, Bürgerwissenschaften, Wissenschaftskommunikation oder Bildung für nachhaltige Entwicklung. Alle Antragsberechtigten können in Verbundvorhaben als Verbundpartner fungieren, jedoch muss ein wissenschaftlicher Verbundpartner die Koordination übernehmen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
- Bereich Gesundheit -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 0228/3821-1210
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/10/2021-10-06-Bekanntmachung-Neurowissenschaften.html
Das Förderziel dieser Maßnahme ist es, die ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Implikationen von Entwicklungen in den Neurowissenschaften zu identifizieren, wissenschaftliche Grundlagen für einen informierten gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Diskurs zu legen, Chancen und Risiken, die sich aus dem technischen und methodischen Fortschritt ergeben, zu bewerten sowie den allgemeinen Wissensstand zu erweitern. Dies soll zu einem besseren Verständnis bei verschiedenen Akteuren aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft beitragen und bildet die Grundlage zur Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Neurowissenschaften sowie für die Entwicklung allgemeingültiger Richtlinien zur Umsetzung in die technologische und methodische Praxis. Ein weiteres Ziel ist es, den Ausbau der interdisziplinären ELSA-Forschungslandschaft zu unterstützen, den Wissenschaftsbereich für Forschende attraktiver zu machen und die internationale Sichtbarkeit weiter zu erhöhen.
Zu diesem Zweck werden exzellente, interdisziplinäre Forschungsprojekte gefördert, die wissenschaftlich-technologisch fundierte Analysen und Bewertungen erarbeiten und ggf. Leitlinien und Handlungsempfehlungen für die betroffenen Akteure aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft aufzeigen. Forschenden Einrichtungen wird es ermöglicht, Forschungsprojekte zu aktuellen ELSA-Fragen der Neurowissenschaften durchzuführen, ihre Forschungsaktivitäten zu intensivieren, sich zu vernetzen sowie Kooperationen auszubauen. In die Forschungsaktivitäten können auch Bürgerinnen und Bürger sowie Betroffene oder Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter integriert werden. Insbesondere kann ein Fokus in der systematischen Analyse möglicher ethischer, normativer und gesellschaftlicher Auswirkungen von neurowissenschaftlichen Anwendungen oder Nutzung von Hirndaten und Künstlicher Intelligenz liegen. Dabei kann auch die ELSA-Forschung der Lebenswissenschaften theoretisch und methodisch weiterentwickelt werden. Darüber hinaus soll im Rahmen der Projektförderung ein Querschnittsprojekt als Research Hub die geförderten Forschungsprojekte auf einer übergeordneten Ebene untereinander und mit weiteren einschlägigen nationalen und internationalen Stakeholdern vernetzen, den Ausbau nachhaltiger Kooperationen unterstützen und bei der zielgruppengerechten Verwertung der Forschungsergebnisse unterstützen. Zudem ist erwünscht, dass im Querschnittsprojekt weitere zukunftsorientierte Fragen identifiziert und bearbeitet werden. Dabei wird erwartet, dass zumindest eine substanzielle Frage identifiziert wird, die aus der Vernetzungsarbeit der Forschungsprojekte hervorgeht.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen, außerschulische Kultur- und Bildungseinrichtungen, weitere Institutionen (z. B. Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen) mit Schwerpunkten in der Wissensgenerierung und -vermittlung sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem nachgewiesenen Schwerpunkt auf Forschung, Bürgerwissenschaften, Wissenschaftskommunikation oder Bildung für nachhaltige Entwicklung. Alle Antragsberechtigten können in Verbundvorhaben als Verbundpartner fungieren, jedoch muss ein wissenschaftlicher Verbundpartner die Koordination übernehmen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
- Bereich Gesundheit -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 0228/3821-1210
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/10/2021-10-06-Bekanntmachung-Neurowissenschaften.html