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Innovationen zur Minderung von Emissionen aus freigelüfteten Ställen und Ausläufen

Termin:
31.03.2022
Fördergeber:
Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Mit der Bekanntmachung zur Minderung von Emissionen aus freigelüfteten Ställen und Ausläufen verfolgt das BMEL das Ziel, Emissionen von Geruch, stickstoffhaltigen Verbindungen (u. a. Ammoniak, Lachgas), Staub, Bioaerosolen, Methan und Kohlendioxid aus den als besonders tiergerecht angesehenen Außenklimaställen und Ausläufen in die Luft zu reduzieren sowie die Einträge von Stickstoff und Phosphor von unbefestigten Ausläufen in Boden und Gewässer zu senken. Innovationsbedarf wird insbesondere im Spannungsfeld zwischen Tierwohl in besonders tiergerechten Haltungsformen sowie Umwelt- und Klimaschutz gesehen.

Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen innovative Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung unterstützt werden, die zur Emissionsminderung von Geruch, Ammoniak, Staub, Bioaerosolen, Methan und/oder Lachgas und der Minderung von Einträgen von Stickstoff und Phosphor in Böden und Gewässer aus Außenklimaställen und Ausläufen beitragen. Dabei sollen Lösungen sowohl für Neuanlagen als auch für praktikable und wirtschaftliche Nachrüstungen in Bestandsanlagen gefunden werden.

Es werden insbesondere Vorhaben gefördert, bei denen die folgenden, beispielhaft aufgeführten Bereiche von Innovationen als Einzel- oder Kombinationsmaßnahmen im Vordergrund stehen:
o baulich-technische Maßnahmen im Stall (z. B. Buchtenstrukturierung mit Hilfe von Kontaktgittern, Mikroklimabe­reiche, Duschen, Mikrosuhlen, Fütterungseinrichtungen, Boden-/Laufflächengestaltung)
o Auslaufgestaltung (z. B. integrierte Ausläufe, Untergrundbefestigung/Drainage des Vorhofes, Triebwegbefestigung, Flächengestaltung)
o geeignete Verfahren zur Minderung gasförmiger Emissionen und von Stickstoff-/Phosphor-Einträgen (z. B. Einsatz von Hemmstoffen wie Ureaseinhibitoren, Ansäuerung, Substrateinsatz im Auslauf mit hohem C/N-Verhältnis, Kühlung, neuartige Beläge für den Stallboden, Einsatz von Biokohle)
o Einstreutechnik (z. B. Entstaubung, automatisches Einstreuen)
o Entmistung (z. B. Kot-Harn-Trennung Oberflur/Unterflur, Kotband, Kot(band)trocknung und -pelletierung), Reinigungsvorrichtungen (z. B. Schieber, Roboter, Kombination mit Sprühvorrichtung oder Harnauffang- und Sammeleinrichtung)
o Lüftung und Klimatisierung der Stallanlage wie Kühlung (z. B. Zuluftkühlung, Wärmetauscher), Dämmung oder (partielle) Unterflurabsaugung sowie Überdachung/Beschattung des Auslaufs/Laufhofes
o neuartige Haltungsverfahren
o geeignete technische Verfahren zur Minderung von Nährstoffverlusten (Emissionen) bei der Tierernährung (z. B. bei der Futteraufbereitung, der Futtertrocknung, der Einbringung/Zuführung emissionsmindernde Stoffe)
o Tränktechniken (z. B. zur Vermeidung von Flächenvernässung, elektronische Tränkedruckregelung)
o Managementmaßnahmen (z. B. Entmistungsfrequenz, Substrataustausch)
o Flächenmanagement (z. B. Pflege, Erneuerung, Auslauf-/Weidemanagement)

Die Entwicklung oder Verbesserung von Methoden und Techniken zur quantitativen/qualitativen Erfassung von Emissionen ist nicht Bestandteil der vorliegenden Bekanntmachung. Auch Innovationen die alleine auf Fütterungsaspekte und/oder Fütterungsstrategien (z. B. Rationszusammensetzungen, Zusatzfutterstoffe oder Fütterungsregime) abzielen sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Aspekte der Tierernährung sind im Rahmen der Bekanntmachung nur in Kombination mit weiteren Maßnahmen (siehe oben) zu behandeln.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Niederlassung in Deutschland sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, soweit eine substantielle Kooperation mit der Privatwirtschaft sichergestellt ist.

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Weitere Informationen:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/CbNzQUOUqIF6J5aAm5O?0