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Projekte in den Bereichen Softwareinnovationen, Künstliche Intelligenz und Mikroelektronik im Rahmen der europäischen EUREKA-Cluster
Termin:
31.03.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Forschung und Entwicklung (FuE) in Schlüsseltechnologien sind unabdingbar für einen wettbewerbsstarken Wirtschaftsstandort Deutschland, der sich mit innovativen Produkten und Dienstleistungen weltweit behaupten kann. Um Wissensvorsprünge nutzen zu können und zukunftsweisende Ideen schnell in marktfähige Produkte umzusetzen, bedarf es neben anwendungsorientierter strategischer Forschungsförderung in Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft auch eines Zusammenschlusses nationaler und europäischer Forschung. Die Aushandlung gemeinsamer Ziele und Strategien auf europäischer Ebene und die Schaffung von kritischen Massen sind eine Grundvoraussetzung, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können.
Das EUREKA-Netzwerk ist eine europäische Initiative zur Initiierung und Umsetzung anwendungsorientierter, grenzüberschreitender FuE-Projekte. Das EUREKA Clusters Programme (ECP) ist eine langfristige Initiative, die strategisch wichtige Themen aus Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) in enger Kooperation mit nationalen Behörden unterstützt, um wirtschaftliche Stärke und gesellschaftlichen Nutzen für die teilnehmenden Länder zu schaffen. Das BMBF beteiligt sich im Rahmen der Forschungsinitiative EUREKA sowohl an den europäischen Clustern als auch an Joint Calls, die die oben genannten Schlüsseltechnologien fokussieren. Joint Calls sind darauf ausgerichtet, Cluster-übergreifend aktuelle FuE-Themen in europäischer Zusammenarbeit zu bearbeiten.
Gefördert werden vorwettbewerbliche, industriegetriebene FuE-Arbeiten von deutschen Teilkonsortien im Rahmen bi- und multilateraler europäischer Verbundvorhaben in EUREKA-Clustern oder aus Joint Calls.
Die thematischen Schwerpunkte der Förderung sind an den wirtschaftlichen Potenzialen und Anwendungsfeldern bzw. Branchen ausgerichtet, in denen Innovationen in hohem Maße einerseits im Bereich Software-Technologie und Künstliche Intelligenz und andererseits durch (Mikro-)Elektronik in den unten genannten Themen getrieben sind. Vorhaben können einen oder beide Bereiche adressieren.
Im Bereich Softwareinnovationen werden vorrangig FuE-Vorhaben zu folgenden Themen gefördert:
o Künstliche Intelligenz,
o Software Engineering,
o Digitalisierung und softwareintensive eingebettete Systeme (Cyber Physical Systems),
o Datentechnik und datengetriebene Systeme,
o Prozess- und Systemsimulation,
o Usability, Ressourcenmanagement, Softwareverlässlichkeit, -qualität und -sicherheit,
o Parallelisierung und verteilte Systeme.
Dabei ist die Förderung nach dieser Fördermaßnahme auf die folgenden Anwendungsfelder/Branchen ausgerichtet:
o Mobilität,
o Automatisierung,
o Gesundheit, Medizintechnik,
o Dienstleistungen,
o Energie, Umwelt.
Im Bereich Mikroelektronik müssen die Vorhaben technologische Innovationen mit erheblicher Innovationshöhe überwiegend für Elektronik-Hardware adressieren. Vorrangig werden FuE-Vorhaben in den folgenden Technologie-Bereichen gefördert:
o Electronic Design Automation (EDA),
o Spezialprozessoren für Edge-Computing und Künstliche Intelligenz,
o neuartige, intelligente und vernetzte Sensorik,
o Hochfrequenzelektronik für Kommunikation und Sensorik,
o intelligente und energieeffiziente Leistungselektronik,
o Querschnittstechnologien (Systemintegration, Test, Verifikation und Validierung sowie Adaption neuer Materialien),
o ausgewählte Produktionstechnologien für die Mikroelektronikproduktion (Automatisierungslösungen, additive Fertigungsverfahren, Mess- und Prüftechnik) sowie
o neuartige Technologien zur Leistungs- oder Effizienzsteigerung von Halbleiterbauelementen (,,Advanced Silicon and Beyond"), z. B. neuartige Strukturen und Bauelemente und neue Ansätze für Rechenleistung (,,Beyond-von-Neumann") mit bereits erkennbarer industrieller Anwendungs- und Umsetzungsfähigkeit
für zukunftsweisende Anwendungen insbesondere in
o Künstlicher Intelligenz,
o Kommunikationstechnologie,
o Smart Health,
o Autonomem Fahren,
o Industrie 4.0 sowie
o Intelligenter Energiewandlung.
Antragsberechtigt sind Verbünde aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist in der Regel zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/10/2021-10-14-Bekanntmachung-EUREKA.html
Das EUREKA-Netzwerk ist eine europäische Initiative zur Initiierung und Umsetzung anwendungsorientierter, grenzüberschreitender FuE-Projekte. Das EUREKA Clusters Programme (ECP) ist eine langfristige Initiative, die strategisch wichtige Themen aus Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) in enger Kooperation mit nationalen Behörden unterstützt, um wirtschaftliche Stärke und gesellschaftlichen Nutzen für die teilnehmenden Länder zu schaffen. Das BMBF beteiligt sich im Rahmen der Forschungsinitiative EUREKA sowohl an den europäischen Clustern als auch an Joint Calls, die die oben genannten Schlüsseltechnologien fokussieren. Joint Calls sind darauf ausgerichtet, Cluster-übergreifend aktuelle FuE-Themen in europäischer Zusammenarbeit zu bearbeiten.
Gefördert werden vorwettbewerbliche, industriegetriebene FuE-Arbeiten von deutschen Teilkonsortien im Rahmen bi- und multilateraler europäischer Verbundvorhaben in EUREKA-Clustern oder aus Joint Calls.
Die thematischen Schwerpunkte der Förderung sind an den wirtschaftlichen Potenzialen und Anwendungsfeldern bzw. Branchen ausgerichtet, in denen Innovationen in hohem Maße einerseits im Bereich Software-Technologie und Künstliche Intelligenz und andererseits durch (Mikro-)Elektronik in den unten genannten Themen getrieben sind. Vorhaben können einen oder beide Bereiche adressieren.
Im Bereich Softwareinnovationen werden vorrangig FuE-Vorhaben zu folgenden Themen gefördert:
o Künstliche Intelligenz,
o Software Engineering,
o Digitalisierung und softwareintensive eingebettete Systeme (Cyber Physical Systems),
o Datentechnik und datengetriebene Systeme,
o Prozess- und Systemsimulation,
o Usability, Ressourcenmanagement, Softwareverlässlichkeit, -qualität und -sicherheit,
o Parallelisierung und verteilte Systeme.
Dabei ist die Förderung nach dieser Fördermaßnahme auf die folgenden Anwendungsfelder/Branchen ausgerichtet:
o Mobilität,
o Automatisierung,
o Gesundheit, Medizintechnik,
o Dienstleistungen,
o Energie, Umwelt.
Im Bereich Mikroelektronik müssen die Vorhaben technologische Innovationen mit erheblicher Innovationshöhe überwiegend für Elektronik-Hardware adressieren. Vorrangig werden FuE-Vorhaben in den folgenden Technologie-Bereichen gefördert:
o Electronic Design Automation (EDA),
o Spezialprozessoren für Edge-Computing und Künstliche Intelligenz,
o neuartige, intelligente und vernetzte Sensorik,
o Hochfrequenzelektronik für Kommunikation und Sensorik,
o intelligente und energieeffiziente Leistungselektronik,
o Querschnittstechnologien (Systemintegration, Test, Verifikation und Validierung sowie Adaption neuer Materialien),
o ausgewählte Produktionstechnologien für die Mikroelektronikproduktion (Automatisierungslösungen, additive Fertigungsverfahren, Mess- und Prüftechnik) sowie
o neuartige Technologien zur Leistungs- oder Effizienzsteigerung von Halbleiterbauelementen (,,Advanced Silicon and Beyond"), z. B. neuartige Strukturen und Bauelemente und neue Ansätze für Rechenleistung (,,Beyond-von-Neumann") mit bereits erkennbarer industrieller Anwendungs- und Umsetzungsfähigkeit
für zukunftsweisende Anwendungen insbesondere in
o Künstlicher Intelligenz,
o Kommunikationstechnologie,
o Smart Health,
o Autonomem Fahren,
o Industrie 4.0 sowie
o Intelligenter Energiewandlung.
Antragsberechtigt sind Verbünde aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist in der Regel zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/10/2021-10-14-Bekanntmachung-EUREKA.html