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Forschung für neue Mikroelektronik (ForMikro)
Termin:
31.01.2019
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die forschungsintensive Mikroelektronik und ihre Anwendungen sind branchenübergreifend Treiber von Fortschritt, Wettbewerb und Innovation. Basis dafür sind Wissen und Ergebnisse aus der erkenntnisorientierten Forschung, die häufig großes Potenzial für neue Anwendungen und Technologien in der Mikroelektronik haben.
Um diese Pipeline neuer Mikroelektronik gefüllt zu halten und neues Wissen in den Natur- und den Ingenieurswissenschaften für die Mikroelektronik der nächsten Generation zu erschließen, werden auf Basis dieser Richtlinie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gefördert. Es geht um Themen, die zwar noch nicht industriell erforscht werden, für die aber ein nachgewiesenes Interesse aus der Industrie vorliegt.
Förderziel ist es, den Transfer neuartiger Ansätze und kreativer Ideen aus der erkenntnisorientierten Forschung in neue Technologien und Anwendungen der Mikroelektronik zu beschleunigen.
Zuwendungszwecke dieser Förderrichtlinie sind
o die Stärkung der Innovationskraft der akademischen Forschungslandschaft;
o die Beschleunigung des Wissens- und Erkenntnistransfers aus der akademischen Forschung in die wirtschaftliche Nutzung und Verwertung;
o die Überprüfung der Umsetzbarkeit grundlegender Forschungsergebnisse für eine wirtschaftliche Nutzung und Verwertung;
o die Qualifizierung neuer Ansätze und Technologien für industriegetriebene Anschlussprojekte und eine wirtschaft¬liche Verwertung;
o ein verbesserter Austausch zwischen Forschung und Unternehmen sowie
o die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Qualifizierung von Fachkräften.
Gegenstand der Förderung sind Forschungsaufwendungen im Rahmen akademischer Einzel- oder Verbundvorhaben.
Es werden ausschließlich Vorhaben gefördert, die auf wesentliche Innovationen in der Mikro- und Nanoelektronik abzielen. Hierzu gehören insbesondere:
o neuartige Herstellungs-Prozesse;
o innovative Materialsysteme und deren Skalierung für den industriellen Einsatz;
o neuartige Bauelemente und Schaltungsarchitekturen;
o neuartige Testumgebungen und -verfahren für Prüfaufgaben;
o neuartige Werkzeuge für Entwurfs- und Designautomatisierung;
mit nachgewiesenem Interesse von Unternehmen an den Ergebnissen und potenziell großer Breitenwirksamkeit. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben ohne ausreichenden Bezug zu neuen Anwendungen und Technologien in der Mikro- und Nanoelektronik, beispielsweise in der Materialforschung oder Photonik.
Die Arbeiten in den Forschungsvorhaben sollen vor allem:
o neuartige, potenziell disruptive Forschungsthemen und -gebiete der Mikro- und Nanoelektronik auf internationalem Spitzenniveau mit hoher wissenschaftlicher und künftiger wirtschaftliche Relevanz vorantreiben;
o Forschung zur Mikro- und Nanoelektronik ermöglichen, die den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik deutlich übertrifft;
o den Transfer grundlegender Forschungsergebnisse in die wirtschaftliche Nutzung und Verwertung zielgerichtet und effizient vorantreiben.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein durch Beteiligung nachgewiesenes Interesse von Unternehmen an den Forschungsergebnissen. Diese Beteiligung kann in Form von
o finanzieller Beteiligung (als Mittel Dritter ohne konkreten Leistungsaustausch);
o personeller Beteiligung auf eigene Kosten der Unternehmen (z. B. Austausch von Mitarbeitern, Übernahme von Arbeitspaketen);
o Zugang zu Daten, Informationen, Infrastruktur oder Ausrüstung der Unternehmen;
o Unterstützung bei der Erstellung von Anforderungsprofilen durch die Unternehmen;
o einem Industriebeirat zum Vorhaben;
oder über äquivalente Maßnahmen erfolgen.
Die wissenschaftlich-technische Anschlussfähigkeit der Projektergebnisse an den geförderten Forschungsinstitutionen ist in jedem Fall sicher zu stellen. Dies kann beispielsweise in Form von Veröffentlichungen, Lehrveranstaltungen, weiterführenden Forschungsprojekten oder Unternehmensgründungen realisiert werden.
Im Interesse einer Dynamisierung des Gründungsgeschehens ist die Möglichkeit zur Verwertung der Forschungsergebnisse für eine Unternehmensgründung durch den Zuwendungsempfänger in der Kooperationsvereinbarung zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind klare Regelungen zur Verwertung des geistigen Eigentums zu vereinbaren und grob darzulegen. Diese können sein:
o Offenlegung der Ergebnisse ("Open Access");
o Anmeldung gemeinsamer Schutzrechte und/oder
o Einräumung exklusiver Nutzungsrechte zu marktüblichen Konditionen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger "Elektronik und autonomes Fahren" des BMBF
Steinplatz 1, 10623 Berlin
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben. Zentrale Ansprechpartner sind:
Dr. Jochen Kerbusch, + 49 0 3 51/48 67 97-37, jochen.kerbusch@vdivde-it.de
Dr. Denise Günther, + 49 0 3 51/48 67 97-38, denise.guenther@vdivde-it.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2055.html
Um diese Pipeline neuer Mikroelektronik gefüllt zu halten und neues Wissen in den Natur- und den Ingenieurswissenschaften für die Mikroelektronik der nächsten Generation zu erschließen, werden auf Basis dieser Richtlinie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gefördert. Es geht um Themen, die zwar noch nicht industriell erforscht werden, für die aber ein nachgewiesenes Interesse aus der Industrie vorliegt.
Förderziel ist es, den Transfer neuartiger Ansätze und kreativer Ideen aus der erkenntnisorientierten Forschung in neue Technologien und Anwendungen der Mikroelektronik zu beschleunigen.
Zuwendungszwecke dieser Förderrichtlinie sind
o die Stärkung der Innovationskraft der akademischen Forschungslandschaft;
o die Beschleunigung des Wissens- und Erkenntnistransfers aus der akademischen Forschung in die wirtschaftliche Nutzung und Verwertung;
o die Überprüfung der Umsetzbarkeit grundlegender Forschungsergebnisse für eine wirtschaftliche Nutzung und Verwertung;
o die Qualifizierung neuer Ansätze und Technologien für industriegetriebene Anschlussprojekte und eine wirtschaft¬liche Verwertung;
o ein verbesserter Austausch zwischen Forschung und Unternehmen sowie
o die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Qualifizierung von Fachkräften.
Gegenstand der Förderung sind Forschungsaufwendungen im Rahmen akademischer Einzel- oder Verbundvorhaben.
Es werden ausschließlich Vorhaben gefördert, die auf wesentliche Innovationen in der Mikro- und Nanoelektronik abzielen. Hierzu gehören insbesondere:
o neuartige Herstellungs-Prozesse;
o innovative Materialsysteme und deren Skalierung für den industriellen Einsatz;
o neuartige Bauelemente und Schaltungsarchitekturen;
o neuartige Testumgebungen und -verfahren für Prüfaufgaben;
o neuartige Werkzeuge für Entwurfs- und Designautomatisierung;
mit nachgewiesenem Interesse von Unternehmen an den Ergebnissen und potenziell großer Breitenwirksamkeit. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben ohne ausreichenden Bezug zu neuen Anwendungen und Technologien in der Mikro- und Nanoelektronik, beispielsweise in der Materialforschung oder Photonik.
Die Arbeiten in den Forschungsvorhaben sollen vor allem:
o neuartige, potenziell disruptive Forschungsthemen und -gebiete der Mikro- und Nanoelektronik auf internationalem Spitzenniveau mit hoher wissenschaftlicher und künftiger wirtschaftliche Relevanz vorantreiben;
o Forschung zur Mikro- und Nanoelektronik ermöglichen, die den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik deutlich übertrifft;
o den Transfer grundlegender Forschungsergebnisse in die wirtschaftliche Nutzung und Verwertung zielgerichtet und effizient vorantreiben.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein durch Beteiligung nachgewiesenes Interesse von Unternehmen an den Forschungsergebnissen. Diese Beteiligung kann in Form von
o finanzieller Beteiligung (als Mittel Dritter ohne konkreten Leistungsaustausch);
o personeller Beteiligung auf eigene Kosten der Unternehmen (z. B. Austausch von Mitarbeitern, Übernahme von Arbeitspaketen);
o Zugang zu Daten, Informationen, Infrastruktur oder Ausrüstung der Unternehmen;
o Unterstützung bei der Erstellung von Anforderungsprofilen durch die Unternehmen;
o einem Industriebeirat zum Vorhaben;
oder über äquivalente Maßnahmen erfolgen.
Die wissenschaftlich-technische Anschlussfähigkeit der Projektergebnisse an den geförderten Forschungsinstitutionen ist in jedem Fall sicher zu stellen. Dies kann beispielsweise in Form von Veröffentlichungen, Lehrveranstaltungen, weiterführenden Forschungsprojekten oder Unternehmensgründungen realisiert werden.
Im Interesse einer Dynamisierung des Gründungsgeschehens ist die Möglichkeit zur Verwertung der Forschungsergebnisse für eine Unternehmensgründung durch den Zuwendungsempfänger in der Kooperationsvereinbarung zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind klare Regelungen zur Verwertung des geistigen Eigentums zu vereinbaren und grob darzulegen. Diese können sein:
o Offenlegung der Ergebnisse ("Open Access");
o Anmeldung gemeinsamer Schutzrechte und/oder
o Einräumung exklusiver Nutzungsrechte zu marktüblichen Konditionen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger "Elektronik und autonomes Fahren" des BMBF
Steinplatz 1, 10623 Berlin
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben. Zentrale Ansprechpartner sind:
Dr. Jochen Kerbusch, + 49 0 3 51/48 67 97-37, jochen.kerbusch@vdivde-it.de
Dr. Denise Günther, + 49 0 3 51/48 67 97-38, denise.guenther@vdivde-it.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2055.html