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Innovative medizintechnische Lösungen zur Prävention und Versorgung nosokomialer Infektionen"

Termin:
31.01.2019
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Mit der vorliegenden Förderrichtlinie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Realisierung neuer Produkt- und Prozessinnovationen in der Medizintechnik zur Prävention und Versorgung nosokomialer (behandlungsassoziierter) Infektionen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Raten von nosokomialen Infektionen bei zunehmenden Resistenzen der Erreger, besonders gegenüber Antibiotika, seit Jahren weltweit steigen und auch in Deutschland ein wachsendes Problem darstellen, adressiert die Förderrichtlinie dabei einen bedarfs- und ¬patientenorientierten Ansatz. Durch die geplante Zusammenarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Anwendern wird die schnelle Überführung von innovativen medizintechnischen Lösungen in die Versorgung gefördert.
Gegenstand der Förderung sind industriegeführte, risikoreiche und vorwettbewerbliche Vorhaben der Forschung und Entwicklung - in der Regel in Form von Verbundprojekten - in denen die Erarbeitung von neuen, marktfähigen Versorgungslösungen auf Basis innovativer medizintechnischer Lösungen angestrebt wird.
Die Ergebnisse dieser FuE-Projekte sollen dazu beitragen, die Prävention und Versorgung nosokomialer Infektionen deutlich zu verbessern und damit den Schutz von Patienten, Angehörigen und medizinischem Personal nachhaltig zu stärken. Folgende Themenbereiche sind in dieser Hinsicht von Bedeutung:
a. Schutz durch Vermeidung oder Reduzierung der Keimbelastung
Hierzu zählen, als Bestandteil optimierter Versorgungsketten, innovative medizintechnische Lösungen, die durch ¬spezielle Konstruktionen bzw. Funktionalitäten, den Einsatz neuer oder verbesserter Materialien, Oberflächen, Herstellungs- und Beschichtungsverfahren die Häufigkeit nosokomialer Infektionen deutlich reduzieren, beispielsweise bei der Prävention und Versorgung:
o postoperativer Wundinfektionen,
o Katheter-assoziierter Harnwegs- und Gefäßinfektionen,
o Beatmungs-assoziierter Atemwegsinfektionen,
o Prothesen- und Implantat-assoziierter Infektionen.
Zusätzlich kommen neue medizintechnische Lösungen zur Unterstützung von Operations- und Behandlungsmethoden sowie zur therapiebegleitenden Diagnostik in Betracht, die durch ihren Einsatz zur Senkung nosokomialer Infektionsraten beitragen, wie beispielsweise:
o Produkte für minimalinvasive Operationstechniken,
o OP- und intensivmedizinische Ausrüstungen (z. B. Laminar Air Flow-Systeme, Inkubatoren für Frühgeborene),
o Software zur Steuerung/Überwachung von Medizinprodukten (z. B. Verweildauern von Kathetern, Steuerung von Beatmungsgeräten),
o intelligente Diagnostik zur zielgerichteten Behandlung (z. B. Realtime-Messung von Antibiotikaspiegeln).
b. Schutz vor Übertragung und Weiterverbreitung von Erregern
Die hier adressierten medizintechnischen Lösungen sollen Infektions-präventive Versorgungs- und Hygieneketten ¬während der Aufnahme, Behandlung, Betreuung/Pflege und beim Transport von Patienten gewährleisten bzw. dazu beitragen, eine Übertragung/Weiterverbreitung von Erregern zu verhindern, z. B. durch:
o optimierte sowie automatisierte Workflows bei Eingangsscreenings, Behandlung, Betreuung und Transport von ¬Patienten,
o neue Diagnostika und Bedside-Tests für die frühzeitige, schnelle und präzise Diagnostik der Erreger und ihrer ¬Resistenzen,
o Überwachung, Steuerung und Compliance von Hygiene- und Desinfektionsprozessen für Patienten und Personal,
o optimierte Anwendbarkeit/Wiederaufbereitung/Sterilisierbarkeit von Medizinprodukten.
c. Schutz durch effiziente Daten-Dokumentation und -AuswertungHier kommen neue IT-Lösungen in Betracht, die eine bessere Erfassung und Auswertung hinsichtlich Prävention bzw. Eindämmung nosokomialer Infektionen gewährleisten. Die IT-Lösungen sollen dabei mit dem KISS (Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System) kompatibel sein oder dieses ergänzen, beispielsweise durch:
o Anwendungen, die Daten zur Entstehung und Ausbreitung von Krankenhauskeimen innerhalb medizinischer Ein¬richtungen effektiver als bisher erfassen, systematisch aufarbeiten, ,,Infektions-Landkarten" erstellen und daraus Präventionsstrategien ableiten,
o Anwendungen, welche die Erfassung und Auswertung nosokomialer Infektionen in der Interaktion zwischen klinischen, ambulanten und Pflege-Einrichtungen möglich machen.
Die Auflistung ist beispielhaft und als Anregung anzusehen. Es können auch FuE-Projekte in nicht explizit genannten Anwendungsbereichen gefördert werden, solange die Lösungsansätze einen wesentlichen Beitrag zur oben genannten Zielstellung und Thematik der Förderrichtlinie leisten.
Medizintechnische Lösungen im Kontext dieser Fördermaßnahme sind Versorgungslösungen, die vorzugsweise ein Medizinprodukt als zentrales Element beinhalten. Unter den Begriff ,,Medizinprodukt" fallen im Sinne dieser Bekanntmachung alle Produkte, die gemäß dem deutschen bzw. europäischen Rechtsrahmen für Medizinprodukte bzw. In-vitro-Diagnostika in der aktuell gültigen Fassung als solche definiert sind.
Ziel der Förderung ist die kurz- bis mittelfristige Umsetzung der FuE-Ergebnisse in marktfähige Produkte nach Projektende. Für die Vermarktung sollte vorrangig der erste Gesundheitsmarkt adressiert werden. Die FuE-Vorhaben sollen umsetzungsrelevante Endpunkte haben. Klinische Machbarkeitsstudien sind auf den Einschluss von maximal 20 Probanden bzw. Patienten zu beschränken und setzen die notwendigen behördlichen Genehmigungen (z. B. ein positives Ethikvotum) voraus.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, sowie Hochschulen, forschende Kliniken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben (Verbundprojekte), die den Versorgungsstandard deutlich übertreffen und einen der in Nummer 2 genannten thematischen Schwerpunkte adressieren. Die Einbeziehung eines medizinischen Anwenders ist vorzusehen.
Die Zuwendungen an Hochschulen und öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen innerhalb eines Verbundprojekts sollen die Zuwendungen der Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nicht überschreiten. Die resultierende Verbundförderquote (exklusiv gegebenenfalls zu gewährender Boni für KMU und gegebenenfalls in den Aufwendungen von Hochschulen enthaltener Projektpauschalen) soll 65 % nicht überschreiten.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
VDI Technologiezentrum GmbH
Bertolt-Brecht-Platz 3
10117 Berlin
Telefon: 0 30/2 75 95 06-41, E-Mail: pt_gesundheitswirtschaft@vdi.de
Stichwort ,,Nosokomiale Infektionen"
Ansprechpartner sind: Dr. Gerhard Stumm, Dr. Monika Weinhold, Dr. Constanze Reiche
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2076.html