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Wirtschaftsstrafrecht - Delikte in und gegen Wirtschaftsunternehmen und ihre strafrechtliche Erfassung

Finanzierung:
Haushalt;
Auf der Grundlage der allgemeinen strafrechtlichen Dogmatik werden spezielle Tatbestände im Wirtschaftsstrafrecht untersucht. Das Spektrum reicht von Straftaten in besonderen Gesetzen (Lebensmittelgesetz, Urheberrechtsgesetz etc.) bis zu Straftatbeständen mit wirtschaftsrechtlichen Bezügen im StGB. Die Forschungen gelten auch dem strafrechtlichen Schutz von Unternehmen.

Anmerkungen

Schlagworte:
Wirtschaftsstrafrecht, strafrechtliche Haftung der Geschäftsleitung., strafrechtliche Unternehmenshaftung

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