« Förderinformationen
Targetvalidierung für die pharmazeutische Wirkstoffentwicklung
Termin:
23.04.2019
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Forschung zu innovativen Wirkstoffen und die Entwicklung von Arzneimitteln tragen entscheidend zum medizinischen Fortschritt bei. Weltweit nehmen in Industrie- und Schwellenländern Zivilisationskrankheiten und Mehrfacherkrankungen zu, die durch eine zielgerichtete Arzneimitteltherapie günstig beeinflusst werden können. Sowohl nicht übertragbare chronische Erkrankungen als auch Infektionskrankheiten bedrohen in zunehmendem Maße unsere Gesundheit und stellen unser Gesundheitssystem vor große Herausforderungen. Es besteht weltweit ein hoher Bedarf an neuen, innovativen Wirkstoffen für wirksame und sichere Arzneimittel. Mit der ,,Nationalen Wirkstoffinitiative" hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die Wirkstoffforschung zu stärken und die Entwicklung neuer Medikamente zu fördern.
Die Wahl des Ansatzpunkts (englisches Target) für einen neuen Arzneistoff ist eine der wichtigsten Grundlagen für die Wirkstofffindung und damit wichtiger Ausgangspunkt für die gesamte weitere Wirkstoffentwicklung. Diese Zielstruktur ist bei nicht übertragbaren Erkrankungen ein Angriffspunkt im Körper und bei infektiösen Erkrankungen ein Angriffspunkt im Erreger oder ein immunmodulierendes Target im Körper. Die Targets, die durch Wirkstoffe manipulierbar sind, beeinflussen den Krankheitsprozess maßgeblich oder können ihn auslösen.
Das Wissen zu Krankheitsmechanismen und neuen Targets wird zum allergrößten Teil an Hochschulen und Forschungseinrichtungen erarbeitet. Die Nutzbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse im Zuge der weiterführenden Arzneimittelentwicklung ist von der Qualität und dem Umfang der durchgeführten Untersuchungen abhängig. Die Validierung des Targets, d. h. die Überprüfung, ob ein Target als Ausgangspunkt für die Wirkstoffentwicklung geeignet ist, sollte als Voraussetzung für eine industrielle Anschlussfähigkeit nach industriellen Standards durchgeführt werden. Dies erfordert einen intensiven Wissensaustausch von Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Pharma- und Biotechnologie¬unternehmen. Die Verbesserung des Transfers von Forschungsergebnissen in die Anwendung wurde im Pharmadialog der Bundesregierung zwischen Vertreterinnen und Vertretern der drei Bundesministerien für Bildung und Forschung (BMBF), Gesundheit sowie Wirtschaft und Energie, der Wissenschaft, der Unternehmen und Gewerkschaften als wesentliches Ziel definiert.
Gegenstand der Förderung sind Einzel- und Verbundvorhaben, in denen Targets unter industrierelevanten Aspekten validiert und damit auf ihre Eignung als Ausgangspunkt für die Wirkstoffentwicklung überprüft werden. Dafür sind Untersuchungen zur genauen Aufklärung der Biologie des Targets und dessen Einfluss auf Krankheitsmechanismen notwendig, die dazu geeignet sind, den therapeutischen Nutzen der Targetmodulation abzuschätzen. Für Validierungsvorhaben für nicht übertragbare Krankheiten muss der ursächliche Zusammenhang zwischen der biologischen Funktion des Targets und einer Erkrankung bereits bekannt sein (z. B. in Form von Publikationen). Das Target muss eine entscheidende Funktion in der Pathophysiologie einer Krankheit haben und krankheitsmodulierend wirken. Bei der Targetvalidierung von übertragbaren Krankheiten muss nachgewiesen sein, dass die Modulation der Zielstruktur im Erreger oder des immunmodulierenden Targets im Körper antiinfektiv bzw. resistenzbrechend wirken kann (z. B. in Form von Publikationen).
Von grundlegender Bedeutung für die weiteren Entwicklungsschritte für ein neues Arzneimittel ist die Möglichkeit, therapeutische Effekte überprüfen zu können. Dazu ist für das zu validierende Target idealerweise bereits ein spezifischer Biomarker bekannt. Ist dies nicht der Fall, sollte die Identifizierung eines Target-spezifischen Biomarkers ein Arbeitsinhalt im Projekt sein. Die Targets unterliegen keiner indikationsbezogenen Einschränkung, sollten jedoch einen hohen medizinischen Bedarf in der Humanmedizin adressieren. Die Validierung kann sowohl in vitro als auch in vivo erfolgen. Es besteht die Möglichkeit standardisierte Arbeiten im Projekt durch Dienstleister mit Expertise in der prä¬klinischen Forschung und Entwicklung durchführen zu lassen. Diese können im Rahmen eines Unterauftrags eingebunden werden.
Es werden Validierungsprojekte gefördert, in denen mindestens zwei der folgenden Inhalte bearbeitet werden:
Für nicht übertragbare als auch übertragbare Krankheiten:
o Untersuchungen, ob sich das Target zur Manipulation durch einen Wirkstoff eignet (adäquater Nachweis der ,,Druggability" des Targets);
o Ermittlung der dreidimensionalen Struktur des Targetmoleküls bzw. eines Target-Wirkstoff-Komplexes;
o Etablierung geeigneter Target-spezifischer biochemischer Assaymethoden, z. B. für die Verwendung in Target-assoziierten Hochdurchsatzscreens;
o Machbarkeitsnachweis durch Generierung eines ersten Wirkstoffmoleküls und Testung von dessen Wirksamkeit.
Für nicht übertragbare Krankheiten:
o Nachweis, dass die Modulation des Targets keinen pathologisch relevanten Einfluss auf physiologische Abläufe im menschlichen Organismus hat;
o Identifizierung und Validierung eines Target-spezifischen Biomarkers, mit dem therapeutische Effekte überprüft werden können;
o Modellierung von potenziellen Gegenanzeigen/Nebenwirkungen bei der Manipulation des Targets, z. B. mithilfe der Phänotypausprägung in in-vivo-Modellen (Krankheitsmodell, transgene und Knock-out-Modelle).
Für übertragbare Krankheiten:
o Nachweis, dass mit der Modulation des Targets eine breite Anwendung in einer Reihe von infektiösen Erregern bzw. eine spezifische Anwendung für Erreger mit höchstem medizinischen Bedarf erzielt werden kann;
o Nachweis, dass das Target im Erreger kein pathologisch relevantes Äquivalent im menschlichen Wirtsorganismus hat;
o Untersuchungen zur möglichen Resistenzentwicklung über eine Targetmodifikation durch den Erreger und deren Auswirkungen auf die Eignung des Targets als Zielstruktur für neue Antiinfektiva;
o Nachweis, dass über ein immunmodulierendes Target eine antiinfektive Wirkung in einer Reihe von infektiösen Erregern bzw. eine spezifische Anwendung für Erreger mit höchstem medizinischen Bedarf erzielt werden kann;
o Nachweis, dass über ein immunmodulierendes Target die antiinfektive Wirksamkeit eines weiteren Wirkstoffs, der den Erreger direkt angreift, signifikant verbessert werden kann.
Die Suche nach neuen Targets ist nicht Bestandteil dieser Bekanntmachung und daher nicht förderfähig. Das Screening zum Auffinden neuer Wirkstoffe sowie die Wirkstoffoptimierung sollten nicht Schwerpunkt der Arbeiten sein.
Zur Sicherstellung einer Validierung von Targets nach industriellen Anforderungen müssen die Förderprojekte von in der Targetvalidierung ausgewiesenen, industriell erfahrenen Expertinnen oder Experten in Form eines Mentorings begleitet werden. Dies gilt insbesondere für Antragstellende aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen, aber auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit begrenzter Expertise in der industriellen Arzneimittelentwicklung. Die Mentorin oder der Mentor sollen dem Projektteam im Validierungsprozess strategische Unterstützung hinsichtlich der projektspezifischen industriellen Rahmenbedingungen bieten. Ziel des Mentorings ist eine hohe Qualität der Target¬validierung, die eine Eignung des Targets als Ausgangspunkt für eine Wirkstoffentwicklung sicherstellt. Die beratenden Mentorinnen/Mentoren sind zu benennen und sollten bevorzugt aus Unternehmen der Pharmazie oder pharmazeutischen Biotechnologie stammen. Sie sollten über fundierte Kenntnisse der industriellen Standards zur Validierung eines Targets sowie der darauffolgenden Prozesse in der Arzneimittelentwicklung verfügen und über die gesamte Projektlaufzeit über einen Unterauftrag in Form eines separaten Arbeitspakets eingebunden werden. Eine Einbindung der Mentorinnen/Mentoren bereits bei der Entwicklung des Projektplans und der Identifizierung kritischer Meilensteine ist wünschenswert. Im Hinblick auf das im Rahmen der ersten Förderrichtlinie ,,Targetvalidierung für die pharmazeutische Wirkstoffentwicklung" laufende Begleitvorhaben ist eine aktive Mitarbeit aller Zuwendungsempfänger und insbesondere der begleitenden Mentorinnen und Mentoren der geförderten Vorhaben in Form eines inhaltlichen Austauschs mit dem Begleitvorhaben obligatorisch. Dafür sollen in den Arbeitsplänen Ressourcen vorgehalten werden.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE-IT)
Projektträger Globale Gesundheit - Bereich Pharma
Steinplatz 1, 10623 Berlin
Ansprechpartnerin: Dr. Lisette Leonhardt
Telefon: 0 30/31 00 78-4 98, Es wird empfohlen, zur Antragsberatung und vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem Projektträger VDI/VDE-IT Kontakt aufzunehmen.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2340.html
Die Wahl des Ansatzpunkts (englisches Target) für einen neuen Arzneistoff ist eine der wichtigsten Grundlagen für die Wirkstofffindung und damit wichtiger Ausgangspunkt für die gesamte weitere Wirkstoffentwicklung. Diese Zielstruktur ist bei nicht übertragbaren Erkrankungen ein Angriffspunkt im Körper und bei infektiösen Erkrankungen ein Angriffspunkt im Erreger oder ein immunmodulierendes Target im Körper. Die Targets, die durch Wirkstoffe manipulierbar sind, beeinflussen den Krankheitsprozess maßgeblich oder können ihn auslösen.
Das Wissen zu Krankheitsmechanismen und neuen Targets wird zum allergrößten Teil an Hochschulen und Forschungseinrichtungen erarbeitet. Die Nutzbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse im Zuge der weiterführenden Arzneimittelentwicklung ist von der Qualität und dem Umfang der durchgeführten Untersuchungen abhängig. Die Validierung des Targets, d. h. die Überprüfung, ob ein Target als Ausgangspunkt für die Wirkstoffentwicklung geeignet ist, sollte als Voraussetzung für eine industrielle Anschlussfähigkeit nach industriellen Standards durchgeführt werden. Dies erfordert einen intensiven Wissensaustausch von Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Pharma- und Biotechnologie¬unternehmen. Die Verbesserung des Transfers von Forschungsergebnissen in die Anwendung wurde im Pharmadialog der Bundesregierung zwischen Vertreterinnen und Vertretern der drei Bundesministerien für Bildung und Forschung (BMBF), Gesundheit sowie Wirtschaft und Energie, der Wissenschaft, der Unternehmen und Gewerkschaften als wesentliches Ziel definiert.
Gegenstand der Förderung sind Einzel- und Verbundvorhaben, in denen Targets unter industrierelevanten Aspekten validiert und damit auf ihre Eignung als Ausgangspunkt für die Wirkstoffentwicklung überprüft werden. Dafür sind Untersuchungen zur genauen Aufklärung der Biologie des Targets und dessen Einfluss auf Krankheitsmechanismen notwendig, die dazu geeignet sind, den therapeutischen Nutzen der Targetmodulation abzuschätzen. Für Validierungsvorhaben für nicht übertragbare Krankheiten muss der ursächliche Zusammenhang zwischen der biologischen Funktion des Targets und einer Erkrankung bereits bekannt sein (z. B. in Form von Publikationen). Das Target muss eine entscheidende Funktion in der Pathophysiologie einer Krankheit haben und krankheitsmodulierend wirken. Bei der Targetvalidierung von übertragbaren Krankheiten muss nachgewiesen sein, dass die Modulation der Zielstruktur im Erreger oder des immunmodulierenden Targets im Körper antiinfektiv bzw. resistenzbrechend wirken kann (z. B. in Form von Publikationen).
Von grundlegender Bedeutung für die weiteren Entwicklungsschritte für ein neues Arzneimittel ist die Möglichkeit, therapeutische Effekte überprüfen zu können. Dazu ist für das zu validierende Target idealerweise bereits ein spezifischer Biomarker bekannt. Ist dies nicht der Fall, sollte die Identifizierung eines Target-spezifischen Biomarkers ein Arbeitsinhalt im Projekt sein. Die Targets unterliegen keiner indikationsbezogenen Einschränkung, sollten jedoch einen hohen medizinischen Bedarf in der Humanmedizin adressieren. Die Validierung kann sowohl in vitro als auch in vivo erfolgen. Es besteht die Möglichkeit standardisierte Arbeiten im Projekt durch Dienstleister mit Expertise in der prä¬klinischen Forschung und Entwicklung durchführen zu lassen. Diese können im Rahmen eines Unterauftrags eingebunden werden.
Es werden Validierungsprojekte gefördert, in denen mindestens zwei der folgenden Inhalte bearbeitet werden:
Für nicht übertragbare als auch übertragbare Krankheiten:
o Untersuchungen, ob sich das Target zur Manipulation durch einen Wirkstoff eignet (adäquater Nachweis der ,,Druggability" des Targets);
o Ermittlung der dreidimensionalen Struktur des Targetmoleküls bzw. eines Target-Wirkstoff-Komplexes;
o Etablierung geeigneter Target-spezifischer biochemischer Assaymethoden, z. B. für die Verwendung in Target-assoziierten Hochdurchsatzscreens;
o Machbarkeitsnachweis durch Generierung eines ersten Wirkstoffmoleküls und Testung von dessen Wirksamkeit.
Für nicht übertragbare Krankheiten:
o Nachweis, dass die Modulation des Targets keinen pathologisch relevanten Einfluss auf physiologische Abläufe im menschlichen Organismus hat;
o Identifizierung und Validierung eines Target-spezifischen Biomarkers, mit dem therapeutische Effekte überprüft werden können;
o Modellierung von potenziellen Gegenanzeigen/Nebenwirkungen bei der Manipulation des Targets, z. B. mithilfe der Phänotypausprägung in in-vivo-Modellen (Krankheitsmodell, transgene und Knock-out-Modelle).
Für übertragbare Krankheiten:
o Nachweis, dass mit der Modulation des Targets eine breite Anwendung in einer Reihe von infektiösen Erregern bzw. eine spezifische Anwendung für Erreger mit höchstem medizinischen Bedarf erzielt werden kann;
o Nachweis, dass das Target im Erreger kein pathologisch relevantes Äquivalent im menschlichen Wirtsorganismus hat;
o Untersuchungen zur möglichen Resistenzentwicklung über eine Targetmodifikation durch den Erreger und deren Auswirkungen auf die Eignung des Targets als Zielstruktur für neue Antiinfektiva;
o Nachweis, dass über ein immunmodulierendes Target eine antiinfektive Wirkung in einer Reihe von infektiösen Erregern bzw. eine spezifische Anwendung für Erreger mit höchstem medizinischen Bedarf erzielt werden kann;
o Nachweis, dass über ein immunmodulierendes Target die antiinfektive Wirksamkeit eines weiteren Wirkstoffs, der den Erreger direkt angreift, signifikant verbessert werden kann.
Die Suche nach neuen Targets ist nicht Bestandteil dieser Bekanntmachung und daher nicht förderfähig. Das Screening zum Auffinden neuer Wirkstoffe sowie die Wirkstoffoptimierung sollten nicht Schwerpunkt der Arbeiten sein.
Zur Sicherstellung einer Validierung von Targets nach industriellen Anforderungen müssen die Förderprojekte von in der Targetvalidierung ausgewiesenen, industriell erfahrenen Expertinnen oder Experten in Form eines Mentorings begleitet werden. Dies gilt insbesondere für Antragstellende aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen, aber auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit begrenzter Expertise in der industriellen Arzneimittelentwicklung. Die Mentorin oder der Mentor sollen dem Projektteam im Validierungsprozess strategische Unterstützung hinsichtlich der projektspezifischen industriellen Rahmenbedingungen bieten. Ziel des Mentorings ist eine hohe Qualität der Target¬validierung, die eine Eignung des Targets als Ausgangspunkt für eine Wirkstoffentwicklung sicherstellt. Die beratenden Mentorinnen/Mentoren sind zu benennen und sollten bevorzugt aus Unternehmen der Pharmazie oder pharmazeutischen Biotechnologie stammen. Sie sollten über fundierte Kenntnisse der industriellen Standards zur Validierung eines Targets sowie der darauffolgenden Prozesse in der Arzneimittelentwicklung verfügen und über die gesamte Projektlaufzeit über einen Unterauftrag in Form eines separaten Arbeitspakets eingebunden werden. Eine Einbindung der Mentorinnen/Mentoren bereits bei der Entwicklung des Projektplans und der Identifizierung kritischer Meilensteine ist wünschenswert. Im Hinblick auf das im Rahmen der ersten Förderrichtlinie ,,Targetvalidierung für die pharmazeutische Wirkstoffentwicklung" laufende Begleitvorhaben ist eine aktive Mitarbeit aller Zuwendungsempfänger und insbesondere der begleitenden Mentorinnen und Mentoren der geförderten Vorhaben in Form eines inhaltlichen Austauschs mit dem Begleitvorhaben obligatorisch. Dafür sollen in den Arbeitsplänen Ressourcen vorgehalten werden.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE-IT)
Projektträger Globale Gesundheit - Bereich Pharma
Steinplatz 1, 10623 Berlin
Ansprechpartnerin: Dr. Lisette Leonhardt
Telefon: 0 30/31 00 78-4 98, Es wird empfohlen, zur Antragsberatung und vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem Projektträger VDI/VDE-IT Kontakt aufzunehmen.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2340.html