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Tansferorientierte Versorgungsforschung - Forschung und Ergebnistransfer für eine bedarfsorientierte Rehabilitation

Termin:
19.04.2018
Fördergeber:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) beabsichtigen, die erfolgreiche gemeinsame Förderung fortzusetzen. Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, die Versorgungsforschung in der Rehabilitation und deren Ergebnistransfer zu stärken. Es sollen wissenschaftlich fundierte ­Erkenntnisse zu einer bedarfsgerechten Rehabilitation im Versorgungsalltag und zum Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis generiert werden. Hierzu soll in prioritären Forschungsfeldern exzellente, versichertenzentrierte und umsetzungsorientierte Versorgungsforschung gefördert werden. Bei den Forschungsprojekten sollen die Versicherten- bzw. Nutzerorientierung und der Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis im Fokus stehen.
?Gegenstand der Förderung

Fördermodule
Modul 1: Interventionsstudien
Bevorzugt gefördert werden konfirmatorische multizentrische Interventionsstudien zu zentralen Fragestellungen in der Rehabilitation (siehe die Themenfelder). Die untersuchte Fragestellung muss für die Rehabilitation im Zuständigkeitsbereich der Rentenversicherung von hoher Relevanz sein. Für diese Studien werden Erkenntnisse zu Machbarkeit und Akzeptanz in der Praxis sowie zur Wirksamkeit unter Studienbedingungen vorausgesetzt, z. B. durch eine Unter­suchung in der Rehabilitationseinrichtung, in der die Intervention entwickelt wurde. Die hier zu fördernden Studien sind in der Regel als randomisiert-kontrollierte Studien mit angemessener Fallzahl durchzuführen.

In begrenztem Umfang können auch andere methodisch hochwertige Interventionsstudien gefördert werden, bei denen von einem multizentrischen und/oder randomisiert-kontrollierten Ansatz aus nachvollziehbaren Gründen abgewichen werden muss. Beispielsweise können auch monozentrisch aufgebaute Studien in begründeten Fällen gefördert werden. Auch für diese sind erste Erkenntnisse zur zu untersuchenden Intervention erforderlich. In der Projektbeschreibung müssen der zugrunde liegende theoretische Hintergrund der Intervention und die bereits vorliegenden Erkenntnisse nachvollziehbar dargestellt werden, u. a. Definition der Interventionskomponenten, Erkenntnisse zu den einzelnen Elementen einer komplexen Intervention, Exploration der Machbarkeit. Sollte ein randomisiertes Kontrollgruppendesign für die jeweilige Fragestellung nicht durchführbar oder nicht angemessen sein, ist dies zu begründen. Auch in diesem Fall sind adäquate Vergleichsgruppen unerlässlich. Das jeweils gewählte Studiendesign, die Methodik und die Fallzahl müssen für die untersuchte Fragestellung angemessen und begründet sein.

Für alle zu fördernden Studien gilt:

Flankierende Untersuchungen zu den Interventionsstudien sind möglich (z. B. qualitative Untersuchungen oder Sekundärdatenanalysen).

Die Ergebnisse der geplanten Studien müssen umsetzungsrelevant und potenziell in die Praxis überführbar sein. In die Studien sollen Versicherte aktiv einbezogen werden, damit ihre Interessen, Wünsche und Bedürfnisse von vornherein mitberücksichtigt werden. Auch Analysen zum Kosten-Nutzen-Verhältnis der jeweiligen Interventionen und zur möglichen Akzeptanz durch Versicherte können Teil der geförderten Projekte sein. Ein Konzept zum möglichen Transfer der Projektergebnisse in die Praxis, das auch diese Aspekte berücksichtigt, muss bereits in der Projektskizze dargelegt werden.
Unter dem Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis werden hier alle Aktivitäten verstanden, die über die wissenschaftsimmanente Verwertung (z. B. Publikationen in Fachmedien, Vorträge auf Fachkongressen) hinausgehen und die konkrete Implementierung von Forschungsergebnissen in der Praxis zum Ziel haben.

Modul 2: Implementierung von Forschungsergebnissen in die Praxis
Für erfolgreich abgeschlossene Projekte aus Modul 1, in denen die Wirksamkeit der untersuchten Intervention unter Alltagsbedingungen demonstriert werden konnte, besteht die Möglichkeit, die Implementierung der Forschungsergebnisse in die Praxis mit einer begleitenden wissenschaftlichen Evaluation zu fördern. Hierzu soll das bereits im Förderantrag zu Modul 1 vorgelegte Konzept zum Transfer der Ergebnisse in die Praxis weiter ausformuliert und falls notwendig angepasst werden. Die Implementierung der Intervention soll von einer Evaluation der Prozesse und Analysen zu Kosten, Nutzen und Akzeptanz der jeweiligen Interventionen begleitet werden. Die Verbreitung der Studienergebnisse in der Fach- und allgemeinen Öffentlichkeit kann ebenfalls unterstützt werden.

Gegenstand der Förderung sind Forschungsvorhaben zu den nachfolgenden drei Themenfeldern.

Themenfeld 1: Rehabilitation und Arbeit
Im Fokus der Förderung stehen die Auswirkungen der geänderten Arbeitswelt (u. a. Demografie) auf die Rehabilitation. Zentral ist die Frage, wie Erwerbsfähigkeit erhalten werden bzw. eine berufliche Wiedereingliederung der Versicherten gelingen kann. Hierzu müssen die Bedürfnisse und Bedarfe sowohl der Versicherten/Arbeitnehmer als auch der Betriebe/Unternehmen in der sich wandelnden Arbeitswelt Berücksichtigung finden. Dies umfasst auch Akteure und Interventionen, die vor und nach der Rehabilitation relevant sind. Der Rehabilitationsprozess sollte von Anfang an und (soweit angemessen) trägerübergreifend berücksichtigt werden, inklusive der Zeiträume vor der eigentlichen Rehabilitation bzw. danach (Nachsorge). Die Förderung zielt u. a. darauf ab, Erkenntnisse zu generieren, wie eine kontinuierliche Begleitung, Beratung und Unterstützung der Versicherten über Sektorengrenzen hinweg gelingen kann. Förderung kann beispielsweise für Vorhaben beantragt werden, die untersuchen, welche Effekte eine starke berufliche Orientierung der medizinischen Rehabilitation hat, wie ein erfolgreiches Fallmanagement bei der beruflichen Wiedereingliederung aussehen kann, oder welche Faktoren den Erfolg von Maßnahmen der ,,Unterstützten Beschäftigung" bestimmen.

Themenfeld 2: Erwerbsminderung
Von besonderem Interesse ist Forschung zu Alternativen zur befristeten Erwerbsminderungsrente sowie zu Handlungsmöglichkeiten, die deutlich früher, d. h. weit vor einer Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente, ansetzen. Besonders relevant sind Ansätze, die neue Konzepte für Risikogruppen adressieren. Des Weiteren kann untersucht werden, welche Rahmenbedingungen in den Betrieben für die Rückkehr ins Arbeitsleben förderlich wären, z. B. flexiblere ­Arbeits- oder besondere Unterstützungsformen (beispielsweise ,,Unterstützte Beschäftigung"). Dies schließt auch Fragestellungen dazu ein, wie die Nutzung bereits bestehender rehabilitativer und auch präventiver Angebote, die den Erhalt der Erwerbsfähigkeit zum Ziel haben, gesteigert werden könnte. Trägerübergreifendes Fallmanagement und Rehabilitationsnachsorge sind weitere wichtige Themen.

Themenfeld 3: Zugang und Bedarfsgerechtigkeit der Rehabilitation
Gefördert werden können beispielsweise Forschungsansätze, die untersuchen, wie eine Vernetzung in Bezug auf den Zugang zur Rehabilitation, z. B. eine proaktive Identifizierung rehabilitationsbedürftiger Versicherter und eine Kooperation von Rehabilitationseinrichtungen mit vorgelagerten Akteuren, gelingen kann. Auch Fragestellungen zu einer weiteren Flexibilisierung der Rehabilitation (z. B. hinsichtlich Dauer, Intensität und Form der Rehabilitation) und zu den Effekten und den Kosten einer standardisierten versus individualisierten Rehabilitation sind möglich.

In den geförderten Studien zu berücksichtigende Querschnittsthemen
Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis
Ein wichtiges Ziel der Forschungsförderung ist es, Ergebnisse schneller in die Versorgung und damit zu den Nutzerinnen und Nutzern zu bringen. Die Ergebnisse der geplanten Vorhaben sollen umsetzungsrelevant und potenziell in die Praxis überführbar sein. Die anschließende Nutzung bzw. Umsetzung der Forschungsergebnisse in der Praxis muss bereits bei der Planung der Studie mit berücksichtigt werden. Alle für die Umsetzung der Ergebnisse in die Praxis relevanten Akteure müssen frühzeitig als Kooperationspartner in die Vorhaben eingebunden werden. Dazu gehören auch Versicherte oder ihre Vertretungen. Fragen zu Kosten, Nutzen und Akzeptanz müssen frühzeitig geklärt werden, um effektiven Transfer anzubahnen. Diese Aspekte sollen deshalb in den geförderten Studien bereits in Modul 1 berücksichtigt werden.

Beteiligung von Versicherten
Um die Bedarfsgerechtigkeit von Rehabilitationsleistungen sicherzustellen und ihre Akzeptanz zu erhöhen, muss die Perspektive der Versicherten möglichst auf allen relevanten Ebenen und Prozessen der Forschung und der Versorgung einbezogen werden. Dies reicht von entsprechenden Fragestellungen und Endpunkten bis hin zu einer aktiven Beteiligung am Forschungsprozess selbst. Partizipative Forschung kann in verschiedenen Abstufungen erfolgen, von einer Beratung durch Versicherte bis hin zu einer Zusammenarbeit bei der Planung und Durchführung des Projektes (siehe beispielsweise2). Das konkret gewählte Vorgehen muss im Antrag mit einer entsprechenden Begründung dargelegt werden.

Vielfältigkeit der Versicherten
In allen Themenfeldern ist die Berücksichtigung von unterschiedlichen Ausgangslagen der Versicherten von Bedeutung. Versicherte, die aufgrund ihrer Situation besonderen Belastungen ausgesetzt sind, sind dort, wo es angemessen ist, durch entsprechende Forschungsfragestellungen zu berücksichtigen. Das können z. B. Versicherte mit Migrationshintergrund, funktionale Analphabeten, Langzeitarbeitslose, Menschen mit komplexer bzw. Mehrfach-Behinderung oder sozial Benachteiligte sein.

Geschlechtsspezifische Aspekte
Sensibilität in Bezug auf das biologische und soziale Geschlecht ist notwendig für effektive und bedarfsgerechte Rehabilitation. Sind geschlechtsspezifische Aspekte für das Forschungsgebiet relevant, müssen sie in der Forschungsstrategie und dem Forschungsvorhaben berücksichtigt werden. Es ist ausführlich zu begründen, wenn geschlechtsspezifische Aspekte nicht einbezogen werden können.

Gesundheitsökonomie
Gesundheitsökonomische Daten sind für die Bewertung und den Transfer von Maßnahmen in die Praxis wichtig. Daher sollen im Rahmen der Forschungsvorhaben begleitende Untersuchungen bzw. Analysen durchgeführt werden, sofern es sich um eine sinnvolle Ergänzung des Projekts handelt. Die gesundheitsökonomischen Analysen sollten immer die volkswirtschaftliche Perspektive berücksichtigen. Zusätzlich kann die betriebswirtschaftliche Perspektive hilfreich sein. Sofern gesundheitsökonomische Analysen durchgeführt werden, muss die erforderliche gesundheitsökonomische Expertise im Vorhaben eingebunden sein. Nicht nur die Kosten einzelner Interventionen, sondern auch der Nutzen für und die Akzeptanz durch die Versicherten sollten untersucht werden. Relevant ist auch die Frage, welche gesundheitsökonomischen Informationen für die Entscheidungsträger von Bedeutung sind und wie sie in Entscheidungen einfließen.

Nicht gefördert werden:
- Studien, an deren Ergebnissen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse haben;
- klinische Studien zum Wirksamkeitsnachweis (efficacy) von Arzneimitteln, Behandlungen und operativen Verfahren (für die Förderung von klinischen Studien wird auf die Förderangebote für klinische Studien von BMBF und DFG verwiesen).

Weitere Informationen:
https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/6737.php