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Sonderprogramm Islam, Forschungsstipendien

Termin:
24.05.2017
Fördergeber:
Gerda Henkel Stiftung
Forschungsstipendien können unmittelbar von promovierten/habilitierten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen beantragt werden. Sie dienen der Durchführung eines einzeln zu bearbeitenden Forschungsvorhabens. Promotionsstipendien werden nur bei Einbindung in ein Forschungsprojekt gewährt. Ein gleichzeitiger Bezug von Gehalt oder Altersrente/Pension und Stipendium ist nicht möglich. Der Förderzeitraum für Promotions- und Forschungsstipendiaten der Stiftung kann um bis zu zwölf Monate verlängert werden, wenn während der Laufzeit des Stipendiums ein Kind geboren wird und ein Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit besteht. Individuelle Regelungen sind bitte mit der Geschäftsstelle abzustimmen.

Die Förderdauer beträgt in der Regel zwischen 1 und 24 Monate.
Beantragt werden können:
Auslandszuschlag (für Auslandsreisen ab einem Monat)
Stipendiengrundbetrag
ggf. zuzüglich Familienzuschlag (für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bei Vorlage der Geburtsurkunde)
sowie zusätzlich nach Bedarf Reisekosten (Fahrt- und Unterkunftskosten) und Sachkosten

Weitere Informationen:
http://www.gerda-henkel-stiftung.de/dotierung?page_id=75025