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Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen
Termin:
15.05.2017
Fördergeber:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Bau- und Ausstattungsmaßnahmen zur energetischen Sanierung und Modernisierung öffentlicher Gebäude und Infrastrukturen.
Mitfinanziert werden Investitionen zur energetischen und allgemeinen Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen, Sportstätten mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit, kulturellen Einrichtungen, Hochschulgebäuden und Hochschulinfrastrukturen, von Landesschulen und Landesschulinfrastrukturen sowie von kulturellen Einrichtungen in Trägerschaft des Landes.
Förderfähig sind
o Maßnahmen zur Reduktion von Transmissionswärmeverlusten der wärmeübertragenden Umfassungsflächen (zum Beispiel Gebäudegrundplatte, Außenwände, Fenster, Dach, Außentüren),
o Maßnahmen zur Erneuerung und Modernisierung notwendiger technischer Anlagen,
o Maßnahmen zur Verbesserung der Energienutzung (zum Beispiel Wärmerückgewinnung, Tageslichtnutzung, Einbau effizienter Leuchten, Gebäudeautomation, Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Wärmeversorgungsanlagen, sommerlicher Wärmeschutz),
o die Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und Anlagen zur Wärmeversorgung aus regenerativen Energien für den Eigenbedarf, sofern sie im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung und Modernisierung stehen.
Außerdem gefördert werden Planungsleistungen und sonstige Maßnahmen wie die Verwendung baubiologisch unbedenklicher, nachwachsender Roh- und Baustoffe und Maßnahmen zum Artenschutz infolge der energetischen Sanierung.
Ziel ist eine Verbesserung der CO 2-Bilanz der Gebäude sowie die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Gebäude durch Energieeinsparungen.
Antragsberechtigt sind je nach Förderbereich Gemeinden, Verbandsgemeinden und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe als Eigentümer der Liegenschaft der Kindertageseinrichtung sowie kommunale Schulträger und freie Träger von anerkannten Ersatzschulen, Träger von Sportstätten mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit (Gemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte) sowie Amateursportvereine, die Mitglied im Landessportbund Sachsen-Anhalt sind, öffentliche und private Träger kultureller Einrichtungen, staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt einschließlich Universitätskliniken in Magdeburg und Halle sowie Landesschulen und kulturelle Einrichtungen in Trägerschaft des Landes.
Föderung: 100%, mindestens 50.000¤
Antragsstichtage sind der 15. Mai 2017 und der 31. Oktober 2017
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare einzureichen bei:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt - Magdeburg
Hotline (08 00) 5 60 07 57, E-Mail:beratung@ib-lsa.de
Weitere Informationen:
http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=a2474153455b4a82330291245527a161;views;document&doc=13140
Mitfinanziert werden Investitionen zur energetischen und allgemeinen Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen, Sportstätten mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit, kulturellen Einrichtungen, Hochschulgebäuden und Hochschulinfrastrukturen, von Landesschulen und Landesschulinfrastrukturen sowie von kulturellen Einrichtungen in Trägerschaft des Landes.
Förderfähig sind
o Maßnahmen zur Reduktion von Transmissionswärmeverlusten der wärmeübertragenden Umfassungsflächen (zum Beispiel Gebäudegrundplatte, Außenwände, Fenster, Dach, Außentüren),
o Maßnahmen zur Erneuerung und Modernisierung notwendiger technischer Anlagen,
o Maßnahmen zur Verbesserung der Energienutzung (zum Beispiel Wärmerückgewinnung, Tageslichtnutzung, Einbau effizienter Leuchten, Gebäudeautomation, Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Wärmeversorgungsanlagen, sommerlicher Wärmeschutz),
o die Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und Anlagen zur Wärmeversorgung aus regenerativen Energien für den Eigenbedarf, sofern sie im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung und Modernisierung stehen.
Außerdem gefördert werden Planungsleistungen und sonstige Maßnahmen wie die Verwendung baubiologisch unbedenklicher, nachwachsender Roh- und Baustoffe und Maßnahmen zum Artenschutz infolge der energetischen Sanierung.
Ziel ist eine Verbesserung der CO 2-Bilanz der Gebäude sowie die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Gebäude durch Energieeinsparungen.
Antragsberechtigt sind je nach Förderbereich Gemeinden, Verbandsgemeinden und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe als Eigentümer der Liegenschaft der Kindertageseinrichtung sowie kommunale Schulträger und freie Träger von anerkannten Ersatzschulen, Träger von Sportstätten mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit (Gemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte) sowie Amateursportvereine, die Mitglied im Landessportbund Sachsen-Anhalt sind, öffentliche und private Träger kultureller Einrichtungen, staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt einschließlich Universitätskliniken in Magdeburg und Halle sowie Landesschulen und kulturelle Einrichtungen in Trägerschaft des Landes.
Föderung: 100%, mindestens 50.000¤
Antragsstichtage sind der 15. Mai 2017 und der 31. Oktober 2017
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare einzureichen bei:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt - Magdeburg
Hotline (08 00) 5 60 07 57, E-Mail:beratung@ib-lsa.de
Weitere Informationen:
http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=a2474153455b4a82330291245527a161;views;document&doc=13140