« Förderinformationen
Interventionsstudien für gesunde und nachhaltige Lebensbedingungen und Lebensweisen
Termin:
15.11.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gefördert werden inter- und transdisziplinäre Verbundprojekte zur Konzeption, Entwicklung, wissenschaftlichen -Begleitung und Evaluation von lebensweltbezogenen, methodisch hochwertigen, prospektiven Interventionsstudien. Gefördert wird der forschungsbezogene Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass die Intervention im Rahmen einer Studie durchgeführt wird. Die praktische Durchführung und Finanzierung der Intervention ist nicht Gegenstand der Förderung. Die Studien sollen die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Verbesserung gesundheitsförderlicher sowie -ökologisch nachhaltiger und sozial gerechter Lebensbedingungen und Lebensweisen überprüfen. Hierzu sollen syn-ergistisch wirkende Interventionen auf Verhaltens- und Verhältnisebene wissenschaftlich evaluiert werden.
Die Interventionsstudien können sowohl neue Maßnahmen als auch bisher nicht oder nicht ausreichend evaluierte Maßnahmen untersuchen. Weiterhin können auch interventionelle Studien zur Übertragbarkeit (Scale-up) von Maßnahmen gefördert werden, deren Wirksamkeit in Deutschland bereits durch evidenzbasierte Studien nachgewiesen wurde.
Die Studien müssen die Wirkung der Maßnahmen auf die Gesundheit evaluieren und den Beitrag der Maßnahme für die Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit durch geeignete Methoden bewerten. Es sollen ebenfalls begleitende Studien im Sinne einer Prozessevaluation durchgeführt werden, um Erkenntnisse für den späteren Praxistransfer zu generieren.
Die Maßnahmen können sich an die Allgemeinbevölkerung richten oder gezielt auf vulnerable soziale Gruppen ausgerichtet sein. Die Studien müssen die Diversität der Zielgruppen (z. B. Gender, Alter, kultureller Hintergrund) berücksichtigen. Es ist darzulegen, wie diese in den Studien angemessen adressiert wird. Falls Aspekte der Diversität für ein Vorhaben als nicht relevant erachtet werden, ist dies zu begründen.
Die Verbünde sollen Expertise aus Gesundheitswissenschaften und Psychologie mit verschiedenen Disziplinen aus den Lebens-, Natur-, Ingenieurs- sowie Geistes- und Sozialwissenschaften zusammenführen. Relevant sind hier u. a. Expertisen zu folgenden Themenbereichen: Public Health, Klima, Umwelt, Ernährung, Bewegung, Verhalten, Mobilität sowie Städte- und Raumplanung. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Praxisakteure, z. B. aus Städten und Landkreisen sowie aus der Gesundheits- und Sozialwirtschaft sollen von Beginn an in die Verbünde integriert werden. Dies ist auch deshalb erforderlich, da die Finanzierung der jeweiligen Intervention nicht Gegenstand der Förderung ist. Sie muss von dritter Seite, etwa durch kommunale Träger etc. sichergestellt und durch entsprechende Zusagen belegt werden. Um die dauerhafte Verankerung der Forschungsergebnisse in der jeweiligen Lebenswelt zu erhöhen, sollten partizipative Konzepte - wie zum Beispiel der Bürgerbeteiligung oder der Reallabore - zur Anwendung kommen.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen), in Deutschland verlangt.
Das Förderverfahren in dieser Phase ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/05/2022-05-09-Bekanntmachung-Lebensbedingungen.html
Die Interventionsstudien können sowohl neue Maßnahmen als auch bisher nicht oder nicht ausreichend evaluierte Maßnahmen untersuchen. Weiterhin können auch interventionelle Studien zur Übertragbarkeit (Scale-up) von Maßnahmen gefördert werden, deren Wirksamkeit in Deutschland bereits durch evidenzbasierte Studien nachgewiesen wurde.
Die Studien müssen die Wirkung der Maßnahmen auf die Gesundheit evaluieren und den Beitrag der Maßnahme für die Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit durch geeignete Methoden bewerten. Es sollen ebenfalls begleitende Studien im Sinne einer Prozessevaluation durchgeführt werden, um Erkenntnisse für den späteren Praxistransfer zu generieren.
Die Maßnahmen können sich an die Allgemeinbevölkerung richten oder gezielt auf vulnerable soziale Gruppen ausgerichtet sein. Die Studien müssen die Diversität der Zielgruppen (z. B. Gender, Alter, kultureller Hintergrund) berücksichtigen. Es ist darzulegen, wie diese in den Studien angemessen adressiert wird. Falls Aspekte der Diversität für ein Vorhaben als nicht relevant erachtet werden, ist dies zu begründen.
Die Verbünde sollen Expertise aus Gesundheitswissenschaften und Psychologie mit verschiedenen Disziplinen aus den Lebens-, Natur-, Ingenieurs- sowie Geistes- und Sozialwissenschaften zusammenführen. Relevant sind hier u. a. Expertisen zu folgenden Themenbereichen: Public Health, Klima, Umwelt, Ernährung, Bewegung, Verhalten, Mobilität sowie Städte- und Raumplanung. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Praxisakteure, z. B. aus Städten und Landkreisen sowie aus der Gesundheits- und Sozialwirtschaft sollen von Beginn an in die Verbünde integriert werden. Dies ist auch deshalb erforderlich, da die Finanzierung der jeweiligen Intervention nicht Gegenstand der Förderung ist. Sie muss von dritter Seite, etwa durch kommunale Träger etc. sichergestellt und durch entsprechende Zusagen belegt werden. Um die dauerhafte Verankerung der Forschungsergebnisse in der jeweiligen Lebenswelt zu erhöhen, sollten partizipative Konzepte - wie zum Beispiel der Bürgerbeteiligung oder der Reallabore - zur Anwendung kommen.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen), in Deutschland verlangt.
Das Förderverfahren in dieser Phase ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/05/2022-05-09-Bekanntmachung-Lebensbedingungen.html