« Förderinformationen
Anpassung der Pflanzenproduktion an die Folgen des Klimawandels
Termin:
01.08.2022
Fördergeber:
Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Die Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft soll gegenüber den Folgen von Klimaänderungen erhöht, das Betriebseinkommen nachhaltig gesichert und der Beitrag der Landwirtschaft zum Klima- und Naturschutz gefördert werden. Die deutsche Landwirtschaft soll nachhaltig produzieren, ressourceneffizienter werden und durch Sicherung und Steigerung der Erträge auch einen Beitrag zur Ernährung einer wachsenden Weltbevölkerung leisten.
Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Rahmen dieser Bekanntmachung sollen technische und nicht-technische Verfahren und Produkte zur nachhaltigen Verbesserung der Resilienz der Pflanzenproduktion gegenüber Folgen der Klimaänderungen entwickeln.
Der Fokus soll auf dem Fördergegenstand Anpassung von Produktionssystemen und -technik liegen und dabei verschiedene Aspekte in der landwirtschaftlichen Produktion adressieren, wie Anbau- und Fruchtfolgegestaltung, Bodenbearbeitung, Bewässerung und Lagerung, unter Beachtung der Lebens- und Futtermittelqualität und -sicherheit. Betriebe und Unternehmen müssen ihre Produktionssysteme besser auf die sich ändernden Klimabedingungen einstellen und so das Risiko mindern. Im Fördergegenstand wird das Risikomanagement adressiert. Darüber hinaus wird der Technologie- und Wissenstransfer von Forschungsergebnissen gefördert, hier als Fördergegenstand Entwicklung modellhafter regionaler Wertschöpfungsketten und Wissenstransfer.
Für eine Förderung müssen sich die Vorhaben zu Projektbeginn mindestens auf der Stufe von TRL 3 bewegen. Ein Nachweis der Funktionsfähigkeit des Konzepts sollte vorliegen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Ebenfalls antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, soweit eine substanzielle Beteiligung der Privatwirtschaft sichergestellt wird.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Projektfoerderung/Ackerbaustrategie/Bekanntmachung-Klimawandel.pdf
Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Rahmen dieser Bekanntmachung sollen technische und nicht-technische Verfahren und Produkte zur nachhaltigen Verbesserung der Resilienz der Pflanzenproduktion gegenüber Folgen der Klimaänderungen entwickeln.
Der Fokus soll auf dem Fördergegenstand Anpassung von Produktionssystemen und -technik liegen und dabei verschiedene Aspekte in der landwirtschaftlichen Produktion adressieren, wie Anbau- und Fruchtfolgegestaltung, Bodenbearbeitung, Bewässerung und Lagerung, unter Beachtung der Lebens- und Futtermittelqualität und -sicherheit. Betriebe und Unternehmen müssen ihre Produktionssysteme besser auf die sich ändernden Klimabedingungen einstellen und so das Risiko mindern. Im Fördergegenstand wird das Risikomanagement adressiert. Darüber hinaus wird der Technologie- und Wissenstransfer von Forschungsergebnissen gefördert, hier als Fördergegenstand Entwicklung modellhafter regionaler Wertschöpfungsketten und Wissenstransfer.
Für eine Förderung müssen sich die Vorhaben zu Projektbeginn mindestens auf der Stufe von TRL 3 bewegen. Ein Nachweis der Funktionsfähigkeit des Konzepts sollte vorliegen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Ebenfalls antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, soweit eine substanzielle Beteiligung der Privatwirtschaft sichergestellt wird.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Projektfoerderung/Ackerbaustrategie/Bekanntmachung-Klimawandel.pdf