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Gründungstransfer an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt

Termin:
31.12.2020
Fördergeber:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Gründungsprojekte an Hochschulen.
Mitfinanziert werden Personalausgaben des Gründerteams (max. drei Einzelpersonen) sowie Sachausgaben, z.B. Material- und Verbrauchskosten zur Entwicklung von Prototypen, Ausstattungsgegenstände zur Vorbereitung der Gründung, Ausgaben für Studien, Lizenzen oder Gebühren.
Ziel ist es, potenzielle Gründer in der Vorphase der Gründung bei der Weiterentwicklung ihrer Geschäftsidee bis zur Existenzgründung zu fördern und dauerhaft eine Kultur der Selbstständigkeit und des unternehmerischen Denkens zu etablieren.

Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 75.000 EUR je Gründer.
Anträge könne jederzeit bis zum 31.12.2020 eingereicht werden.

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare einzureichen bei:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt - Magdeburg
Hotline (08 00) 5 60 07 57, E-Mail:beratung@ib-lsa.de

Weitere Informationen:
http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=a2474153455b4a82330291245527a161;views;document&doc=12684