« Förderinformationen
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) IGP-Richtlinie für kultur- und kreativwirtschaftliche Geschäftsmodelle und Pionierlösungen
Aktualität:
bis 28.10.2020
Fördergeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
In der zweiten Ausschreibungsrunde werden kultur- und kreativwirtschaftliche Geschäftsmodelle und Pionierlösungen gefördert. Antragsgegenstand sind Projekte, die den allgemeinen Kriterien dieser Richtlinie genügen und zudem
- auf Neuerungen an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft sowie Kultur bzw. Kunst und Kreativschaffenden zielen oder diese für Innovationen nutzen und
- dank marktorientierter Umsetzung von Impulsen aus Kunst bzw. Kultur und Kreativschaffenden Innovationen entwickeln, die Vorteile gegenüber bestehenden Lösungen versprechen.
Dazu gehören unter anderem neue Konzepte aus dem Design-, Mode- und Architekturbereich sowie der Kunst und darstellenden Kunst, aus dem musik-, rundfunk- und filmwirtschaftlichen Bereich sowie neue Ideen für die Publizistik, den Werbemarkt, den Buchmarkt und den Games-Bereich. Im Fokus der Förderung steht dabei weniger die Umsetzung einzelner Werke oder Produkte ohne übergreifende Wirkung als die Entwicklung von übergreifenden Lösungsansätzen mit Modellcharakter und von neuen Geschäftsmodellen, die transformatives Potenzial über den einzelnen Fördernehmer hinaus bergen, also in die Zukunft wirkende Neuerungsimpulse für größere Tätigkeits- bzw. Wirtschaftsbereiche geben können. Die Förderung ist branchenoffen, das heißt, auch Antragsteller außerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft sind willkommen, sofern sie die in dieser Ausschreibung adressierten Innovationen entwickeln.
Weitere Informationen:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/I/igp-aenderung-foerderrichtlinie.pdf?__blob=publicationFile&v=6
- auf Neuerungen an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft sowie Kultur bzw. Kunst und Kreativschaffenden zielen oder diese für Innovationen nutzen und
- dank marktorientierter Umsetzung von Impulsen aus Kunst bzw. Kultur und Kreativschaffenden Innovationen entwickeln, die Vorteile gegenüber bestehenden Lösungen versprechen.
Dazu gehören unter anderem neue Konzepte aus dem Design-, Mode- und Architekturbereich sowie der Kunst und darstellenden Kunst, aus dem musik-, rundfunk- und filmwirtschaftlichen Bereich sowie neue Ideen für die Publizistik, den Werbemarkt, den Buchmarkt und den Games-Bereich. Im Fokus der Förderung steht dabei weniger die Umsetzung einzelner Werke oder Produkte ohne übergreifende Wirkung als die Entwicklung von übergreifenden Lösungsansätzen mit Modellcharakter und von neuen Geschäftsmodellen, die transformatives Potenzial über den einzelnen Fördernehmer hinaus bergen, also in die Zukunft wirkende Neuerungsimpulse für größere Tätigkeits- bzw. Wirtschaftsbereiche geben können. Die Förderung ist branchenoffen, das heißt, auch Antragsteller außerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft sind willkommen, sofern sie die in dieser Ausschreibung adressierten Innovationen entwickeln.
Weitere Informationen:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/I/igp-aenderung-foerderrichtlinie.pdf?__blob=publicationFile&v=6