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Forschung über Studienerfolg und Studienabbruch

Termin:
22.04.2016
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Studienabbruch ist als ein komplexes Phänomen anzusehen. Er ist als ein multikausal und multidimensional zu erklärender Prozess zu betrachten. Entsprechend sind in den Forschungsvorhaben hinreichend differenzierte Ansätze unter anderem hinsichtlich des Verursachungsbereichs (institutionelle und personale Einflussgrößen), des Studienabbruchstyps (entsprechend der eher lebensumstandsbezogenen, leistungsbezogenen bzw. motivationalen Gründe), der verschiedenen Subgruppen Studierender (mit Migrationshintergrund, ohne akademisch geprägten familiären Bildungs¬hintergrund, mit beruflicher Qualifikation und ohne schulische Berechtigung zum Hochschulzugang etc.), aber auch hinsichtlich der allgemeinen Arbeitsmarktlage zugrunde zu legen. Da ferner davon ausgegangen werden kann, dass Studienbereiche bzw. Fächer wesentliche Determinanten des Abbruchgeschehens sind, kommt fächerbezogenen Forschungsvorhaben besondere Bedeutung zu.
Ein Wechsel der Hochschule/des Studienfachs (also der "Schwund") kann einerseits der Studienoptimierung dienen, kann andererseits aber auch einen verzögerten Studienabbruch darstellen. Auch Forschungsvorhaben zu diesem Phänomen sind grundsätzlich förderfähig.
Mit Blick auf die Methodik wird auf die neuen Möglichkeiten, die sich aus der Änderung der Rechtslage (Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes) ergeben, explizit hingewiesen.
An Vorhaben, die sich auf ausländische Studierende, Studierende mit Migrationshintergrund und insbesondere auf die Gruppe der Geflüchteten beziehen, besteht ein besonderes förderpolitisches Interesse. Dies gilt grundsätzlich für alle in den Buchstaben A bis D genannten Fragestellungen. Auf die besondere Ausgangslage (Datenlage, Mangel an Referenzprojekten …) ist in den inhaltlichen und methodischen Ausführungen ausführlich einzugehen. Wegen der besonders prekären Datenlage zur Gruppe der Geflüchteten sind hier auch Vorhaben zur Datengewinnung und -erschließung förderfähig. Eine Reflektion der bei Einrichtungen wie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Uni-Assist, IAB oder Betreibern von Datenzentren bestehende Datenbestände ist dabei unverzichtbar. In Erweiterung der in den Buchstaben A bis D genannten Fragestellungen können hier auch Projektvorschläge berücksichtigt werden, die gesamte Bildungsverläufe bzw. insbesondere den Bildungsübergang Schule/Ausbildun! g bzw. Hochschule in den Mittelpunkt der Betrachtung stellen.
Projektvorschläge, die internationale Vergleiche vorsehen, sollten den damit einhergehenden Mehrwert sorgfältig und nachvollziehbar begründen.
Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben über Maßnahmen der Qualitätssicherung, die nur indirekt oder mittelbar der Sicherung des Studienerfolgs dienen.
Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben mit evaluativer Ausrichtung, insbesondere wenn diese auf Maßnahmen einer einzelnen Hochschule gerichtet sind und kaum verallgemeinerbare Erkenntnisse erlauben.
Nicht förderfähig sind neue, auf Dauer angelegte Datenerhebungen.

Projekte oder wissenschaftliche Nachwuchsgruppen können gefördert werden.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger - AE 53
Stichwort 2Hochschulforschung/Studienerfolg und Studienabbruch"
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Ansprechpartnerin beim Projektträger ist Frau Britta Contzen (Telefon: 02 28/38 21-19 26 oder -17 51; E-Mail: hochschul¬forschung@dlr.de)

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR-Projektträger bis spätestens 22. April 2016 zunächst Projektskizzen - möglichst über das oben genannte elektronische Skizzentool - und in schriftlicher Form vorzulegen.

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1151