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Digitale Hochschulbildung - Wirksamkeit und Wirkungen aktueller Ansätze und Formate - Trends und neue Paradigmen in Didaktik und Technik

Termin:
18.04.2016
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die mit der Förderung angeregten, auf generalisierbare Erkenntnisse angelegten Forschungsprojekte sollen sich mit Wirkung und Wirksamkeit digitaler Medien in der Hochschullehre befassen. Förderfähig sind in erster Linie entsprechende empirisch ausgerichtete FuE¹-Projekte, die eine gute theoretische Fundierung aufweisen und bei denen einschlägige Methoden der Bildungs- und Sozialforschung zur Anwendung kommen. Dabei kann es sich um Originalstudien handeln oder auch um Sekundärstudien, soweit einschlägige Daten-Repositorien vorhanden sind. Generelle Fördervoraussetzung ist, dass die untersuchten Ansätze ein möglichst hohes Innovationspotenzial aufweisen.
Darüber hinaus sind Forschungssynthesen förderfähig. Durch systematische, den internationalen Forschungsstand zusammenfassende Darstellungen soll gesichertes Wissen zur Wirkung bestimmter Gestaltungsformen im Hinblick auf die unten dargestellten Forschungs- und Handlungsfelder digitaler Hochschullehre der Forschungscommunity und Akteuren der Praxis verfügbar gemacht werden. Wo von der Forschungs- bzw. Literaturlage her möglich, können auch systematische Übersichtsarbeiten im engeren methodologischen Sinne ("systematic reviews") gefördert werden.
Schließlich sind Trendanalysen zu didaktischen, curricularen und technologischen Entwicklungen im Kontext der Digitalisierung der Hochschullehre (Roadmaps) förderfähig. Hier sind unterschiedliche methodische Ansätze denkbar. In jedem Fall muss deutlich werden, mit welchen klar beschriebenen Methoden welche Ergebnisse erzielt werden sollen.
o Nicht möglich ist die Förderung reiner Evaluationen bestehender Programme oder Konzepte, die keine generalisierbaren Aussagen erlauben.
o Nicht möglich ist ebenfalls die Förderung von Maßnahmen, die nicht dem engeren Bereich der unmittelbaren Durchführung von Forschungsprojekten zuzurechnen sind (z. B. singuläre Qualifizierungsmaßnahmen, Infrastruktur- und Investitionsmaßnahmen etc.).
Diese beiden Einschränkungen gelten für alle drei der unten dargestellten Themenfelder (vgl. Nummer 2.1 bis 2.3).
In den Projektvorschlägen sind - gegebenenfalls quantifizierbare - Indikatoren für die Wirkung und Wirksamkeit der untersuchten Ansätze und Formate im Hinblick auf die Qualität der Lernergebnisse und die Effizienz digitaler Hochschullehre zu definieren. Auf dieser Basis sollen erfolgreich etablierte und transferable Ansätze ("Modelllösungen") für eine qualitativ gute, effiziente und innovative Hochschullehre und deren Voraussetzungen identifiziert und generalisierbare Aussagen abgeleitet werden.
Besonders erwünscht sind Projektvorschläge, die sich auf den ersten und zweiten Zyklus des Studiums beziehen.
Erwünscht sind auch Projekte, die eine international vergleichende Perspektive einnehmen und dabei besonders innovative internationale Entwicklungen einbeziehen.
Von besonderem Interesse sind darüber hinaus Projekte, die sich mit der Gestaltung hochschulübergreifender Ansätze im Kontext der digitalen Hochschullehre beschäftigen.
Dabei werden Forschungsprojekte gefördert, die einem der folgenden drei Themenfelder zugeordnet werden können:
o Forschungs- und Gestaltungsfelder digitaler Hochschulbildung,
o Rahmenbedingungen und Digitalisierungsstrategien der Hochschulen,
o Innovative digitale Hochschulbildung durch Nutzung vorhandener technischer Neuentwicklungen.
Darüber hinaus sind auch gut begründete Forschungsprojekte zu übergeordneten oder querschnittlichen Fragestellungen im Themenfeld der digitalen Hochschulbildung möglich.

Verbundprojekte oder wissenschaftliche Nachwuchsgruppen können gefördert werden.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger "Digitale Hochschullehre"
Steinplatz 1
10623 Berlin

E-Mail: DigitaleHochschullehre@vdivde-it.de
Telefon: 0 30/31 00 78-5 24
www.vdivde-it.de
Ansprechpartnerin: Dr. Katia Tödt

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 18. April 2016, 18.00 Uhr zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form über das Skizzentool (https://www.vdivde-it.de/ ¬submission/bekanntmachungen/dhsl) vorzulegen.

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1152