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Forschung in der Palliativversorgung - Versorgungsforschung und klinische Studien

Termin:
31.03.2016
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gefördert werden Versorgungsforschungsstudien und klinische Studien. Die Förderung erfolgt in drei verschiedenen Modulen.
Modul 1A: Versorgungsforschung - Einzelprojekte
Gefördert werden methodisch hochwertige Studien zur Palliativversorgung. Dabei ist insbesondere der zu erwartende Nutzen für die Verbesserung der palliativen Versorgung hervorzuheben. Je nach Fragestellung sind qualitative, nicht interventionelle quantitative oder interventionelle quantitative Methoden möglich. Bei interventionellen Versorgungsforschungsstudien wird der Nachweis der Wirksamkeit (efficacy) der Interventionen vorausgesetzt und die Wirkung von Maßnahmen im Versorgungsalltag (effectiveness), z. B. bei heterogenen Patientengruppen, untersucht.
Modul 1B: Versorgungsforschung - Verbundprojekte
Die Förderung von Versorgungsforschungsstudien kann auch im Rahmen von Teilprojekten in Forschungsverbünden erfolgen. In diesen Forschungsverbünden wird ein übergreifendes Forschungsthema der Palliativversorgung in enger Kooperation mehrerer Einrichtungen interdisziplinär und multiprofessionell bearbeitet. Forschungsverbünde umfassen in der Regel drei bis fünf eigenständige Teilprojekte. Durch den Zusammenschluss in Verbünden muss ein Mehrwert für die Durchführung der Arbeiten entstehen. Dies kann z. B. durch die arbeitsteilige und sich ergänzende interdisziplinäre Bearbeitung einer umfassenderen Fragestellung, die Nutzung gemeinsamer Instrumente oder Infrastrukturen oder durch gemeinsame Methoden-Workshops erreicht werden.
Modul 2: Klinische Studien mit hoher Relevanz für die Patientenversorgung
Mit Hilfe klinischer Studien sollen Forschungsfragen bearbeitet werden, die von hohem Wert für die Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten in der Palliativmedizin sind. Gefördert werden wissenschaftsinitiierte, interventionelle, multizentrische, prospektive, kontrollierte klinische Studien mit Patientinnen und Patienten in der Palliativversorgung zum Wirksamkeitsnachweis von Interventionen z. B. zur Symptomkontrolle mit konfirmatorischer Zielsetzung. Monozentrisch aufgebaute konfirmatorische Studien können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden.
Nicht gefördert werden können:
- Studien, an deren Ergebnissen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse haben, z. B. Zulassungsstudien;
- medizintechnische Entwicklungen, da diese bereits in anderen Förderschwerpunkten des BMBF unterstützt werden;
- Untersuchungen zur Wirksamkeit krankheitsspezifischer Therapien (wie z. B. Chemotherapie oder Strahlentherapie);
- Studien zur ausschließlichen Prüfung der Sicherheit von Medizinprodukten;
- Studien zur Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 137e des Fünften Buches Sozialgesetzbuch;
- Studien zur frühen Nutzenbewertung gemäß dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG);
- Health-Technology-Assessment-Berichte (HTA), Metaanalysen und systematische Reviews;
- der Aufbau neuer und der Betrieb bereits bestehender Register oder Langzeit-Kohorten.

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1116)