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Förderung von Zentren für Innovationskompetenz in den Neuen Ländern Exzellenz schaffen Talente sichern

Termin:
31.01.2015
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die mit einer zweiten Phase der Förderung verbundenen Ziele konzentrieren sich auf der Basis einer Soll/Ist-Analyse auf
- den Ausbau von Spitzenforschung in den interdisziplinären Kompetenzfeldern der Zentren und hierdurch ihre dauerhafte Etablierung auf höchstem internationalem Niveau,
- eine weitergehende Internationalität der Zentren durch hierfür gegebenenfalls erforderliche Anpassungen der entsprechenden Rahmenbedingungen und der personellen Besetzung,
- die Auslösung zusätzlicher Impulse zur Nachwuchssicherung durch die weitere Steigerung der Attraktivität der Zentren für exzellente, junge, aus- und inländische Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, aber auch durch eine enge Verknüpfung zwischen Forschung und Ausbildungsangeboten sowie
-eine Qualifizierung und Weiterentwicklung der bisher in den Zentren erzielten Forschungsergebnisse zu Technologie- und Verfahrensinnovationen mit den Unternehmen der Region (Zusammenarbeit mit der Wirtschaft).
Die Förderung gliedert sich in drei verschiedene Module, wobei die Förderung von Nachwuchsgruppen (Modul 1) mit Abstand das wichtigste Förderinstrument darstellt.
Modul 1 beinhaltet die Förderung von bis zu zwei multidisziplinär zusammengesetzten Nachwuchsgruppen pro ZIK über eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren. Die Leiterinnen/Leiter dieser Gruppen werden durch ein spezielles Auswahlverfahren (siehe Nummer 7 dieser Förderrichtlinie) bestimmt. Die erste neue Nachwuchsgruppe an einem ZIK soll Forschungsthemen bearbeiten, die im besonderen fachlichen Fokus des jeweiligen Zentrums angesiedelt sind und direkt zu dessen Etablierung in der internationalen Spitzenforschung beitragen. Im Falle der Förderung einer weiteren Arbeitsgruppe, soll diese sich bevorzugt solchen Forschungsarbeiten widmen, die unmittelbar der Qualifizierung vorhandener Ergebnisse aus der Grundlagenforschung des Zentrums für angestrebte Technologie- und Verfahrensinnovationen - möglichst auch in den Unternehmen der Region - dienen.
Modul 2 ermöglicht die Förderung strategischer Investitionen, sofern diese für das Erreichen der förderpolitischen Ziele des Programms (siehe Nummer 1.1) erforderlich sind. Die Förderung von Vorhaben nach Modul 2 ist nur im Einzelfall und bei Vorliegen besonderer Gründe vorgesehen.
Modul 3 sieht die Förderung von Verbundprojekten eines ZIK II mit anderen FuE-Partnern vor, wenn diese Projekte für die dauerhafte Etablierung des Zentrums in der internationalen Spitzenforschung oder für die Vorbereitung von Technologie- und Verfahrensinnovationen in den Unternehmen der Region strategisch notwendig sind. Antragsberechtigt für die Module 1 und 2 sind die öffentlichen, nicht gewinnorientierten Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den neuen Ländern, die Träger der acht ZIK II. Antragsberechtigt für die unter Nummer 2 beschriebenen Verbundprojekte (Modul 3) sind neben den oben genannten Hochschulen und Forschungseinrichtungen auch ihre Verbundpartner. Diese können weitere öffentliche, nicht gewinnorientierte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in den Neuen Ländern sein.

Kontakt:
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Technologische und regionale Innovationen (TRI)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Postfach 610247
D-10923 Berlin
Dr. Christoph Wannek
Telefon: 0 30/2 01 99-32 09
Telefax: 0 30/2 01 99-4 12
E-Mail: c.wannek@fz-juelich.de

Weitere Informationen:
http://www.bmbf.de/foerderungen/24865.php