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Förderung transnationaler Forschungsprojekte innerhalb des ERA-NET-Cofund ERACoSysMed - Zusammenarbeit zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte in der Systemmedizin zur Implementierung systembiologischer Ansätze in klinischer Forschung und medizinischer Praxis im Rahmenprogramm Gesundheitsforschung

Termin:
30.03.2015
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das Ziel systemmedizinischer Forschung ist die Anwendung des systembiologischen Forschungsansatzes zur Auf­klärung von Krankheitsprozessen und den Einsatz in der medizinischen Praxis. Im Idealfall können so Krankheiten frühzeitig erkannt und deren Folgen minimiert werden. Ferner eröffnet die systemmedizinische Forschung vielversprechende Ansätze zur Prävention von Krankheiten. Darüber hinaus ermöglicht es ein systemmedizinischer Ansatz, vorhandene Ressourcen strategisch effizienter als bislang einzusetzen.
Ziel dieser Bekanntmachung ist die Förderung und Durchführung von transnationalen Forschungsprojekten, die zeigen, dass der Einsatz der systemmedizinischen Forschung im klinischen Alltag erfolgreich ist - sogenannte Demonstrator-Projekte - und dass sie zu einem verbesserten Verständnis von Krankheitsprozessen führt. Demonstratoren sind Pilotprojekte, die eine Translation von systembiologischen Ansätzen in die medizinische Forschung und Praxis realisieren.
Demonstrator-Projekte müssen:
- ein Konzept aufzeigen, das auf einem klar definierten klinischen Bedarf aufbaut. Die Umsetzung des Konzeptes muss innerhalb der vorgesehenen Projektlaufzeit von drei Jahren erreicht werden. Das bedeutet, dass die Idee oder das Konzept durchaus langfristig angelegt sein kann, das beantragte Projekt selber aber auf die Überprüfung der Machbarkeit dieses Ansatzes (Proof of Concept) ausgerichtet sein muss;
- biomedizinische Daten und mathematische Modelle auf der Grundlage systembiologischer Ansätze einbeziehen. Diese müssen in sinnvoller Weise zur personalisierten Medizin und zur Erschließung neuer Wege für die klinische Forschung beitragen, so dass eine bessere Prävention und eine effizientere, stärker personalisierte Behandlung in allen Lebensphasen möglich wird;
- die technologische und methodische Machbarkeit sowie die klinischen, wirtschaftlichen und sozialen Vorteile im Hinblick auf die definierten medizinischen Fragestellungen aufzeigen.
Als Fördervoraussetzung müssen die Antragsteller einschlägige Vorarbeiten im Bereich der Medizin-orientierten ­Systembiologie und eine hohe methodische und wissenschaftliche Qualität der geplanten Aktivitäten (Exzellenz) nachweisen sowie die Bereitschaft dokumentieren, in interdisziplinären Teams zu arbeiten. Bei Projektbeginn muss ein Konzept zur Einrichtung standardisierter Verfahren für die Datenerhebung, das Datenmanagement und die gemeinsame Nutzung von Daten vorgelegt werden, um von Beginn an einen systemmedizinischen Ansatz verfolgen zu können. Die erforderliche kritische Masse an Ressourcen und Know-how muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhanden sein. Dies gilt insbesondere für die Verfügbarkeit einschlägiger Datensätze (Patientendaten) und Patientenproben (sowohl gut kommentierte archivierte Proben als auch neue Probensammlungen) sowie für die Verfügbarkeit von mathematischen Rechenmodellen/-instrumenten.
Alle Projekte müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Es muss eine effektive, multidisziplinäre Zusammenarbeit zwischen klinischen Forschern, Grundlagenforschern, ­Informatikern, Industriepartnern, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (wo möglich) und relevanten Stakeholdern aus verschiedenen Ländern gegeben sein. Jedes Konsortium sollte mindestens eine klinische (Forscher-)Gruppe beinhalten.
- Es wird ein besseres Verständnis komplexer Erkrankungen, eine Krankheitsfrühdiagnose und die Neudefinition von Krankheitsphänotypen angestrebt. Hierdurch wird eine bessere Stratifizierung von Patienten möglich.
- Durch die Integration biologischer und klinischer Daten sowie die Entwicklung neuer mathematischer Modelle, die das nichtlineare, zeitlich räumliche Verhalten komplexer biologischer Systeme berücksichtigen, soll neues Wissen generiert werden.
- Die Weiterentwicklung des Versuchsdesigns und die Sammlung klinischer Daten soll durch die Erstellung mathe­matischer Modelle unterstützt werden. So soll ein besseres Verständnis der biologischen Prozesse, die eine entscheidende Rolle in komplexen Krankheitsprozessen spielen, und die Identifizierung von Schlüsselmechanismen von Erkrankungen generiert werden.
- Eine angemessene Qualität und Relevanz des verfügbaren klinischen Materials und der zugehörigen klinischen Daten ist nachzuweisen (Patientenkohorten mit umfassender klinischer Charakterisierung und Annotation). Der prognos­tische, diagnostische und therapeutische Wert neu gesammelter oder bereits vorhandener klinischer Daten und gegebenenfalls entsprechender Modelle ist zu nutzen.
- Zur Validierung der Projektergebnisse muss eine stringente Strategie definiert werden. Dies schließt die Validierung mathematischer in silico-Modelle, die unter Nutzung experimenteller und klinischer Daten entwickelt wurden, ein.
- Ein Konzept für das Datenmanagement und korrespondierende Datenverarbeitungsprotokolle ist entsprechend ­aktueller, allgemein gültiger Standards bereitzustellen. Kommunikation, Datenspeicherung, Austausch und gemeinsame Nutzung von Daten/Modellen sind in einer gemeinsamen Projektstrategie zu regeln. In Fällen, in denen ­klinische Daten gemeinsam genutzt werden, müssen antragstellende Konsortien ein Datenmanagementkonzept vorlegen, das die rechtlichen und ethischen Aspekte des Datenmanagements klar darlegt. Partner bzw. Stellen, die dem Datenschutz unterliegende klinische Daten weitergeben/erhalten, müssen rechtlich autorisiert sein, Daten auszu­tauschen. Ein Management für den Umgang mit klinischen Daten (pseudonymisiert und/oder anonymisiert) muss nachgewiesen werden.
- Eine aktive Beteiligung von KMU oder der Wirtschaft an den Projekten wird angestrebt. Dies soll die Translation innovativer Erkenntnisse in medizinische Geräte, Dienstleistungen und Produkte für die Nutzung in der Klinik vorantreiben.
- Die umfassende Weitergabe/Verbreitung von Projektergebnissen an die relevanten Zielgruppen ist sicherzustellen. Eine entsprechende strategische Planung ist vorzulegen.

Kontakt:
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Lebenswissenschaften, Gesundheit und Fachhochschulen (LGF)
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Dr. G. Miczka
Telefon: 0 24 61/61 27 16
E-Mail: g.miczka@fz-juelich.de
Dr. M. Kirschner
Telefon: 0 24 61/61 68 63
E-Mail: m.kirschner@fz-juelich.de

Weitere Informationen:
http://www.bmbf.de/foerderungen/26091.php