Innovationsportal Sachsen-Anhalt

« Förderinformationen

Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen

Termin:
31.03.2015
Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Kommunaler Klimaschutz ist ein Schwerpunkt der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums. Seit 2008 hat das BMUB mit der Kommunalrichtlinie mehr als 6.000 Klimaschutzprojekte in über 3.000 Kommunen unterstützt. Ab dem 01. Januar 2015 können interessierte kommunale Antragsteller, kulturelle und soziale Einrichtungen, öffentliche gemeinnützige Bildungsträger, Werkstätten für behinderte Menschen sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus erneut ihre Anträge beim Projektträger Jülich einreichen. Die Neuauflage der Richtlinie ermöglicht insbesondere einen verbesserten Planungshorizont für Antragsteller, da die Gültigkeit erstmals auf eine Zeitdauer von zwei Jahren ausgelegt ist. Darüber hinaus erweitert sie die Fördermöglichkeiten zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Die Fördermöglichkeiten unterstützen insbesondere das Ziel, die Treibhausgasemissionen in den Kommunen bis zum Jahr 2020 um 40 % - im Vergleich zu 1990 - zu senken. Langfristig werden so die Weichen zur klimaneutralen Kommune beziehungsweise zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 80-95 % bis zum Jahr 2050 gestellt. Die Förderrichtlinie beinhaltet die folgenden vier Schwerpunkte: die Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz; die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten; die Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement sowie Investive Klimaschutzmaßnahmen.
Die Novellierung der Richtlinie bringt neben der bereits erwähnten längeren Gültigkeitsdauer von zwei Jahren weitere Neuerungen mit sich: Insbesondere wurde die Antragsberechtigung klarer auf kommunale Antragsteller fokussiert. Das Antragsfenster für den Förderschwerpunkt Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten wurde erweitert. Eine Beantragung ist nun ganzjährig möglich. Des Weiteren wurden die Anforderungen für die "Ausgewählte Maßnahme im Rahmen des Klimaschutzmanagements" angepasst. Die Mindestanforderung an die zu erzielende Treibhausgasreduktion wurde hierbei unter anderem von 80 % auf 70 % gesenkt. Die Anpassung und Präzisierung für die Ausgewählte Maßnahme dient somit der Schaffung geeigneterer Rahmenbedingungen für die Antragsteller.
Mit wenigen Ausnahmen sind die inhaltlichen Anforderungen der einzelnen Förderschwerpunkte sowie die Förderquoten beibehalten worden. Anpassungen gab es insbesondere bezüglich der Präzisierung inhaltlicher Aspekte bei Klimaschutz(teil)konzepten und im Bereich der Nachhaltigen Mobilität. Detaillierte Informationen erhalten Sie in den jeweiligen Merkblättern auf dieser Internetseite.
Nach dieser Richtlinie werden gefördert:
1. Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz;
2. Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten mit Zielen und Maßnahmen, die sich an den
oben genannten nationalen Klimaschutzzielen orientieren;1
3. Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement zur Umsetzung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten:
a) die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement für die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung
von Klimaschutzkonzepten bzw. Teilkonzepten;
b) ein Anschlussvorhaben in Bezug auf die Stelle für Klimaschutzmanagement;
c) die Durchführung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme im Rahmen der Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement;
4. Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten;
5. Investive Klimaschutzmaßnahmen:
a) Sanierung von Beleuchtungsanlagen sowie Nachrüstung und Austausch raumlufttechnischer Geräte;
b) Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität;
c) Technologien zur aeroben in-situ Stabilisierung bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien.
Die "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen" wird in 2015 und 2016 fortgeführt. Der neue Zeitraum zur Einreichung der Anträge für die Förderschwerpunkte ,,Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz", ,,Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten" und ,,Investive Klimaschutzmaßnahmen" ist der 01. Januar 2015 bis 31. März 2015 und der 01. Januar 2016 bis 31. März 2016. Bitte informieren Sie sich zeitnah vor einer Antragstellung über die aktuell gültigen Förderbedingungen.
Anträge für die ,,Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement" und zu ,,Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten" können ganzjährig gestellt werden. Ein Folgeantrag auf Fortsetzung der Stelle für Klimaschutzmanagement kann ebenfalls ganzjährig, jedoch nur innerhalb des letzten Jahres des Bewilligungszeitraums der bereits bewilligten Stelle für Klimaschutzmanagement gestellt werden. Die entsprechenden Anträge sollten spätestens sechs Monate vor Ablauf des Erstvorhabens beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Die Ausgewählte Maßnahme kann innerhalb der ersten 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums sowohl des Erstvorhabens als auch des Anschlussvorhabens gestellt werden. Der Bewilligungszeitraum ist im Zuwendungsbescheid festgelegt und unabhängig vom Zeitpunkt der Einstellung des Klimaschutzmanagers/der Klimaschutzmanagerin.

Kontakt:
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Klima (KLI)
Zimmerstraße 26 - 27
10969 Berlin
Tel.: 0 30/20 19 95 77
E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de
Beratungstelefon der BMUB:
030/39001-170

Weitere Informationen:
https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen
https://www.ptj.de/lw_resource/datapool/_items/item_4094/kommunalrichtlinie_2015-2016.pdf