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Fördermaßnahme r+Impuls - Innovative Technologien für Ressourceneffizienz - Impulse für industrielle Ressourceneffizienz
Termin:
03.03.2015
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Mit der Fördermaßnahme "r+Impuls - Innovative Technologien für Ressourceneffizienz - Impulse für industrielle Ressourceneffizienz" im Rahmenprogramm "Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA)" verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Ziel, durch gezielte FuE1-Impulse bestehende Hemmnisse bei der Entwicklung und Verbreitung von industriellen Effizienztechnologien zu überwinden. Gleichzeitig soll ein Beitrag zur Umgestaltung der Wirtschaft zu einer "Green Economy" geleistet werden. Die deutsche Wirtschaft verarbeitet jährlich etwa 1,2 Milliarden Tonnen Rohstoffe, insbesondere Minerale und Metalle, sowie Energierohstoffe. Die Rohstoffentnahmen im In- und Ausland verursachen bei Gewinnung und Verarbeitung steigende Kosten und zum Teil gravierende Umweltbelastungen. Gleichzeitig ist eine sichere Rohstoffversorgung Grundlage für die produzierende Industrie am Standort Deutschland und letztlich für unseren Wohlstand. Durch die Entwicklung und Umsetzung innovativer Effizienztechnologien kann die deutsche Wirtschaft ihre Rohstoffproduktivität verbessern, d. h. eine höhere Wertschöpfung bezogen auf die eingesetzte Rohstoffmenge erzielen. Die daraus resultierenden Kosten- und Wettbewerbsvorteile stärken die deutschen Unternehmen im internationalen Vergleich und sind Grundlage eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums, das vom Rohstoffbedarf und den damit verbundenen Umweltauswirkungen entkoppelt wird. Im Rahmen der 2013 abgeschlossenen BMBF2-Fördermaßnahme "r2 - Innovative Technologien für Ressourceneffizienz - Rohstoffintensive Produktionsprozesse" wurden vielversprechende Potenziale für industrielle Effizienzsteigerungen im Rohstoff- und Recyclingsektor aufgezeigt. Bei deutschlandweiter Umsetzung der "r2"-Ergebnisse wäre es möglich, pro Jahr rund 80 Millionen Tonnen Rohstoffe einzusparen, die Rohstoffproduktivität um fünf bis sechs Prozent zu steigern, gleichzeitig die Treibhausgasemissionen um etwa 60 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu reduzieren und für die gesamte Produktionskette den primären Energieverbrauch entsprechend dem Kohlebedarf von ungefähr sechs großen Kraftwerken zu senken. Die Produktionskosten könnten damit in Deutschland um ca. 3,4 Milliarden Euro jährlich verringert werden bei gleichzeitig positiven Effekten auf die Beschäftigung. Erste Einschätzungen der noch laufenden BMBF-Fördermaßnahme "Technologien für Nachhaltigkeit und Klimaschutz - Chemische Prozesse und stoffliche Nutzung von CO2" lassen weiteres erhebliches Einsparpotenzial in der chemischen Industrie erwarten. Bei Realisierung dieser Potenziale wären neben Verbesserungen im Nachhaltigkeitsindikator "Rohstoffproduktivität" auch signifikante Verbesserungen in den weiteren Nachhaltigkeitsindikatoren "Energieproduktivität", "Primärenergieverbrauch" und "Treibhausgasemissionen" möglich. Um diese Potenziale zu realisieren, muss die Übertragung vielversprechender FuE-Ergebnisse in die industrielle Praxis verbessert werden, so dass sie rasch in Innovationen umgesetzt werden können. Die enge Verzahnung von Forschung und Entwicklung mit der späteren Anwendung, die Erprobung in Prototyp-, Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie die Markteinführung neuer Technologien gewinnen dafür an Bedeutung. Eine Übertragung von Ergebnissen aus dem Labor- in den Industriemaßstab ist ohne begleitende Forschung und Entwicklung zur Maßstabsvergrößerung meistens nicht möglich und darüber hinaus - obwohl mit Umweltvorteilen und gleichzeitigen Gewinnerwartungen verbunden - mit hohen finanziellen und technischen Risiken verbunden, die einzelne Unternehmen nicht allein tragen können. Die oben genannten Ergebnisse aus BMBF-Fördermaßnahmen sind nur beispielhaft zu nennen. Die Förderrichtlinie "r+Impuls" adressiert generell die Übertragung vielversprechender FuE-Ergebnisse, die hohe Rohstoff- und Energieeffizienzpotentiale aufweisen, in die industrielle Praxis und ist nicht an eine vorausgehende BMBF-Förderung gebunden. Das BMBF unterstützt mit "r+Impuls" die Weiterentwicklung und Umsetzung von FuE-Ergebnissen über Pilotanlagen bis hin zu industrietauglichen Referenzanlagen oder produktreifen Prototypen, um aus dem Labor oder Technikum einen entscheidenden Schritt weiter in Richtung Marktanwendung zu kommen und damit mehr und schneller erfolgversprechende FuE-Ergebnisse in nachhaltige Innovationen zu überführen. Mit der Fördermaßnahme "r + Impuls" sollen insofern anwendungsorientierte und nachfragegetriebene Verbundvorhaben mit hoher Relevanz zur deutlichen Steigerung der Ressourceneffizienz unter industrieller Federführung in enger Partnerschaft mit Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen initiiert werden. Besonders berücksichtigt werden solche Vorschläge, die unternehmensübergreifende Ansätze aufzeigen und die Wege zur raschen Übertragung und Verwertung praxistauglicher Lösungen in die breite industrielle Anwendung herausarbeiten und nach Möglichkeit die Übertragbarkeit auch auf andere Branchen anstreben. Es wird von den Antragstellern erwartet, dass im Zuge der Verwertung der Projektergebnisse praxisreife Lösungen avisiert bzw. Wege für eine Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in Produkte und Dienstleistungen aufgezeigt werden. Die Herangehensweise soll integrativ und fachübergreifend sein, d. h. Stoff- und Energieeinsätze der gesamten Wertschöpfungskette berücksichtigen und auch mögliche Problemverschiebungen und Leistungs- bzw. Qualitätseinbußen darstellen. Voraussetzung ist eine erfolgreich beendete Vorlaufforschung, d. h. mindestens technologischer Reifegrad fünf (Technology Readiness Level, kurz TRL 5). Die Vorhaben müssen auf industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung innerhalb der TRL 6 bis 8 ausgerichtet sein. Somit sollen FuE-Ergebnisse weiterentwickelt und möglichst nah an die Markteinführung gebracht werden. Nähere Informationen zur Definition des technologischen Reifegrades in Anlehnung an die Definition aus dem EU-Rahmenprogramm "HORIZONT 2020" werden auf der Internetseite www.ptj.de/r+impuls veröffentlicht. Die Arbeiten sollen auf konkrete Anwendungen ausgerichtet sein und in einer Demonstrations-/Referenzanlage münden. Im Vorfeld der Antragstellung werden der Nachweis der prinzipiellen Machbarkeit und eine Potenzialabschätzung zu den erwarteten Ressourceneffizienzeffekten erwartet. Die Entwicklung einer Anlagenkonzeption soll so weit vorangetrieben werden, dass eine möglichst rasche und breite Markteinführung möglich wird.
2.1 Industrielle Entwicklungs- und Innovationsprojekte
Förderfähig sind FuE-Aktivitäten im Rahmen industrieller Entwicklungs- und Innovationsprojekte, um risikobehaftete technologische und nicht-technologische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Maßstabsvergrößerung, Optimierung und Auslegung von Komponenten und Anlagen, erforderlichen Prüf- und Zulassungsverfahren, Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen und branchenübergreifenden Anwendungsmöglichkeiten zu untersuchen.
Prioritäre Themen sind z. B.
-Steigerung der Material- und Energieeffizienz vor allem in rohstoffintensiven Produktionssystemen (z. B. Metallerzeugung und -verarbeitung, Chemische Industrie, Baustoff- und Keramikindustrie)
-Rückführung hochwertiger Wertstofffraktionen aus Abfallströmen
-Recycling und Substitution wirtschaftsstrategischer Rohstoffe (http://www.fona.de/de/14738)
-Stoffliche Nutzung von CO2 für chemische Produkte sowie zur Energiespeicherung
Die Auflistung ist beispielhaft und nicht als abschließend anzusehen. Es können auch Projekte in anderen Anwendungs- und Technologiebereichen gefördert werden, solange die Lösungsansätze auf die Realisierung von deutlichen Ressourceneffizienzpotenzialen in der Wirtschaft abzielen.
Im Rahmen dieser Fördermaßnahmen werden gefördert:
Phase 1: Prototypvorhaben: Diese Phase beinhaltet die begleitende Forschung an Prototypanlagen inklusive Forschung und Entwicklung zur Maßstabsvergrößerung sowie technischer Vorarbeiten (Pre-Engineering). Phase 1 sollte im Regelfall eine Laufzeit von einem Jahr nicht überschreiten und mit einem Meilenstein mit Abbruchkriterium abschließen, der die technische und wirtschaftliche Machbarkeit im Projektverlauf belastbar nachweist. Nach Abschluss von Phase 1 muss die Technologie soweit entwickelt sein, dass der Übergang von TRL5 zu TRL6 erfolgt ist.
Phase 2: Demonstrationsvorhaben: Diese Phase beinhaltet die begleitende Forschung bei Errichtung und Betrieb von industrietauglichen Demonstrationsanlagen bzw. Referenzanlagen. Der erzielte technologische Reifegrad entspricht TRL 6 bis 8. Voraussetzung für Phase 2 ist ein Nachweis der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit.
Antragsteller können sich sowohl auf Phase 2 als auch auf Phase 1 und 2 bewerben. Eine alleinige Beantragung von Phase 1 ist nicht förderfähig.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann eine Begleitung durch einen selbst beauftragten Innovationscoach im Rahmen des Vorhabens erfolgen. Der Coach soll im Sinn einer Patenschaft die Innovationsschritte zur industriellen Umsetzung begleiten und mit Fachwissen und Erfahrung das Unternehmen u.a. bei der Erstellung der Potenzialanalyse, bei der Einwerbung ergänzender Unternehmensfinanzierungen, beim gewerblichen Rechtsschutz und der Verwertungsplanung unterstützen.
Im Rahmen dieser Fördermaßnahme werden nicht gefördert:
-Grundlagenforschung und angewandte Forschung im Labormaßstab (d. h. Vorhaben, die auf eine Entwicklung innerhalb der TRL 1 bis 4 ausgerichtet sind)
-Markteinführung und Marketingaktivitäten sowie Unternehmensberatung (ausgenommen hiervon sind die Innovationscoachs für KMU)
-Vorhaben im Themenfeld biogene Rohstoffe (es wird auf die BMBF-Fördermaßnahmen im Rahmen der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" verwiesen)
Hinweise auf komplementäre Fördermöglichkeiten:
-Umweltinnovationsprogramm (UIP): Innerhalb dieses Förderprogrammes des BMUB werden Vorhaben gefördert, bei denen Forschung und Entwicklung bereits abgeschlossen sind und die sich auf die erstmalige großtechnische Demonstration konzentrieren (www.umweltinnovationsprogramm.de).
-Innovationsprogramme: Die KfW Mittelstandsbank bietet derzeitig Finanzierungsmöglichkeiten (z. B. ERP-Innovationsprogramm) für die Markteinführung von neuen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen an (www.kfw.de).
-High-Tech-Gründerfonds der Bundesregierung: Da Innovations- und Beschäftigungsimpulse gerade auch von Unternehmensgründungen ausgehen, sind solche Gründungen parallel bzw. im Anschluss an die Projekt-Förderung des BMBF erwünscht. Der High-Tech-Gründerfonds der Bundesregierung bietet hierzu Unterstützung an (www.high-tech-gruenderfonds.de).
2.2 Technologietransfer
Es ist darüber hinaus beabsichtigt, ein übergreifendes Technologietransferprojekt zu fördern. Hauptaufgaben sind die verbundübergreifende Unterstützung bei der Verbreitung der Ergebnisse zur Umsetzung innovativer Technologien und beim Ergebnistransfer (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Finanzierungsmodelle, Roadmaps etc.). Außerdem soll die Wirkungsanalyse auf Ebene der Fördermaßnahme durch systematische Ermittlung der angestrebten und realisierten Ressourceneffizienzpotenziale der geförderten Verbundprojekte durch das Technologietransferprojekt unterstützt werden. Die Durchführung erfolgt in enger Abstimmung mit dem BMBF und umfasst die projektübergreifende Erhebung von Daten und die Analyse der tatsächlich erzielten Nachhaltigkeitseffekte (Material-, Energie- und CO2-Einsparung, Versorgungssicherheit etc.), die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Statusseminaren/Anwender-Workshops/Messeauftritten, die Unterstützung bei Diskussionsforen sowie die Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des BMBF.
2.3 Internationale Zusammenarbeit
Eine Förderung deutscher Partner in EUREKA-Verbundprojekten und KIC Raw Materials Aktivitäten ist zu den thematischen Schwerpunkten der Förderrichtlinie möglich. Die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern wird begrüßt, wenn hierdurch ein Mehrwert für die Durchführung des Vorhabens und Verwertung der Ergebnisse in Deutschland entsteht. Die Kofinanzierung des entsprechenden Vorhabenteils muss über das Partnerland erfolgen. Die Umsetzung des Förderschwerpunktes erfolgt als "lernendes Programm". Das BMBF behält sich vor, weitere Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Fördermaßnahme, wie auch zur internationalen Zusammenarbeit zu implementieren.
Kontakt:
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich - PtJ
Geschäftsbereich Nachhaltigkeit
Fachbereich Umweltinnovationen (UMW 1)
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Frau Anja Degenhardt
Telefon: 0 30/2 01 99-4 06
E-Mail: a.degenhardt@fz-juelich.de
Herr Dr. Andreas Jacobi
Telefon: 0 30/2 01 99-4 85
E-Mail: a.jacobi@fz-juelich.de
Weitere Informationen:
http://www.bmbf.de/foerderungen/24623.php
2.1 Industrielle Entwicklungs- und Innovationsprojekte
Förderfähig sind FuE-Aktivitäten im Rahmen industrieller Entwicklungs- und Innovationsprojekte, um risikobehaftete technologische und nicht-technologische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Maßstabsvergrößerung, Optimierung und Auslegung von Komponenten und Anlagen, erforderlichen Prüf- und Zulassungsverfahren, Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen und branchenübergreifenden Anwendungsmöglichkeiten zu untersuchen.
Prioritäre Themen sind z. B.
-Steigerung der Material- und Energieeffizienz vor allem in rohstoffintensiven Produktionssystemen (z. B. Metallerzeugung und -verarbeitung, Chemische Industrie, Baustoff- und Keramikindustrie)
-Rückführung hochwertiger Wertstofffraktionen aus Abfallströmen
-Recycling und Substitution wirtschaftsstrategischer Rohstoffe (http://www.fona.de/de/14738)
-Stoffliche Nutzung von CO2 für chemische Produkte sowie zur Energiespeicherung
Die Auflistung ist beispielhaft und nicht als abschließend anzusehen. Es können auch Projekte in anderen Anwendungs- und Technologiebereichen gefördert werden, solange die Lösungsansätze auf die Realisierung von deutlichen Ressourceneffizienzpotenzialen in der Wirtschaft abzielen.
Im Rahmen dieser Fördermaßnahmen werden gefördert:
Phase 1: Prototypvorhaben: Diese Phase beinhaltet die begleitende Forschung an Prototypanlagen inklusive Forschung und Entwicklung zur Maßstabsvergrößerung sowie technischer Vorarbeiten (Pre-Engineering). Phase 1 sollte im Regelfall eine Laufzeit von einem Jahr nicht überschreiten und mit einem Meilenstein mit Abbruchkriterium abschließen, der die technische und wirtschaftliche Machbarkeit im Projektverlauf belastbar nachweist. Nach Abschluss von Phase 1 muss die Technologie soweit entwickelt sein, dass der Übergang von TRL5 zu TRL6 erfolgt ist.
Phase 2: Demonstrationsvorhaben: Diese Phase beinhaltet die begleitende Forschung bei Errichtung und Betrieb von industrietauglichen Demonstrationsanlagen bzw. Referenzanlagen. Der erzielte technologische Reifegrad entspricht TRL 6 bis 8. Voraussetzung für Phase 2 ist ein Nachweis der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit.
Antragsteller können sich sowohl auf Phase 2 als auch auf Phase 1 und 2 bewerben. Eine alleinige Beantragung von Phase 1 ist nicht förderfähig.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann eine Begleitung durch einen selbst beauftragten Innovationscoach im Rahmen des Vorhabens erfolgen. Der Coach soll im Sinn einer Patenschaft die Innovationsschritte zur industriellen Umsetzung begleiten und mit Fachwissen und Erfahrung das Unternehmen u.a. bei der Erstellung der Potenzialanalyse, bei der Einwerbung ergänzender Unternehmensfinanzierungen, beim gewerblichen Rechtsschutz und der Verwertungsplanung unterstützen.
Im Rahmen dieser Fördermaßnahme werden nicht gefördert:
-Grundlagenforschung und angewandte Forschung im Labormaßstab (d. h. Vorhaben, die auf eine Entwicklung innerhalb der TRL 1 bis 4 ausgerichtet sind)
-Markteinführung und Marketingaktivitäten sowie Unternehmensberatung (ausgenommen hiervon sind die Innovationscoachs für KMU)
-Vorhaben im Themenfeld biogene Rohstoffe (es wird auf die BMBF-Fördermaßnahmen im Rahmen der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" verwiesen)
Hinweise auf komplementäre Fördermöglichkeiten:
-Umweltinnovationsprogramm (UIP): Innerhalb dieses Förderprogrammes des BMUB werden Vorhaben gefördert, bei denen Forschung und Entwicklung bereits abgeschlossen sind und die sich auf die erstmalige großtechnische Demonstration konzentrieren (www.umweltinnovationsprogramm.de).
-Innovationsprogramme: Die KfW Mittelstandsbank bietet derzeitig Finanzierungsmöglichkeiten (z. B. ERP-Innovationsprogramm) für die Markteinführung von neuen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen an (www.kfw.de).
-High-Tech-Gründerfonds der Bundesregierung: Da Innovations- und Beschäftigungsimpulse gerade auch von Unternehmensgründungen ausgehen, sind solche Gründungen parallel bzw. im Anschluss an die Projekt-Förderung des BMBF erwünscht. Der High-Tech-Gründerfonds der Bundesregierung bietet hierzu Unterstützung an (www.high-tech-gruenderfonds.de).
2.2 Technologietransfer
Es ist darüber hinaus beabsichtigt, ein übergreifendes Technologietransferprojekt zu fördern. Hauptaufgaben sind die verbundübergreifende Unterstützung bei der Verbreitung der Ergebnisse zur Umsetzung innovativer Technologien und beim Ergebnistransfer (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Finanzierungsmodelle, Roadmaps etc.). Außerdem soll die Wirkungsanalyse auf Ebene der Fördermaßnahme durch systematische Ermittlung der angestrebten und realisierten Ressourceneffizienzpotenziale der geförderten Verbundprojekte durch das Technologietransferprojekt unterstützt werden. Die Durchführung erfolgt in enger Abstimmung mit dem BMBF und umfasst die projektübergreifende Erhebung von Daten und die Analyse der tatsächlich erzielten Nachhaltigkeitseffekte (Material-, Energie- und CO2-Einsparung, Versorgungssicherheit etc.), die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Statusseminaren/Anwender-Workshops/Messeauftritten, die Unterstützung bei Diskussionsforen sowie die Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des BMBF.
2.3 Internationale Zusammenarbeit
Eine Förderung deutscher Partner in EUREKA-Verbundprojekten und KIC Raw Materials Aktivitäten ist zu den thematischen Schwerpunkten der Förderrichtlinie möglich. Die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern wird begrüßt, wenn hierdurch ein Mehrwert für die Durchführung des Vorhabens und Verwertung der Ergebnisse in Deutschland entsteht. Die Kofinanzierung des entsprechenden Vorhabenteils muss über das Partnerland erfolgen. Die Umsetzung des Förderschwerpunktes erfolgt als "lernendes Programm". Das BMBF behält sich vor, weitere Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Fördermaßnahme, wie auch zur internationalen Zusammenarbeit zu implementieren.
Kontakt:
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich - PtJ
Geschäftsbereich Nachhaltigkeit
Fachbereich Umweltinnovationen (UMW 1)
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Frau Anja Degenhardt
Telefon: 0 30/2 01 99-4 06
E-Mail: a.degenhardt@fz-juelich.de
Herr Dr. Andreas Jacobi
Telefon: 0 30/2 01 99-4 85
E-Mail: a.jacobi@fz-juelich.de
Weitere Informationen:
http://www.bmbf.de/foerderungen/24623.php