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Bürgerwissenschaftlichen Vorhaben (Citizen Science)
Termin:
31.10.2016
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Es können Vorhaben gefördert werden, die von Bürgerinnen und Bürgern bzw. der organisierten Zivilgesellschaft gemeinsam mit Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen neu initiiert werden. Ziel der Förderung ist es, Projekte mit gesellschaftlich relevanten Fragestellungen aus einer Vielzahl von wissenschaftlichen Disziplinen zu fördern. Besonders werden Forschungsfragen mit inter- und transdisziplinären Schwerpunkten beispielsweise aus dem Bereich der Nachhaltigkeit und der Umweltforschung, der Gesundheitsforschung, der Digitalisierung und der Technikwissenschaften, aber auch der Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften berücksichtigt. Eine problemorientierte Fragestellung sollte die gesellschaftliche Relevanz des Vorhabens unterstreichen.
Gefördert werden können solche Vorhaben, die Bürgerforschung in besonderer Weise methodisch voranbringen, die für die Bürgerinnen und Bürger im Projekt eine starke Rolle vorsehen und die für den Fall, dass es sinnvoll und machbar ist, die Mitgestaltung von Forschungsfragen ermöglichen. Denkbar ist auch eine Förderung von Projekten aus anderen "Bewegungen" (z. B. Maker) - für den Fall, dass diese Vorhaben eine klar definierte und relevante wissenschaftliche Fragestellung aufweisen und diese nach wissenschaftlichen Standards bearbeiten.
Die Beteiligung von Bürgern kann im gesamten Forschungsprozess und/oder in verschiedenen Phasen der Planung und Durchführung des bürgerwissenschaftlichen Vorhabens erfolgen:
oThemendefinition/-findung
oDatengewinnung/-sammlung
oForschungsarbeiten
oKommunikation des Forschungsprozesses und der Forschungsergebnisse
Die Einbindung von Bürgern lediglich als "Forschungsgegenstand" oder "Datenquelle" (z. B. als Probanden, bei Umfragen, etc.) ohne deren Expertise zu nutzen, ist nach dem hier vorliegenden Verständnis nicht ausreichend und kann im Rahmen dieser Richtlinie auch nicht gefördert werden.
Förderung: 100%
Förderungsdauer: maximal 34 Monate
Zweistufiges Antragsverfahren, Deadline für 1. Stufe (Projektskizze): 31.10.2016
Für die Abwicklung des Auswahl- und Bewilligungsverfahrens hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger - Büro Wissenschaftskommunikation - Berlin
Ansprechpartner:
Sophie Leukel, Telefon: +49 30/6 70 55-7 09, E-Mail: sophie.leukel@dlr.de
Matthias Keßler, Telefon: +49 30/6 70 55-7 08, E-Mail: matthias.kessler@dlr.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1224.html
Gefördert werden können solche Vorhaben, die Bürgerforschung in besonderer Weise methodisch voranbringen, die für die Bürgerinnen und Bürger im Projekt eine starke Rolle vorsehen und die für den Fall, dass es sinnvoll und machbar ist, die Mitgestaltung von Forschungsfragen ermöglichen. Denkbar ist auch eine Förderung von Projekten aus anderen "Bewegungen" (z. B. Maker) - für den Fall, dass diese Vorhaben eine klar definierte und relevante wissenschaftliche Fragestellung aufweisen und diese nach wissenschaftlichen Standards bearbeiten.
Die Beteiligung von Bürgern kann im gesamten Forschungsprozess und/oder in verschiedenen Phasen der Planung und Durchführung des bürgerwissenschaftlichen Vorhabens erfolgen:
oThemendefinition/-findung
oDatengewinnung/-sammlung
oForschungsarbeiten
oKommunikation des Forschungsprozesses und der Forschungsergebnisse
Die Einbindung von Bürgern lediglich als "Forschungsgegenstand" oder "Datenquelle" (z. B. als Probanden, bei Umfragen, etc.) ohne deren Expertise zu nutzen, ist nach dem hier vorliegenden Verständnis nicht ausreichend und kann im Rahmen dieser Richtlinie auch nicht gefördert werden.
Förderung: 100%
Förderungsdauer: maximal 34 Monate
Zweistufiges Antragsverfahren, Deadline für 1. Stufe (Projektskizze): 31.10.2016
Für die Abwicklung des Auswahl- und Bewilligungsverfahrens hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger - Büro Wissenschaftskommunikation - Berlin
Ansprechpartner:
Sophie Leukel, Telefon: +49 30/6 70 55-7 09, E-Mail: sophie.leukel@dlr.de
Matthias Keßler, Telefon: +49 30/6 70 55-7 08, E-Mail: matthias.kessler@dlr.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1224.html