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Zivile Sicherheit - Nachwuchsförderung

Termin:
30.06.2016
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die Fördermaßnahme eröffnet Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, mit einem hohen Maß an Unabhängigkeit und Eigenständigkeit innovative Forschungsideen umzusetzen, die einen Zugewinn an Sicherheit für unsere Gesellschaft erwarten lassen. Sie können ihre wissenschaftliche Reputation ausbauen und Erfahrungen in der Anleitung interdisziplinärer Teams sammeln, um sich damit für künftige Leitungsaufgaben zu qualifizieren. Zugleich wird die Kompetenzbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses unterstützt, um das interdisziplinäre Feld der zivilen Sicherheitsforschung zu stärken. Doktorandinnen und Doktoranden lernen die Chancen und Herausforderungen interdisziplinärer Arbeit frühzeitig kennen und werden dazu befähigt, neue Perspektiven in ihre Forschungstätigkeit einfließen zu lassen. Die erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen sollen der zivilen Sicherheit und dem Wissenschafts- und Innovationsstandort Deutschland langfristig und im internationalen Vergleich dienen.

Gefördert werden Arbeitsgruppen, die unter Leitung einer Nachwuchswissenschaftlerin oder eines Nachwuchswissenschaftlers unabhängig und interdisziplinär relevante Fragestellungen der zivilen Sicherheitsforschung bearbeiten. Die Vorhaben werden von den Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern initiiert und umgesetzt. Die Projekte adressieren relevante Fragestellungen der zivilen Sicherheitsforschung, lassen eine Stärkung der zivilen Sicherheit in Deutschland erwarten und sind zur weiteren Qualifizierung sowie Förderung der Selbständigkeit des wissenschaftlichen Nachwuchses geeignet. Vorrangig werden Forschungsthemen bearbeitet, die eine enge fachübergreifende Zusammenarbeit mehrerer wissenschaftlicher Disziplinen erforderlich machen.
Die Arbeitsgruppen sind jeweils an einer einzigen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung angebunden. In begründeten Ausnahmefällen ist die Förderung mehrerer, eng miteinander kooperierender und örtlich nahe¬gelegener Einrichtungen möglich. Dabei müssen nachweislich ein enger fachlicher Austausch und räumliche Nähe gewährleistet sein.
Projektvorschläge müssen einen klaren Bezug zum Rahmenprogramm ,,Forschung für die zivile Sicherheit 2012 bis 2017" aufweisen. Die zu bearbeitenden Fragestellungen können dabei sämtlichen Themenbereichen entstammen, die durch das Programm adressiert werden, beispielsweise:
o Schutz und Rettung von Menschen,
o Schutz kritischer Infrastrukturen,
o Schutz vor Kriminalität und Terrorismus,
o Schutz von Gesellschaft und Wirtschaft.

Mit der Abwicklung der Förderrichtlinien hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
VDI Technologiezentrum GmbH, Projektträger Sicherheitsforschung, Düsseldorf

Ansprechpartner:
Dr. Sandra Muhle, Telefon: +49 2 11/62 14-3 64, E-Mail: muhle_s@vdi.de

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1159.html