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WTZ mit Tunesien
Termin:
28.09.2015
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die Förderung bezieht sich auf die Initiierung, die Intensivierung und die Vernetzung von Forschungskollaborationen zwischen deutschen und tunesischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu folgenden Zwecken:
o gemeinsam Projektideen in den forschungspolitisch wichtigen Themenbereichen der Fachprogramme des BMBF sowie der europäischen Forschungsprogramme zu entwickeln und diesbezügliche wissenschaftliche Vorarbeiten für eine erfolgreiche Antragstellung durchzuführen (Machbarkeitsuntersuchungen/Pilotmaßnahmen),
o die Potenziale beider Partnerländer in Wissenschaft, Forschung, technologischer Entwicklung und für die Verwertung von Forschungsergebnissen zu sondieren,
o die Stärken deutscher und tunesischer Einrichtungen als internationale Partner in Wissenschaft, Forschung und Innovation darzustellen,
o neue Kontakte zu Leistungsträgern in den Partnerländern aufzubauen und den Zugang zu international einzigartigen Forschungsstandorten und Infrastrukturen zu ermöglichen,
o laufende Forschungs- und Entwicklungs-(FuE-)Aktivitäten zu flankieren durch die Vernetzung von wissenschaftlichem Nachwuchs (Doktoranden) in beiden Ländern,
o Szenarien für strategische internationale Partnerschaften deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen und ihrer Organisationen zu erarbeiten und die Voraussetzungen für ihre Umsetzung zu schaffen.
Die Bekanntmachung ist offen für Forscherinnen und Forscher aller Disziplinen. Auf die Beteiligung von gewerblichen Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)1, wird besonders Wert gelegt.
Auf deutscher Seite sollen für gemeinsame Projekte in der Regel nicht mehr als 25 000 Euro beantragt werden. Die maximale Laufzeit eines Projekts soll 24 Monate nicht überschreiten.
Weitere Informationen:
http://www.bmbf.de/foerderungen/29370.php
o gemeinsam Projektideen in den forschungspolitisch wichtigen Themenbereichen der Fachprogramme des BMBF sowie der europäischen Forschungsprogramme zu entwickeln und diesbezügliche wissenschaftliche Vorarbeiten für eine erfolgreiche Antragstellung durchzuführen (Machbarkeitsuntersuchungen/Pilotmaßnahmen),
o die Potenziale beider Partnerländer in Wissenschaft, Forschung, technologischer Entwicklung und für die Verwertung von Forschungsergebnissen zu sondieren,
o die Stärken deutscher und tunesischer Einrichtungen als internationale Partner in Wissenschaft, Forschung und Innovation darzustellen,
o neue Kontakte zu Leistungsträgern in den Partnerländern aufzubauen und den Zugang zu international einzigartigen Forschungsstandorten und Infrastrukturen zu ermöglichen,
o laufende Forschungs- und Entwicklungs-(FuE-)Aktivitäten zu flankieren durch die Vernetzung von wissenschaftlichem Nachwuchs (Doktoranden) in beiden Ländern,
o Szenarien für strategische internationale Partnerschaften deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen und ihrer Organisationen zu erarbeiten und die Voraussetzungen für ihre Umsetzung zu schaffen.
Die Bekanntmachung ist offen für Forscherinnen und Forscher aller Disziplinen. Auf die Beteiligung von gewerblichen Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)1, wird besonders Wert gelegt.
Auf deutscher Seite sollen für gemeinsame Projekte in der Regel nicht mehr als 25 000 Euro beantragt werden. Die maximale Laufzeit eines Projekts soll 24 Monate nicht überschreiten.
Weitere Informationen:
http://www.bmbf.de/foerderungen/29370.php