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Förderung eines Ideenwettbewerbs zum Auf- und Ausbau innovativer FuE-Netzwerke mit Partnern in Donauanrainerstaaten

Termin:
18.09.2015
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gegenstand der Förderung ist der Auf- und Ausbau von FuE-Netzwerken zwischen Ländern des Donauober- und -unterlaufs mit deutscher Beteiligung. Die Projektanträge sollen vor allem die wichtigsten Bereiche der EUSDR (einschließlich der Leuchtturmprojekte und/oder der Nexus-Ansätze des "Joint Research Centre") bzw. die spezifischen Herausforderungen im EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 adressieren. Dem Netzwerkausbau in den Themenbereichen Klima, Energie, Gesundheit, Ernährung, Sicherheit, Mobilität, Kommunikation sowie in den Schlüsseltechnologien, die auf diese Themen ausgerichtet sind, wird dabei eine besondere Bedeutung beigemessen. Dies spiegelt sich auch in der Hightech-Strategie der Bundesregierung wider. Informationen zur Hightech-Strategie der Bundesregierung sind über das BMBF-Portal http://www.hightech-strategie.de erhältlich; Informationen zum EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 unter http://www.horizont2020.de und zur EUSDR unter http://www.danube-region.eu. Für den Auf- bzw. Ausbau interdisziplinär zusammengesetzter Netzwerke sind innovative Konzepte gefordert.
Der Förderzeitraum besteht aus zwei aufeinanderfolgenden Förderphasen von jeweils bis zu zwölf Monaten Dauer, die zusammen beantragt werden. Nach erfolgreichem Abschluss der ersten Förderphase sowie positiver Bewertung der Erfolgsaussichten des weiteren Vorhabenverlaufs werden die für die zweite Förderphase bewilligten Gelder freigegeben.
Förderphase 1: Auf- bzw. Ausbau des Netzwerkes
Förderphase 2: Anbahnung konkreter FuE-Projekte

An dem Auf- bzw. Ausbau des FuE-Netzwerkes müssen entsprechend der Zielsetzung der Förderung der Vernetzung zwischen Institutionen in Regionen des Donauoberlaufs und des Donauunterlaufs mindestens drei Partner beteiligt sein:
a. ein deutscher Partner,
zusätzlich mindestens ein Partner
b. aus den Ländern des Oberlaufs - Kroatien, Österreich, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn
und mindestens ein Partner
c. aus den Ländern des Unterlaufs - Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Moldau, Montenegro, Rumänien, Serbien, Ukraine.

Weitere Informationen:
http://www.bmbf.de/foerderungen/28840.php