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Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit Kolumbien

Termin:
02.10.2019
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Es sollen sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut, als auch neue Projektkooperationen initiiert werden. Das Programm dient der Intensivierung der bilateralen Kooperation zwischen Wissenschaftlern in Kolumbien und Deutschland. Die geförderten Vorhaben sollen auch der Vorbereitung von umfangreicheren Antragstellungen z. B. beim BMBF oder bei Förderorganisationen wie beispielsweise der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) oder der Europäischen Union (EU) dienen.
Die Förderung bezieht sich auf den Personalaustausch, die Koordinierung der bilateralen Kooperation und auf die Organisation von Veranstaltungen. Die geplanten Maßnahmen sollen Forschungsvorhaben begleiten, die aus anderen Quellen finanziert sind. Es werden Projekte aus den folgenden thematischen Schwerpunktbereichen gefördert:
- Biotechnologie,
- Biodiversität,
- Gesundheitsforschung,
- Meeresforschung,
- Geowissenschaften.

Die Projekte sollen insbesondere folgende Ziele verfolgen:
- wissenschaftlicher Austausch mit Kolumbien,
- Informationsaustausch zwischen den Partnern (u. a. im Rahmen von wissenschaftlichen und technologischen Seminaren, Workshops, Symposien und anderen Veranstaltungen von beiderseitigem Interesse, um die Interaktion zwischen relevanten Institutionen und Forschergruppen beider Länder zu fördern und dadurch Kooperationspotential zu erkennen),
- Vorbereitung von Folgeaktivitäten (z. B. Antragstellung in BMBF-Fachprogrammen, DFG-Programmen, Horizont 2020 u. Ä.),
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
- Kapazitätsentwicklung der wissenschaftlichen Partner in Kolumbien,
- Aufbau langfristiger Kooperationen mit Kolumbien.

Vorhaben, die im Rahmen dieser Förderrichtlinie beantragt werden, sollten das Potential für eine langfristige und nachhaltige Kooperation mit Kolumbien dokumentieren.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere KMU. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers in Deutschland dient, verlangt.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz sowie in Kolumbien genutzt werden.
Die Zuwendungen werden im Wege der nicht rückzahlbaren Zuwendung im Rahmen der Projektförderung und in der Regel mit bis zu 50 000 Euro über eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten gewährt.
Da es sich um eine projektbezogene Mobilität und somit nicht um ein originäres Forschungsvorhaben im Sinne der Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis handelt, kann keine Projektpauschale an Universitäten und Universitätskliniken gewährt werden.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit beauftragt:
DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn

Fachlicher Ansprechpartner:
Jonas Kliesow, Telefon: +49 2 28/38 21-14 38, E-Mail: jonas.kliesow@dlr.de
Administrative Ansprechpartnerin:
Lisa Mohr, Telefon: +49 2 28/38 21-21 59, E-Mail: lisa.mohr@dlr.de
Verfahren im Partnerland:
Kolumbianische Projektpartner müssen ihren Antrag beim kolumbianischen Wissenschaftsrat COLCIENCIAS einreichen.
Ansprechpartnerin bei COLCIENCIAS:
Catherine Fonseca, Telefax: +57-16 25 84 80 Durchwahl: 52 11, E-Mail: cfonseca@colciencias.gov.co

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2583.html