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Wettbewerb Light Cares - Photonische Technologien für Menschen mit Behinderung
Termin:
31.03.2016
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ausschreibung im Rahmen des Förderprogramms ,,Photonik Forschung Deutschland"
Mit dem Wettbewerb ,,Light Cares" verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, mit dem Einsatz photonischer Werkzeuge und Komponenten den Alltag von Menschen mit Behinderung zu verbessern und ihnen zu mehr Möglichkeiten und größerer Selbstständigkeit zu verhelfen. Unterstützt werden sollen dabei Open Innovation Ansätze, die das kreative Potenzial der Maker-Bewegung nutzen und Menschen mit Behinderung unmittelbar in den Prozess der Ideen- und Lösungsfindung einbinden.
Die Photonik ist aus mehreren Gründen hierfür das ideale Themengebiet: Einerseits sind mit dem technischen Fortschritt, der Digitalisierung und Miniaturisierung die Verfügbarkeit preiswerter Hightech-Photonik-Komponenten und damit ihr Potenzial für Alltagsanwendungen immens gestiegen. Andererseits sind moderne digitale photonische Fertigungsverfahren wie 3D-Druck und Lasercutting, die noch vor wenigen Jahren industriellen Nutzern vorbehalten waren, heute praktisch für Jedermann verfügbar.
Eine prominente Stellung bei der ,,Demokratisierung der Technik" nimmt die sogenannte Maker-Bewegung ein. Maker realisieren mit den oben genannten Desktop Fabrication Tools komplexe Projekte und liefern dabei gleichzeitig technisch anspruchsvolle und innovative wie auch kreative und pragmatische Problemlösungen.
Das BMBF will mit dem Wettbewerb ,,Light Cares" kooperative, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte unterstützen. Im Fokus stehen Ideen mit weitreichendem Potenzial, die mehr Teilhabe und Chancen ermöglichen und den Alltag von Menschen mit Behinderung entscheidend verbessern. Bei den Projekten ist eine unmittelbare Kooperation zwischen Vertretern der Maker-Bewegung und Behinderten anzustreben.
Des Weiteren zielt der Wettbewerb darauf, den kreativen Ansätzen der Maker- und Open Innovation-Bewegungen auch den Weg zu den Unternehmen zu bereiten. Ausdrücklich erwünscht im Rahmen der Projekte sind daher der Austausch und die Vernetzung mit Unternehmen, ggf. auch direkte Kooperationen.
Die Fördermaßnahme soll die unmittelbare Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern an Forschungs- und Entwicklungsprojekten ermöglichen und so neue Innovationspfade erschließen. Angestrebt ist eine nachfolgende Ergebnisverwertung z. B. durch Start-ups aus der Maker-Bewegung oder durch Industriepartner.
Im Zentrum dieser Fördermaßnahme stehen Kooperationsprojekte mit Partnern der Maker-Bewegung, die den Alltag von Menschen mit Behinderung entscheidend verbessern können und mehr Teilhabe und Chancen ermöglichen.
Beispiele für Ansätze sind:
o Hilfsmittel, die mit photonischen Verfahren (z. B. 3D-Druck, Lasercutting) bevorzugt herzustellen sind
o Hilfsmittel, die auf photonischen Komponenten basieren
Im Mittelpunkt stehen individualisierbare bzw. im Sinne von Open Source frei verfügbare Lösungen. Angestrebt werden u. a. Kooperationskonzepte, die innovative Lösungen forciert generieren, wie z. B. Workshops und Hackathons.
Der Wettbewerb gliedert sich in zwei Phasen:
o Planungsphase: Erarbeitung einer Projektskizze im Umfang von ca. zehn Seiten mit Darstellung von Projektziel und Lösungsweg
o Umsetzungsphase: Bis zu zehn Projekte zu den o. g. Zielen werden mit einer Fördersumme von jeweils bis zu 100.000 Euro gefördert (nur bis zur Höhe der tatsächlich entstehenden Ausgaben oder Kosten); diese werden nach Abschluss der Planungsphase auf Basis der eingereichten Unterlagen ausgewählt. Für die ausgewählten Projekte werden Plaketten und Urkunden übergeben.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Verbände und Vereine. Die Einbindung industrieller Partner als assoziierte Mitwirkende bzw. als potenzielle Verwertungspartner ist ausdrücklich erwünscht. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln.
Weitere Informationen:
http://www.photonikforschung.de/foerderung/bekanntmachungen/aktuellebekanntmachungen/light-cares/
Mit dem Wettbewerb ,,Light Cares" verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, mit dem Einsatz photonischer Werkzeuge und Komponenten den Alltag von Menschen mit Behinderung zu verbessern und ihnen zu mehr Möglichkeiten und größerer Selbstständigkeit zu verhelfen. Unterstützt werden sollen dabei Open Innovation Ansätze, die das kreative Potenzial der Maker-Bewegung nutzen und Menschen mit Behinderung unmittelbar in den Prozess der Ideen- und Lösungsfindung einbinden.
Die Photonik ist aus mehreren Gründen hierfür das ideale Themengebiet: Einerseits sind mit dem technischen Fortschritt, der Digitalisierung und Miniaturisierung die Verfügbarkeit preiswerter Hightech-Photonik-Komponenten und damit ihr Potenzial für Alltagsanwendungen immens gestiegen. Andererseits sind moderne digitale photonische Fertigungsverfahren wie 3D-Druck und Lasercutting, die noch vor wenigen Jahren industriellen Nutzern vorbehalten waren, heute praktisch für Jedermann verfügbar.
Eine prominente Stellung bei der ,,Demokratisierung der Technik" nimmt die sogenannte Maker-Bewegung ein. Maker realisieren mit den oben genannten Desktop Fabrication Tools komplexe Projekte und liefern dabei gleichzeitig technisch anspruchsvolle und innovative wie auch kreative und pragmatische Problemlösungen.
Das BMBF will mit dem Wettbewerb ,,Light Cares" kooperative, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte unterstützen. Im Fokus stehen Ideen mit weitreichendem Potenzial, die mehr Teilhabe und Chancen ermöglichen und den Alltag von Menschen mit Behinderung entscheidend verbessern. Bei den Projekten ist eine unmittelbare Kooperation zwischen Vertretern der Maker-Bewegung und Behinderten anzustreben.
Des Weiteren zielt der Wettbewerb darauf, den kreativen Ansätzen der Maker- und Open Innovation-Bewegungen auch den Weg zu den Unternehmen zu bereiten. Ausdrücklich erwünscht im Rahmen der Projekte sind daher der Austausch und die Vernetzung mit Unternehmen, ggf. auch direkte Kooperationen.
Die Fördermaßnahme soll die unmittelbare Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern an Forschungs- und Entwicklungsprojekten ermöglichen und so neue Innovationspfade erschließen. Angestrebt ist eine nachfolgende Ergebnisverwertung z. B. durch Start-ups aus der Maker-Bewegung oder durch Industriepartner.
Im Zentrum dieser Fördermaßnahme stehen Kooperationsprojekte mit Partnern der Maker-Bewegung, die den Alltag von Menschen mit Behinderung entscheidend verbessern können und mehr Teilhabe und Chancen ermöglichen.
Beispiele für Ansätze sind:
o Hilfsmittel, die mit photonischen Verfahren (z. B. 3D-Druck, Lasercutting) bevorzugt herzustellen sind
o Hilfsmittel, die auf photonischen Komponenten basieren
Im Mittelpunkt stehen individualisierbare bzw. im Sinne von Open Source frei verfügbare Lösungen. Angestrebt werden u. a. Kooperationskonzepte, die innovative Lösungen forciert generieren, wie z. B. Workshops und Hackathons.
Der Wettbewerb gliedert sich in zwei Phasen:
o Planungsphase: Erarbeitung einer Projektskizze im Umfang von ca. zehn Seiten mit Darstellung von Projektziel und Lösungsweg
o Umsetzungsphase: Bis zu zehn Projekte zu den o. g. Zielen werden mit einer Fördersumme von jeweils bis zu 100.000 Euro gefördert (nur bis zur Höhe der tatsächlich entstehenden Ausgaben oder Kosten); diese werden nach Abschluss der Planungsphase auf Basis der eingereichten Unterlagen ausgewählt. Für die ausgewählten Projekte werden Plaketten und Urkunden übergeben.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Verbände und Vereine. Die Einbindung industrieller Partner als assoziierte Mitwirkende bzw. als potenzielle Verwertungspartner ist ausdrücklich erwünscht. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln.
Weitere Informationen:
http://www.photonikforschung.de/foerderung/bekanntmachungen/aktuellebekanntmachungen/light-cares/