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Verbundvorhaben im Bereich der seltenen Krankheiten - Anschlussförderung von erfolgreichen und zukunftsfähigen Verbünden
Termin:
31.12.2024
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Mehr als vier Millionen Menschen1 leiden in Deutschland an einer Seltenen Erkrankung. Zu diesen zählen weltweit über 6 000 verschiedene Krankheitsbilder, die jedoch jeweils höchstens einen von 2 000 Menschen betreffen. Oft handelt es sich um sehr schwere Krankheiten, die eine aufwändige Behandlung und Betreuung erfordern. Zudem benötigt die Forschung zu Seltenen Erkrankungen eine Bündelung von Expertise, die meist nur überregional oder international vorhanden ist. Sowohl in Deutschland als auch in der EU ist in den vergangenen Jahren das Bewusstsein für diese besonderen Herausforderungen gewachsen. Deshalb hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Jahr 2010 gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit und der Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE e. V.) das Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE) gegründet, welches 2013 einen Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Seltenen Erkrankungen vorgelegt hat. Dieser enthält konkrete Handlungsempfehlungen zum Informationsmanagement, zur Verbesserung der Diagnosestellung, zu Versorgungsstrukturen und zur Erforschung der Seltenen Erkrankungen.
Gefördert wird eine weitere Förderphase erfolgreicher und zukunftsfähiger Verbundprojekte aus der bisherigen Richtlinie zur Förderung translationsorientierter Verbundvorhaben im Bereich der Seltenen Erkrankungen vom 26. Februar 2018 (BAnz AT 26.02.2018 B2). In diesem Rahmen werden bislang die folgenden Forschungsverbünde seit einer oder zwei Förderphasen gefördert:
o ADDRess - Translationale Forschung für Personen mit DNA Reparaturdefekten;
o CONNECT-GENERATE - Deutsches Netzwerk zur Erforschung autoimmuner Enzephalitiden;
o GAIN - Deutsches Netzwerk für die Erforschung und Therapieoptimierung von Patienten mit Multi-Organ-Auto-immunerkrankungen;
o GeNeRARe - Deutsches Forschungsnetzwerk für RASopathien;
o HIChol - Translationales Netzwerk zu hereditären intrahepatischen Cholestasen;
o MyPred - Optimierung der Betreuung junger Individuen mit Prädisposition für myeloische Neoplasien;
o NEOCYST - Multidisziplinäres Netzwerk zur Erforschung der Pathogenese, der klinischen Präsentation und der Prognose hereditärer zystischer Nierenerkrankungen im Kindesalter;
o STOP-FSGS - Translationaler Forschungsverbund zur Verbesserung der Diagnostik und Therapie der FSGS;
o TreatHSP.net - Translationale Forschung zur hereditären spastischen Paraplegie;
o Treat-ION - Neue Therapien für neurologische Ionenkanal- und Transporterstörungen.
Die mögliche weitere Förderphase soll thematisch an die bisherige Förderung anschließen. Aufbauend auf den erzielten Ergebnissen und unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen soll die Forschung zu dem gewählten übergreifenden Thema des Verbunds weiterentwickelt und in enger Kooperation der Verbundpartner interdisziplinär bearbeitet werden. Dabei muss der Mehrwert der weiteren Zusammenarbeit klar erkennbar sein und wichtige Schritte hin zur Translation der Forschungsergebnisse beinhalten.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (wie z. B. Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken), Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Patientenorganisationen, die im Rahmen der Bekanntmachung vom 26. Februar 2018 (BAnz AT 26.02.2018 B2) gefördert wurden. Im Bedarfsfall kann die Zusammensetzung der Verbünde geändert werden. Die Notwendigkeit ist im Antrag ausführlich zu begründen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/12/2021-12-14-Bekanntmachung-SelteneErkrankungen.html
Gefördert wird eine weitere Förderphase erfolgreicher und zukunftsfähiger Verbundprojekte aus der bisherigen Richtlinie zur Förderung translationsorientierter Verbundvorhaben im Bereich der Seltenen Erkrankungen vom 26. Februar 2018 (BAnz AT 26.02.2018 B2). In diesem Rahmen werden bislang die folgenden Forschungsverbünde seit einer oder zwei Förderphasen gefördert:
o ADDRess - Translationale Forschung für Personen mit DNA Reparaturdefekten;
o CONNECT-GENERATE - Deutsches Netzwerk zur Erforschung autoimmuner Enzephalitiden;
o GAIN - Deutsches Netzwerk für die Erforschung und Therapieoptimierung von Patienten mit Multi-Organ-Auto-immunerkrankungen;
o GeNeRARe - Deutsches Forschungsnetzwerk für RASopathien;
o HIChol - Translationales Netzwerk zu hereditären intrahepatischen Cholestasen;
o MyPred - Optimierung der Betreuung junger Individuen mit Prädisposition für myeloische Neoplasien;
o NEOCYST - Multidisziplinäres Netzwerk zur Erforschung der Pathogenese, der klinischen Präsentation und der Prognose hereditärer zystischer Nierenerkrankungen im Kindesalter;
o STOP-FSGS - Translationaler Forschungsverbund zur Verbesserung der Diagnostik und Therapie der FSGS;
o TreatHSP.net - Translationale Forschung zur hereditären spastischen Paraplegie;
o Treat-ION - Neue Therapien für neurologische Ionenkanal- und Transporterstörungen.
Die mögliche weitere Förderphase soll thematisch an die bisherige Förderung anschließen. Aufbauend auf den erzielten Ergebnissen und unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen soll die Forschung zu dem gewählten übergreifenden Thema des Verbunds weiterentwickelt und in enger Kooperation der Verbundpartner interdisziplinär bearbeitet werden. Dabei muss der Mehrwert der weiteren Zusammenarbeit klar erkennbar sein und wichtige Schritte hin zur Translation der Forschungsergebnisse beinhalten.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (wie z. B. Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken), Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Patientenorganisationen, die im Rahmen der Bekanntmachung vom 26. Februar 2018 (BAnz AT 26.02.2018 B2) gefördert wurden. Im Bedarfsfall kann die Zusammensetzung der Verbünde geändert werden. Die Notwendigkeit ist im Antrag ausführlich zu begründen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/12/2021-12-14-Bekanntmachung-SelteneErkrankungen.html