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Nachhaltige Mobilität durch kreislauffähige Wertschöpfung (MobilKreis)
Termin:
31.12.2024
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen der Hightech-Strategie 2025 ,,Forschung und Innovation für die Menschen" sowie des Programms ,,Zukunft der Wertschöpfung - Forschung zu ¬Produktion, Dienstleistung und Arbeit" kooperative vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben (Verbundprojekte) zur Stärkung der Wertschöpfung in Deutschland. Dadurch sollen Unternehmen besser in die Lage versetzt werden, Veränderungen zu initiieren und zu gestalten. Das Forschungsprogramm ist über alle Perspektiven auf Wertschöpfung hinweg so ausgerichtet, durch eine integrative Betrachtung der Bereiche Produktion, Dienstleistung und Arbeit zu interdisziplinären anwendungsorientierten neuen Lösungen zu gelangen. Forschung in und mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird besonders gefördert.
Ziel der Förderrichtlinie ist es, Unternehmen der Automobil- und Mobilitätsbranche (Produzenten wie deren Dienstleister) dabei zu unterstützen, innovative Systemlösungen zu entwickeln, zu gestalten und durch Prototypen umzusetzen und einzuführen. Es sollen insbesondere produzierende Unternehmen und deren Dienstleister des Automobil¬sektors dabei unterstützt werden, ihre vorhandenen beziehungsweise neuen Systeme, Strukturen, Geschäftsmodelle und Kooperationsformen mit Hilfe eines systematischen, strategischen und ganzheitlichen Ansatzes optimal und langfristig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten.
Das BMBF fördert mit dieser Förderrichtlinie den gezielten Aufbau von kooperativen, vorwettbewerblichen Forschungsvorhaben (Verbundprojekte) und ein wissenschaftliches Projekt, welche produzierende Unternehmen der Automobilindustrie und deren Dienstleister sowie Unternehmen aus dem Mobilitätssektor besser in die Lage versetzen, die Entstehung einer kreislauffähigen Wertschöpfung anzustoßen und aktiv mitzugestalten. Forschung in und mit KMU wird besonders gefördert.
Die geforderten Innovationen zur Ausgestaltung der Kreislaufwirtschaft setzen bei den Akteuren eine neue Sichtweise in der Gestaltung von komplexen Produkten, Produkt-Service- und Produktionssystemen voraus, welche von vornherein ganzheitlich zu betrachten sind. Produktionssysteme können dabei von einer einzelnen Arbeitsstation bis hin zu einer kompletten Fabrik und darüber hinaus zu einem Produktionsnetzwerk sowie überdies zu einem kompletten Wertschöpfungsnetzwerk reichen. Mit der oben genannten Zielsetzung sind die Systeme als spezifische, anwendungsorientierte und beispielhafte Lösungen zu entwickeln, welche geeignete Methoden und Werkzeuge der Industrie 4.0 nutzen, um Strategien der Kreislaufwirtschaft für den Mobilitätssektor zu gestalten.
Die Befähigung zur nachhaltigen Kreislaufwirtschaft ist demnach eine interdisziplinäre Forschungsaufgabe. In dieser Ganzheitlichkeit und Komplexität liegt insbesondere für den Mittelstand ein hohes Forschungsrisiko.
Gefördert werden Arbeiten zu folgenden Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkten:
o Verbundprojekte zum Thema ,,Neuartige Lösungen für eine kreislauffähige und nachhaltige Mobilität"
o Wissenschaftliches Projekt zum Thema ,,Aufbau eines digitalen Hubs zur kreislauffähigen Wertschöpfung"
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und weitere Organisationen. Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte), die den Stand der Technik deutlich übertreffen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/12/2021-12-09-Bekanntmachung-MobilKreis.html
Ziel der Förderrichtlinie ist es, Unternehmen der Automobil- und Mobilitätsbranche (Produzenten wie deren Dienstleister) dabei zu unterstützen, innovative Systemlösungen zu entwickeln, zu gestalten und durch Prototypen umzusetzen und einzuführen. Es sollen insbesondere produzierende Unternehmen und deren Dienstleister des Automobil¬sektors dabei unterstützt werden, ihre vorhandenen beziehungsweise neuen Systeme, Strukturen, Geschäftsmodelle und Kooperationsformen mit Hilfe eines systematischen, strategischen und ganzheitlichen Ansatzes optimal und langfristig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten.
Das BMBF fördert mit dieser Förderrichtlinie den gezielten Aufbau von kooperativen, vorwettbewerblichen Forschungsvorhaben (Verbundprojekte) und ein wissenschaftliches Projekt, welche produzierende Unternehmen der Automobilindustrie und deren Dienstleister sowie Unternehmen aus dem Mobilitätssektor besser in die Lage versetzen, die Entstehung einer kreislauffähigen Wertschöpfung anzustoßen und aktiv mitzugestalten. Forschung in und mit KMU wird besonders gefördert.
Die geforderten Innovationen zur Ausgestaltung der Kreislaufwirtschaft setzen bei den Akteuren eine neue Sichtweise in der Gestaltung von komplexen Produkten, Produkt-Service- und Produktionssystemen voraus, welche von vornherein ganzheitlich zu betrachten sind. Produktionssysteme können dabei von einer einzelnen Arbeitsstation bis hin zu einer kompletten Fabrik und darüber hinaus zu einem Produktionsnetzwerk sowie überdies zu einem kompletten Wertschöpfungsnetzwerk reichen. Mit der oben genannten Zielsetzung sind die Systeme als spezifische, anwendungsorientierte und beispielhafte Lösungen zu entwickeln, welche geeignete Methoden und Werkzeuge der Industrie 4.0 nutzen, um Strategien der Kreislaufwirtschaft für den Mobilitätssektor zu gestalten.
Die Befähigung zur nachhaltigen Kreislaufwirtschaft ist demnach eine interdisziplinäre Forschungsaufgabe. In dieser Ganzheitlichkeit und Komplexität liegt insbesondere für den Mittelstand ein hohes Forschungsrisiko.
Gefördert werden Arbeiten zu folgenden Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkten:
o Verbundprojekte zum Thema ,,Neuartige Lösungen für eine kreislauffähige und nachhaltige Mobilität"
o Wissenschaftliches Projekt zum Thema ,,Aufbau eines digitalen Hubs zur kreislauffähigen Wertschöpfung"
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und weitere Organisationen. Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte), die den Stand der Technik deutlich übertreffen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/12/2021-12-09-Bekanntmachung-MobilKreis.html