Innovationsportal Sachsen-Anhalt

« Förderinformationen

"Systemmedizinische Forschungsverbünde" im Rahmen des Forschungs- und Förderkonzepts "e:Med - Maßnahmen zur Etablierung der Systemmedizin"

Termin:
26.09.2018
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsverbünde mit bis zu sechs Verbundpartnern (Arbeitsgruppen), die durch einen systemmedizinischen Forschungsansatz eine fokussierte, klinisch relevante Fragestellung bearbeiten.
Für die Bildung eines Forschungsverbundes sollen experimentelle und theoretische Arbeitsgruppen auf regionaler oder überregionaler Ebene zusammenkommen und notwendige Expertisen und Ressourcen bündeln.
Ein direkter Krankheitsbezug des Vorhabens ist Voraussetzung für die Förderung. Die Verbünde sollen systemisch-molekulare Zusammenhänge zwischen mindestens zwei verschiedenen gesundheitsökonomisch bedeutsamen Erkrankungsbildern erforschen. Sie sollen dazu beitragen, gemeinsame Krankheitsmechanismen und Signalwege zu identifizieren und zu beschreiben. Dazu sollen insbesondere auch häufigere Begleit- oder Folgeerkrankungen (Komorbiditäten) betrachtet werden. Ziel ist es, durch die Erforschung der zugrunde liegenden Pathomechanismen ein besseres Verständnis der Heterogenität von Erkrankungsbildern zu erreichen, die ursprünglich anhand von Symptomen und morphologischen Veränderungen definiert wurden. Dies soll zu einer Verbesserung des Krankheitsverständnisses und zu einer Verfeinerung bestehender Indikationen sowie zur Abgrenzung zwischen ihnen beitragen. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse sollen die Verbünde systemmedizinische Modelle zur Identifikation von Hochrisikogruppen, zur frühzeitigen Diagnose von Erkrankungen und/oder zur Vorhersage von Krankheitsverläufen entwickeln. Damit sollen die Grundlagen für rationale Präventionsansätze und individuell angepasste kausale Therapien geschaffen werden.
Im Fokus der durchgeführten Untersuchungen sollen Krankheitsbereiche stehen, in denen es zwar erste Anhaltspunkte für Relevanz und Zweckmäßigkeit systemmedizinischer Forschungsansätze gibt, in denen solche Ansätze aber noch nicht entwickelt oder ausgereift sind. Für Projekte, die schon weiter in Richtung einer klinischen Anwendung fortgeschritten sind, wird auf die Förderrichtlinie "Demonstratoren zur Individualisierten Medizin" verwiesen.
Die Fragestellung soll interdisziplinär bearbeitet werden. Die Mindestanforderung umfasst neben klinischen Arbeitsgruppen die Einbindung von Hochdurchsatz-orientierten Arbeitsgruppen der biomedizinischen Grundlagenforschung sowie von Expertinnen und Experten für Datenanalyse oder mathematische Modellierung. Bestimmend ist die überzeugende Konzeption einer gemeinsamen, alle beteiligten Gruppen integrierenden Thematik. Alle Teilprojekte müssen synergiebildend miteinander verbunden und über Meilensteine und konkrete Zeitpläne klar strukturiert sein.
Der Forschungsansatz soll mehrdimensional sein. Die Integration mehrerer, auf dem gleichen Probandenkollektiv vollständig erhobenen Datenebenen (z. B. mehrere Omics-Ebenen, klinische Daten, Bildgebungsdaten, Verhaltensdaten, Daten über Umwelteinflüsse und Lebensgewohnheiten, etc.) für ein verbessertes Verständnis von Krankheitsentstehung und -entwicklung ist Voraussetzung für eine Förderung. Im Rahmen des geplanten Projekts können neue Daten erhoben und neue Biomaterialien gewonnen werden, jedoch soll soweit wie möglich auch auf bereits existierende Daten und Materialien zurückgegriffen werden.
Ein gemeinsamer, iterativer Prozess von Modellbildung und Experiment und möglichen ersten Validierungsschritten wird bei der Ausgestaltung des Forschungsansatzes ausdrücklich begrüßt. Neue Ansätze zur Methoden- und Technologieentwicklung können in einen Verbund integriert werden, dürfen jedoch keinesfalls isoliert und losgelöst von der übergreifenden wissenschaftlichen Zielsetzung des Verbundes stehen. Sie müssen jeweils im Gesamtkontext des Verbundes einen Beitrag zur Lösung der gemeinsamen Forschungsfragestellung leisten. Für die Erhebung, Archivierung und den Austausch von Daten sind angemessene Datenmanagement-Strategien zu entwickeln.
Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE1-Kapazität, wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger, - Gesundheit -, Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 BonnTelefon: 02 28/38 21-12 10

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1773.html
www.gesundheitsforschung-bmbf.de