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Stipendienprogramm

Termin:
31.07.2015
Fördergeber:
Stiftung zur Aufarbeitung SED-Diktatur
Bewerben können sich Hochschulabsolventinnen und -absolventen aller in Frage kommenden Fachgebiete, die ihre Dissertation in deutscher Sprache abfassen. Abgabefrist ist der 31. Juli 2015 (Datum Poststempel). Die Förderung soll zum 1. Januar 2016 aufgenommen werden. Die Laufzeit der Stipendien beträgt zweimal ein Jahr. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag möglich.
Das Förderangebot richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die sich im Rahmen ihres Promotionsvorhabens mit der Geschichte der Diktatur in SBZ und DDR sowie der deutschen Teilung auseinandersetzen. Dabei sind Vorhaben willkommen, die eine gesamtdeutsche Perspektive einnehmen oder die ostdeutsche Nachkriegsentwicklung in der europäischen Geschichte bzw. der des Ostblocks verorten. Die Bundesstiftung Aufarbeitung will den wissenschaftlichen Nachwuchs zudem dazu anregen, sich verstärkt mit den Ursachen und den Folgen der Diktatur in SBZ und DDR zu befassen. Gefördert werden daher zum einen Promotionsvorhaben zur Geschichte des deutschen Kommunismus, die einen Bogen von den 1920er Jahren bis in die Nachkriegszeit schlagen und dazu geeignet sind, politische, institutionelle und vor allem biographische Kontinuitätslinien sowie Prägungen aufzuzeigen. Zum anderen ermuntert die Bundesstiftung Doktoranden, die Zäsur 1989/90 in ihren Forschungen zu überschreiten und die späten 1980er-Jahre nicht mehr als Endpunkt, sondern als Ausgangspunkt ihrer Fragen an die Geschichte Ostdeutschlands, der Wiedervereinigung und die Zeitgeschichte des vereinigten Deutschlands seit 1989/90 zu nehmen.
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Stiftungsvorstand auf der Grundlage der Empfehlungen des Fachbeirates Wissenschaft der Bundesstiftung Aufarbeitung sowie von Gutachten zu den einzelnen Anträgen. Für die Entscheidungsfindung ist die wissenschaftliche Bedeutung und Originalität des Vorhabens, die Qualifikation des Antragstellers sowie die Anlage und Schlüssigkeit des Arbeitsplans, die plausible Begrenzung der Thematik, eine angemessene Methodenwahl, die Berücksichtigung des Forschungsstandes, die Darlegung der Quellengrundlage und die Durchführbarkeit des Vorhabens in der vorgesehenen Zeit ausschlaggebend.

Weitere Informationen:
http://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/stipendienprogramm-1101.html