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Deutschen Wirtschaftsfilmpreis 2015
Termin:
26.07.2015
Fördergeber:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Der Deutsche Wirtschaftsfilmpreis 2015 wird in 4 Kategorien vergeben:
1. Filme über die Wirtschaft: Filmische Darstellung von wirtschaftlichen Zusammenhängen und Entwicklungen in der sozialen Marktwirtschaft, insbesondere in den Bereichen Informationsgesellschaft, Innovation, Technologie, Arbeitswelt, Umwelt und Verbraucherschutz. Diese Kategorie kann auch Themen der wirtschaftlichen Entwicklung in Europa und der weltweiten Globalisierung umfassen. Die Filme werden von deutschen privaten oder öffentlich-rechtlichen Rundfunk-anstalten produziert oder in Auftrag gegeben. Es werden folgende Unterkategorien berücksichtigt:
a) Kurzfilme - die eingereichten Filme sollen eine Laufzeit von minimal 3 bis maximal 15 Minuten haben.
b) Langfilme - die eingereichten Filme sollen eine Laufzeit von mindestens 15 Minuten haben; darüber hinaus ist die Filmdauer unbegrenzt.
2. Filme aus der Wirtschaft: (d. h. von der Wirtschaft oder Verbänden oder sonstigen öffentlichen Institutionen beauftragt). Die filmische Darstellung soll sich mit Unternehmen oder Institutionen und deren Produkten und Dienstleistungen auseinandersetzen.
3. Filme in neuen Medien (Internet): Diese Kategorie steht für moderne Marketingstrategien in den neuen Medien. Gesucht werden (Film) -Beiträge, die z.B. die Möglichkeit interaktiver Kommunikationsformate des World Wide Web nutzen, um mit den Konsumenten/Kunden in einen Dialog/eine Interaktion zu treten. Das Thema der Filme soll sich an den Inhalten der Kategorien 1 und 2 orientieren. Die eingereichten Beiträge müssen gezielt für Web-Plattformen produziert worden sein, etwa als eine Form des viralen Marketings, z. B. für eine bestimmte Online-Community und auf neue Formen der Verbreitung setzen (soziale Netzwerke, Blogs, Webvideos auf entsprechenden Plattformen) Filmische Darstellungen, die außer WWW auch über andere Medien verbreitet werden können, fallen nicht in diese Kategorie.
4. Filme aus den Kategorien 1 (kurz/lang), 2 und 3, die von Studentinnen und Studenten oder Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern gestaltet und realisiert worden sind. Diese sollten nach Abschluss der Ausbildung noch nicht länger als drei Jahre tätig gewesen sein.
Neben Urkunden für die Preisträger und Trophäen für die Erstplatzierten in jeder Kategorie, werden im Rahmen der Nachwuchsförderung in der Kategorie 4 bis zu 3 Geldpreise in Höhe von insgesamt 20.000 ¤ vergeben.
Weitere Informationen:
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/deutscher_wirtschaftsfilmpreis/ausschreibung/index.html
1. Filme über die Wirtschaft: Filmische Darstellung von wirtschaftlichen Zusammenhängen und Entwicklungen in der sozialen Marktwirtschaft, insbesondere in den Bereichen Informationsgesellschaft, Innovation, Technologie, Arbeitswelt, Umwelt und Verbraucherschutz. Diese Kategorie kann auch Themen der wirtschaftlichen Entwicklung in Europa und der weltweiten Globalisierung umfassen. Die Filme werden von deutschen privaten oder öffentlich-rechtlichen Rundfunk-anstalten produziert oder in Auftrag gegeben. Es werden folgende Unterkategorien berücksichtigt:
a) Kurzfilme - die eingereichten Filme sollen eine Laufzeit von minimal 3 bis maximal 15 Minuten haben.
b) Langfilme - die eingereichten Filme sollen eine Laufzeit von mindestens 15 Minuten haben; darüber hinaus ist die Filmdauer unbegrenzt.
2. Filme aus der Wirtschaft: (d. h. von der Wirtschaft oder Verbänden oder sonstigen öffentlichen Institutionen beauftragt). Die filmische Darstellung soll sich mit Unternehmen oder Institutionen und deren Produkten und Dienstleistungen auseinandersetzen.
3. Filme in neuen Medien (Internet): Diese Kategorie steht für moderne Marketingstrategien in den neuen Medien. Gesucht werden (Film) -Beiträge, die z.B. die Möglichkeit interaktiver Kommunikationsformate des World Wide Web nutzen, um mit den Konsumenten/Kunden in einen Dialog/eine Interaktion zu treten. Das Thema der Filme soll sich an den Inhalten der Kategorien 1 und 2 orientieren. Die eingereichten Beiträge müssen gezielt für Web-Plattformen produziert worden sein, etwa als eine Form des viralen Marketings, z. B. für eine bestimmte Online-Community und auf neue Formen der Verbreitung setzen (soziale Netzwerke, Blogs, Webvideos auf entsprechenden Plattformen) Filmische Darstellungen, die außer WWW auch über andere Medien verbreitet werden können, fallen nicht in diese Kategorie.
4. Filme aus den Kategorien 1 (kurz/lang), 2 und 3, die von Studentinnen und Studenten oder Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern gestaltet und realisiert worden sind. Diese sollten nach Abschluss der Ausbildung noch nicht länger als drei Jahre tätig gewesen sein.
Neben Urkunden für die Preisträger und Trophäen für die Erstplatzierten in jeder Kategorie, werden im Rahmen der Nachwuchsförderung in der Kategorie 4 bis zu 3 Geldpreise in Höhe von insgesamt 20.000 ¤ vergeben.
Weitere Informationen:
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/deutscher_wirtschaftsfilmpreis/ausschreibung/index.html