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Selbstständige Forschungsgruppen auf dem Gebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften

Aktualität:
bis 17.01.2017
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt mit dieser Initiative Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu fördern, die sich durch die Leitung von Forschungsgruppen auf dem Gebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte (ELSA) der modernen Lebenswissenschaften qualifizieren wollen. Hierbei legt das BMBF ein besonderes Augenmerk auf die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Weiterqualifizierung.
Die ELSA der modernen Lebenswissenschaften sind ein vielseitiger Forschungszweig und zeichnen sich durch ein breites Fächerspektrum aus Natur-, Sozial- und Geisteswissenschaften aus. Für die Weiterqualifikation von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern stellt die hier erforderliche interdisziplinäre Zusammenarbeit eine besondere ¬Herausforderung dar. Interdisziplinarität ist allerdings eine grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche und ¬zukunftsweisende Forschung in der ELSA der modernen Lebenswissenschaften. Das BMBF möchte dazu beitragen, diese interdisziplinäre Forschung langfristig im Wissenschaftssystem zu etablieren.
Ziele der Förderung sind:
o Die Weiterentwicklung von personellen sowie institutionellen Kapazitäten für die interdisziplinäre ELSA-Forschung.
o Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der frühen Karrierephase die Möglichkeit zu geben, mit einer eigenen Arbeitsgruppe Fragestellungen der ELSA der modernen Lebenswissenschaften zu bearbeiten und einen Karriereweg in diesem interdisziplinären Forschungsfeld einzuschlagen.
Diese Förderung soll es mehreren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit abgeschlossener Promotion ermöglichen, eine selbständige Forschungsgruppe aufzubauen, ein längerfristig konzeptioniertes Forschungsprojekt umzusetzen und sich national wie international zu profilieren. Ihnen soll hierdurch die Möglichkeit eröffnet werden, sich auf diese Weise dauerhaft im Wissenschaftssystem zu etablieren und für die Übernahme einer Professur zu qualifizieren. Dabei soll die Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Weiterqualifizierung besonders berücksichtigt werden.

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nichtstaatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Der Förderzeitraum der Forschungsgruppe beträgt bis zu sechs Jahre. Nach Ablauf einer ersten Förderphase von drei Jahren entscheidet das Ergebnis einer Zwischenevaluation über die Weiterförderung von weiteren drei Jahren. Der Antrag soll ein strukturiertes und ausformuliertes Arbeitsprogramm für den gesamten Zeitraum enthalten.
Förderhöhe: 100% plus 20% Projektpauschale

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger, Gesundheitsforschung, Bonn
Telefon: 02 28/38 21-12 10, Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1242.html