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Diskursprojekte zu ethischen, rechtlichen und sozialen Fragen in den modernen Lebenswissenschaften

Aktualität:
bis 17.01.2017
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die Fortschritte in den modernen Lebenswissenschaften eröffnen neue, vielversprechende Wege in der Prävention, Diagnostik und Therapie von Krankheiten. Hier sind beispielsweise die Ansätze der individualisierten Medizin oder der Systemmedizin, sowie Fortschritte in der Gentherapie und Medizintechnik zu nennen. Aber auch in anderen Bereichen der modernen Lebenswissenschaften, wie z. B. der Biotechnologie oder der Bioinformatik, sehen wir Fortschritte. Diese Entwicklungen haben das Potential, einen tiefgreifend veränderten Umgang mit genetischen und biomedizinischen Informationen und Wissen herbeizuführen. Sie definieren unter Umständen sogar unser Verständnis von Normalität und Natürlichkeit oder von Gesundheit und Krankheit neu.
Ziel dieser Bekanntmachung ist eine gezielte Unterstützung des gesellschaftlichen Diskurses. Dabei ist es ein besonderes Anliegen, mit dieser Maßnahme innovative Diskursformen mit neuen methodischen Akzenten und gegebenenfalls über den nationalen Rahmen hinausweisenden Elementen zu fördern.
Die geförderten Vorhaben müssen auf aktuelle Fragestellungen ausgerichtet sein, die sich im Zusammenhang mit den Entwicklungen in den modernen Lebenswissenschaften ergeben. Sie sollen das Ziel verfolgen, die Auswirkungen und Implikationen dieser Entwicklungen im Diskurs zwischen Wissenschaft und Gesellschaft aufzuarbeiten. Nach Möglichkeit sollten relevante internationale Aspekte berücksichtigt werden.
Die Diskursmethoden sollen nach Möglichkeit innovative Elemente enthalten. Das kann auch durch eine Weiterentwicklung etablierter Methoden erreicht werden oder dadurch, dass Diskursmethoden in neuen Kontexten oder Kombinationen eingesetzt werden. Gefördert werden kann neben dem eigentlichen Diskursprojekt auch eine vorgeschaltete Planungsphase von in der Regel bis zu sechs Monaten, beispielsweise zur Methodenentwicklung. Eine Gesamtdauer von 24 Monaten darf dabei nicht überschritten werden.
Ziel der Vorhaben muss es sein, zur sachlichen und unvoreingenommenen Information der jeweiligen Zielgruppe beizutragen, ihre etwaigen Vorstellungen zu berücksichtigen, ihre qualifizierte Meinungsbildung zu fördern und im öffentlich sichtbaren Diskurs engagiert aufzuarbeiten. Die Auswahl der Zielgruppe sollte dem Thema entsprechend begründet sein. Mögliche Zielgruppen können dabei unter anderem junge Menschen (Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, junge Berufstätige, etc.) oder Akteure der Jugend- und Erwachsenenbildung (Gruppenleiterinnen und -leiter, Lehrer und Lehrerinnen, Sozialarbeiter und -arbeiterinnen etc.) sein. Die Vorhaben sollen die Zielstellung verfolgen, zu einer qualifizierten Entwicklung und Verstetigung bioethischer Diskursprozesse beizutragen.
Die geförderten Vorhaben müssen auf aktuelle Fragestellungen ausgerichtet sein, die sich im Zusammenhang mit den Entwicklungen in den modernen Lebenswissenschaften ergeben. Sie sollen das Ziel verfolgen, die Auswirkungen und Implikationen dieser Entwicklungen im Diskurs zwischen Wissenschaft und Gesellschaft aufzuarbeiten. Nach Möglichkeit sollten relevante internationale Aspekte berücksichtigt werden.
Die Diskursmethoden sollen nach Möglichkeit innovative Elemente enthalten. Das kann auch durch eine Weiterentwicklung etablierter Methoden erreicht werden oder dadurch, dass Diskursmethoden in neuen Kontexten oder Kombinationen eingesetzt werden. Gefördert werden kann neben dem eigentlichen Diskursprojekt auch eine vorgeschaltete Planungsphase von in der Regel bis zu sechs Monaten, beispielsweise zur Methodenentwicklung. Eine Gesamtdauer von 24 Monaten darf dabei nicht überschritten werden.
Ziel der Vorhaben muss es sein, zur sachlichen und unvoreingenommenen Information der jeweiligen Zielgruppe beizutragen, ihre etwaigen Vorstellungen zu berücksichtigen, ihre qualifizierte Meinungsbildung zu fördern und im öffentlich sichtbaren Diskurs engagiert aufzuarbeiten. Die Auswahl der Zielgruppe sollte dem Thema entsprechend begründet sein. Mögliche Zielgruppen können dabei unter anderem junge Menschen (Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, junge Berufstätige, etc.) oder Akteure der Jugend- und Erwachsenenbildung (Gruppenleiterinnen und -leiter, Lehrer und Lehrerinnen, Sozialarbeiter und -arbeiterinnen etc.) sein. Die Vorhaben sollen die Zielstellung verfolgen, zu einer qualifizierten Entwicklung und Verstetigung bioethischer Diskursprozesse beizutragen.

Förderung: 100% plus 20% Projektpauschale für Hochschulen
Förderdauer: 2 Jahre

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger, Gesundheitsforschung, Bonn
Telefon: 02 28/38 21-12 10, Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1243.html