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Projekten zur Stärkung, Erweiterung und Vernetzung von OER-Communities
Termin:
31.12.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gefördert werden Einzel- oder Verbundmaßnahmen. Die zu fördernden Maßnahmen müssen Ergebnisse und Erkenntnisse vorangehender und aktueller Aktivitäten zum Thema OER berücksichtigen und wo möglich daran anknüpfen. Differenzierte Anforderungen der adressierten Bildungs- oder Themenbereiche und Zielgruppe(n) sind zu ermitteln und bei der Ausgestaltung der geplanten Maßnahmen aufzugreifen.
Es werden solche Projekte gefördert, die einen Beitrag zu den in Nummer 1.2 genannten Community-Aktivitäten leisten. Wesentliches Ziel der Förderung ist die Stärkung, Erweiterung und Vernetzung der OER-Community, um eine breitere Verankerung von OER in der Bildungslandschaft und damit ein OER-förderliches Ökosystem zu erreichen. Förderfähig ist daher Community-Arbeit bestehend aus der Aggregation von mindestens zwei für das geplante Vorhaben relevanten Bausteinen:
- Maßnahmen zur Festigung und Professionalisierung der Organisation der Netzwerkarbeit, z. B. durch den Aufbau einer Geschäftsstelle,
- Maßnahmen zur Stärkung der Zusammenarbeit innerhalb der Community, z. B. durch den Einsatz von Community-Managern,
- Maßnahmen zum Aufbau von Kompetenzen zur Professionalisierung der Umsetzung der Arbeit der Community; Aspekte können hier Fragen der Technikbereitstellung, der Rechtssicherheit, der pädagogischen Praxis sein; mögliche Formate bilden hier beispielsweise die Entwicklung und Umsetzung von Informations- oder Schulungsangeboten, Leitfäden oder Ähnlichem,
- Durchführung von Maßnahmen, um evidenzbasiert Maßnahmen zur Stärkung der eigenen Community ableiten zu können wie z. B.
- Durchführung von praxisnahen Untersuchungen und Studien zu OEP/OER-relevanten Inhalten (beispielsweise in den Themenbereichen von Anreizkonzepten zur Erstellung und Nutzung von OER, Qualitätssicherungsprozessen in der Erstellung von OER, Konzepten zur Teilhabe und Partizipation in der Bildung des 21. Jahrhunderts) und Umsetzung daraus abgeleiteter Maßnahmen oder
- exemplarische Erprobung von OEP-Konzepten in der pädagogischen Praxis, um Erkenntnisrückschlüsse und Ableitungen für die Community zu generieren,
- Maßnahmen zur Verbesserung der pädagogischen, organisatorischen und/oder technischen Rahmenbedingungen innerhalb der Community, um deren Zusammenarbeit zu stärken; die (Weiter-)Entwicklung von Werkzeugen oder die Generierung von neuen OER ist (nur) möglich, wenn eine Ableitung aus den Bedarfen der Community gegeben ist und die Stärkung, Erweiterung und/oder Vernetzung im Fokus steht,
- Vernetzungsaktivitäten in Form von Veranstaltungen wie z. B. Workshops, Impulsvorträgen, Transferwerkstätten oder Rundgesprächen,
- Maßnahmen zur Aktivierung neuer Akteure, z. B. durch Roadshows oder Umsetzung von Multiplikatorenkonzepten,
- Erarbeitung und Umsetzung zukunftsweisender Ansätze der Kooperation wie das Etablieren gemeinsamer innovativer Prozesse und Formate, das Durchführen gemeinsamer themenbezogener Austauschformate oder die Erarbeitung von Leitlinien der Kooperation.
Das im Vorhaben umzusetzende Maßnahmenpaket muss einen wesentlichen Mehrwert im Hinblick auf die Stärkung, Erweiterung und/oder Vernetzung der betreffenden Community bilden. Der zu erwartende Mehrwert der Maßnahmen – beispielsweise im Hinblick auf die Professionalisierung der Community durch immanenten Kompetenzzuwachs, Aufwuchs der Community durch erweiterte Möglichkeiten zur Teilhabe oder Erhöhung der Verfügbarkeit des digitalen Bildungsmaterials – und die daraus resultierenden Folgen für die Community sind explizit darzustellen. Die Darstellung der vorgesehenen Mittel und des angestrebten Wirkungsumfangs ist bei der Bewertung der Einreichungen maßgeblich für die Auswahl im wettbewerblichen Verfahren.
Antragsberechtigt sind alle Institutionen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Vereine, die im Bereich der freien und offenen Bildungsmaterialien, der Aus,- Fort- und Weiterbildung tätig sind. Dazu zählen insbesondere:
- Träger von Bildungseinrichtungen,
- Zentren für Lehrerbildung,
- fachdidaktische Einrichtungen,
-Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
- Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung,
- Einrichtungen der Erwachsenenbildung,
- Forschungsinstitute/Hochschulen (nicht für den eigenen Lehrbetrieb),
- Medieninstitute (Medienentwickler, Medienpädagogen) und
- Vereine oder Organisationen vergleichbarer Art.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/05/2023-05-08-Bekanntmachung-OER.html
Es werden solche Projekte gefördert, die einen Beitrag zu den in Nummer 1.2 genannten Community-Aktivitäten leisten. Wesentliches Ziel der Förderung ist die Stärkung, Erweiterung und Vernetzung der OER-Community, um eine breitere Verankerung von OER in der Bildungslandschaft und damit ein OER-förderliches Ökosystem zu erreichen. Förderfähig ist daher Community-Arbeit bestehend aus der Aggregation von mindestens zwei für das geplante Vorhaben relevanten Bausteinen:
- Maßnahmen zur Festigung und Professionalisierung der Organisation der Netzwerkarbeit, z. B. durch den Aufbau einer Geschäftsstelle,
- Maßnahmen zur Stärkung der Zusammenarbeit innerhalb der Community, z. B. durch den Einsatz von Community-Managern,
- Maßnahmen zum Aufbau von Kompetenzen zur Professionalisierung der Umsetzung der Arbeit der Community; Aspekte können hier Fragen der Technikbereitstellung, der Rechtssicherheit, der pädagogischen Praxis sein; mögliche Formate bilden hier beispielsweise die Entwicklung und Umsetzung von Informations- oder Schulungsangeboten, Leitfäden oder Ähnlichem,
- Durchführung von Maßnahmen, um evidenzbasiert Maßnahmen zur Stärkung der eigenen Community ableiten zu können wie z. B.
- Durchführung von praxisnahen Untersuchungen und Studien zu OEP/OER-relevanten Inhalten (beispielsweise in den Themenbereichen von Anreizkonzepten zur Erstellung und Nutzung von OER, Qualitätssicherungsprozessen in der Erstellung von OER, Konzepten zur Teilhabe und Partizipation in der Bildung des 21. Jahrhunderts) und Umsetzung daraus abgeleiteter Maßnahmen oder
- exemplarische Erprobung von OEP-Konzepten in der pädagogischen Praxis, um Erkenntnisrückschlüsse und Ableitungen für die Community zu generieren,
- Maßnahmen zur Verbesserung der pädagogischen, organisatorischen und/oder technischen Rahmenbedingungen innerhalb der Community, um deren Zusammenarbeit zu stärken; die (Weiter-)Entwicklung von Werkzeugen oder die Generierung von neuen OER ist (nur) möglich, wenn eine Ableitung aus den Bedarfen der Community gegeben ist und die Stärkung, Erweiterung und/oder Vernetzung im Fokus steht,
- Vernetzungsaktivitäten in Form von Veranstaltungen wie z. B. Workshops, Impulsvorträgen, Transferwerkstätten oder Rundgesprächen,
- Maßnahmen zur Aktivierung neuer Akteure, z. B. durch Roadshows oder Umsetzung von Multiplikatorenkonzepten,
- Erarbeitung und Umsetzung zukunftsweisender Ansätze der Kooperation wie das Etablieren gemeinsamer innovativer Prozesse und Formate, das Durchführen gemeinsamer themenbezogener Austauschformate oder die Erarbeitung von Leitlinien der Kooperation.
Das im Vorhaben umzusetzende Maßnahmenpaket muss einen wesentlichen Mehrwert im Hinblick auf die Stärkung, Erweiterung und/oder Vernetzung der betreffenden Community bilden. Der zu erwartende Mehrwert der Maßnahmen – beispielsweise im Hinblick auf die Professionalisierung der Community durch immanenten Kompetenzzuwachs, Aufwuchs der Community durch erweiterte Möglichkeiten zur Teilhabe oder Erhöhung der Verfügbarkeit des digitalen Bildungsmaterials – und die daraus resultierenden Folgen für die Community sind explizit darzustellen. Die Darstellung der vorgesehenen Mittel und des angestrebten Wirkungsumfangs ist bei der Bewertung der Einreichungen maßgeblich für die Auswahl im wettbewerblichen Verfahren.
Antragsberechtigt sind alle Institutionen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Vereine, die im Bereich der freien und offenen Bildungsmaterialien, der Aus,- Fort- und Weiterbildung tätig sind. Dazu zählen insbesondere:
- Träger von Bildungseinrichtungen,
- Zentren für Lehrerbildung,
- fachdidaktische Einrichtungen,
-Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
- Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung,
- Einrichtungen der Erwachsenenbildung,
- Forschungsinstitute/Hochschulen (nicht für den eigenen Lehrbetrieb),
- Medieninstitute (Medienentwickler, Medienpädagogen) und
- Vereine oder Organisationen vergleichbarer Art.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/05/2023-05-08-Bekanntmachung-OER.html