« Förderinformationen
Maßnahmen zur Unterstützung der Fachhochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung für das Europäische Rahmenprogramm für Forschung und Innovation HORIZONT 2020 (EU-Antrag-FH)
Termin:
18.01.2016
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das Programm "Horizont 2020" bietet mit seiner anwendungsnahen Innovationsausrichtung sowie der verstärkten KMU-Förderung zusätzliche Chancen für FH. Daher sollen FH-Professorinnen/FH-Professoren dabei unterstützt werden, sich auf europäischer Ebene zu vernetzen, um gemeinsam mit Forschungspartnern themenspezifische Projektvorschläge für "Horizont 2020" zu konkretisieren und entsprechende Anträge erfolgreich einzureichen. Dabei ist diese Maßnahme auf die aktuellen Ausschreibungen ("Calls") des Arbeitsprogramms 2016 / 2017 von "Horizont 2020" ausgerichtet, die von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurden: http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/h2020/index.html.
Ziel der Förderung ist eine erfolgreiche Vernetzung von FH-Professorinnen/-Professoren auf europäischer Ebene und deren stärkere Beteiligung an Forschungsanträgen im Rahmen von "Horizont 2020". Gefördert werden Maßnahmen zur Erstellung von Forschungsanträgen, die bis zum 31. Dezember 2017 bei der Europäischen Kommission eingereicht werden.
2.1
Gefördert im Sinne dieser Bekanntmachung werden nur solche Aktivitäten zur europäischen Vernetzung und der Erstellung von Anträgen in "Horizont 2020", für die bereits feststeht,
o dass es einen passenden Call in "Horizont 2020" mit Einreichungsfrist im Jahr 2016 oder im Jahr 2017 gibt und somit bekannt ist, zu welchem der aktuell bekannt gegebenen Themen und Ausschreibungen von "Horizont 2020" eine Antragseinreichung beabsichtigt ist,
o wie das konkrete Forschungs- bzw. Antragsthema lautet und welche Forschungsfrage auf europäischer Ebene bearbeitet wird.
2.2
Eine weitere Fördervoraussetzung ist der Nachweis der an der antragstellenden FH vorhandenen Forschungskompetenz auf dem Gebiet der Thematik des geplanten EU-Antrags. Dazu müssen von der antragstellenden FH mindestens drei, zum Zeitpunkt der Antragseinreichung (Stichtage:18. Januar 2016, 1. Juni 2016, 9. November 2016, siehe Nummer 7.2.1) und darüber hinaus mindestens noch ein Jahr laufende, landes-, bundes- und/oder EU-finanzierte Forschungs- und Entwicklungs- und Innovations-Projekte mit inhaltlichem Bezug zum Thema des geplanten EU-Antrags nachgewiesen werden. Falls im Rahmen der geplanten EU-Antragstellung die Koordinierung des Forschungskonsortiums angestrebt wird, muss mindestens eines der drei Referenzprojekte ein Verbundprojekt mit mindestens drei Verbundpartnern sein.
2.3
Die Projektleiterinnen/Projektleiter müssen über nationale Drittmittelerfahrung und hohe Forschungskompetenz im entsprechenden thematischen Bereich verfügen. Erfahrungen mit EU-Projekten oder EU-Antragstellungen sowie ein vorhandenes internationales Netzwerk sind von Vorteil. Es muss dargelegt werden, auf welche Unterstützungs- und Beratungsleistungen die FH im Rahmen von EU-Antragstellungen zurückgreifen kann.
2.4
Nach Möglichkeit sollte bereits entschieden sein, welche Partner sich an der EU-Antragstellung beteiligen werden und wer die Koordinatorenfunktion übernehmen wird (bei Beteiligung mehrerer FH am gleichen EU-Antrag ist nur eine FH zuwendungsberechtigt).
Das beantragte Fördervolumen für dieses antragsvorbereitende Vorhaben soll im Regelfall 25 000 Euro nicht überschreiten. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei Übernahme der Koordination des geplanten EU-Antrags) kann von dieser Förderhöchstgrenze abgewichen werden, so dass das Fördervolumen maximal 40 000 Euro betragen kann.
Die Laufzeit der mit dieser Bekanntmachung geförderten Vorhaben beträgt maximal 9 Monate, zudem müssen diese Vorhaben spätestens am 31. Dezember 2017 beendet sein.
Förderwürdig im Sinne dieser Bekanntmachung sind nur solche Aktivitäten, die auf eine konkrete Antragstellung bei den derzeit aktuellen Ausschreibungen ("Calls") von "Horizont 2020" ausgerichtet sind (siehe Nummer 2.1), z. B.:
o Gespräche und Treffen mit Vertreterinnen/Vertretern der Nationalen Kontaktstellen (NKS) und anderweitiger Beratungsstellen (z. B. bei der EU-KOM) zur Erstellung von Anträgen für "Horizont 2020",
o Kontaktaufnahme zu potenziellen europäischen/internationalen Partnern,
o Recherchen zur Ermittlung des Stands von Wissenschaft und Technik, die über das übliche Maß hinausgehen,
o Reisen zur Abstimmung bzw. Koordination einer Projektidee mit weiteren, auch internationalen Partnern zur Erstellung von Anträgen; Durchführung von Vernetzungsgesprächen,
o (Vor-)Arbeiten zur Validierung von Lösungsansätzen / zur Erstellung einer Projektskizze,
o Personal zur Erstellung des wissenschaftlichen Teils von Anträgen; (Lehr-) Vertretungen für projektleitende FH- Professorinnen/-Professoren,
o Personal zur Erstellung des administrativen Teils von Anträgen (keine Aufträge an entsprechende Dienstleister).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt:
Projektträger Jülich (PtJ), Forschung an Fachhochschulen (PtJ LGF 4/5)
Forschungszentrum Jülich GmbH, 52425 Jülich
Homepage: http://www.ptj.de/forschung_fachhochschulen
Ansprechpartnerinnen sind:
Frau Irina Kobrin, Telefon: 0 24 61/61-39 26, E-Mail: i.kobrin@fz-juelich.de
Frau Dr. Marion Karrasch-Bott, Telefon: 0 24 61/61-62 45, E-Mail: m.karrasch@fz-juelich.de
Einreichungsfrist 1:
Ab Veröffentlichung der Bekanntmachung bis zum 18. Januar 2016 (Direktlink: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?reflink=neuesFormular&massnahme=EU-ANTRAG-FH&bereich=EU-ANTRAG-FH_1&typ=AZA)
Einreichungsfrist 2:
Ab 19. April 2016 bis zum 1. Juni 2016 (Direktlink: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?reflink=neuesFormular&massnahme=EU-ANTRAG-FH&bereich=EU-ANTRAG-FH_2&typ=AZA)
Einreichungsfrist 3:
Ab 26. September 2016 bis zum 9. November 2016 (Direktlink: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?reflink=neuesFormular&massnahme=EU-ANTRAG-FH&bereich=EU-ANTRAG-FH_3&typ=AZA)
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1106
Ziel der Förderung ist eine erfolgreiche Vernetzung von FH-Professorinnen/-Professoren auf europäischer Ebene und deren stärkere Beteiligung an Forschungsanträgen im Rahmen von "Horizont 2020". Gefördert werden Maßnahmen zur Erstellung von Forschungsanträgen, die bis zum 31. Dezember 2017 bei der Europäischen Kommission eingereicht werden.
2.1
Gefördert im Sinne dieser Bekanntmachung werden nur solche Aktivitäten zur europäischen Vernetzung und der Erstellung von Anträgen in "Horizont 2020", für die bereits feststeht,
o dass es einen passenden Call in "Horizont 2020" mit Einreichungsfrist im Jahr 2016 oder im Jahr 2017 gibt und somit bekannt ist, zu welchem der aktuell bekannt gegebenen Themen und Ausschreibungen von "Horizont 2020" eine Antragseinreichung beabsichtigt ist,
o wie das konkrete Forschungs- bzw. Antragsthema lautet und welche Forschungsfrage auf europäischer Ebene bearbeitet wird.
2.2
Eine weitere Fördervoraussetzung ist der Nachweis der an der antragstellenden FH vorhandenen Forschungskompetenz auf dem Gebiet der Thematik des geplanten EU-Antrags. Dazu müssen von der antragstellenden FH mindestens drei, zum Zeitpunkt der Antragseinreichung (Stichtage:18. Januar 2016, 1. Juni 2016, 9. November 2016, siehe Nummer 7.2.1) und darüber hinaus mindestens noch ein Jahr laufende, landes-, bundes- und/oder EU-finanzierte Forschungs- und Entwicklungs- und Innovations-Projekte mit inhaltlichem Bezug zum Thema des geplanten EU-Antrags nachgewiesen werden. Falls im Rahmen der geplanten EU-Antragstellung die Koordinierung des Forschungskonsortiums angestrebt wird, muss mindestens eines der drei Referenzprojekte ein Verbundprojekt mit mindestens drei Verbundpartnern sein.
2.3
Die Projektleiterinnen/Projektleiter müssen über nationale Drittmittelerfahrung und hohe Forschungskompetenz im entsprechenden thematischen Bereich verfügen. Erfahrungen mit EU-Projekten oder EU-Antragstellungen sowie ein vorhandenes internationales Netzwerk sind von Vorteil. Es muss dargelegt werden, auf welche Unterstützungs- und Beratungsleistungen die FH im Rahmen von EU-Antragstellungen zurückgreifen kann.
2.4
Nach Möglichkeit sollte bereits entschieden sein, welche Partner sich an der EU-Antragstellung beteiligen werden und wer die Koordinatorenfunktion übernehmen wird (bei Beteiligung mehrerer FH am gleichen EU-Antrag ist nur eine FH zuwendungsberechtigt).
Das beantragte Fördervolumen für dieses antragsvorbereitende Vorhaben soll im Regelfall 25 000 Euro nicht überschreiten. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei Übernahme der Koordination des geplanten EU-Antrags) kann von dieser Förderhöchstgrenze abgewichen werden, so dass das Fördervolumen maximal 40 000 Euro betragen kann.
Die Laufzeit der mit dieser Bekanntmachung geförderten Vorhaben beträgt maximal 9 Monate, zudem müssen diese Vorhaben spätestens am 31. Dezember 2017 beendet sein.
Förderwürdig im Sinne dieser Bekanntmachung sind nur solche Aktivitäten, die auf eine konkrete Antragstellung bei den derzeit aktuellen Ausschreibungen ("Calls") von "Horizont 2020" ausgerichtet sind (siehe Nummer 2.1), z. B.:
o Gespräche und Treffen mit Vertreterinnen/Vertretern der Nationalen Kontaktstellen (NKS) und anderweitiger Beratungsstellen (z. B. bei der EU-KOM) zur Erstellung von Anträgen für "Horizont 2020",
o Kontaktaufnahme zu potenziellen europäischen/internationalen Partnern,
o Recherchen zur Ermittlung des Stands von Wissenschaft und Technik, die über das übliche Maß hinausgehen,
o Reisen zur Abstimmung bzw. Koordination einer Projektidee mit weiteren, auch internationalen Partnern zur Erstellung von Anträgen; Durchführung von Vernetzungsgesprächen,
o (Vor-)Arbeiten zur Validierung von Lösungsansätzen / zur Erstellung einer Projektskizze,
o Personal zur Erstellung des wissenschaftlichen Teils von Anträgen; (Lehr-) Vertretungen für projektleitende FH- Professorinnen/-Professoren,
o Personal zur Erstellung des administrativen Teils von Anträgen (keine Aufträge an entsprechende Dienstleister).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt:
Projektträger Jülich (PtJ), Forschung an Fachhochschulen (PtJ LGF 4/5)
Forschungszentrum Jülich GmbH, 52425 Jülich
Homepage: http://www.ptj.de/forschung_fachhochschulen
Ansprechpartnerinnen sind:
Frau Irina Kobrin, Telefon: 0 24 61/61-39 26, E-Mail: i.kobrin@fz-juelich.de
Frau Dr. Marion Karrasch-Bott, Telefon: 0 24 61/61-62 45, E-Mail: m.karrasch@fz-juelich.de
Einreichungsfrist 1:
Ab Veröffentlichung der Bekanntmachung bis zum 18. Januar 2016 (Direktlink: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?reflink=neuesFormular&massnahme=EU-ANTRAG-FH&bereich=EU-ANTRAG-FH_1&typ=AZA)
Einreichungsfrist 2:
Ab 19. April 2016 bis zum 1. Juni 2016 (Direktlink: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?reflink=neuesFormular&massnahme=EU-ANTRAG-FH&bereich=EU-ANTRAG-FH_2&typ=AZA)
Einreichungsfrist 3:
Ab 26. September 2016 bis zum 9. November 2016 (Direktlink: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?reflink=neuesFormular&massnahme=EU-ANTRAG-FH&bereich=EU-ANTRAG-FH_3&typ=AZA)
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1106