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Förderung der Ertüchtigung deutscher Biobank-Standorte zur Anbindung an BBMRI

Termin:
28.01.2016
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ziel ist es daher, einen Verbund von deutschen Biobank-Standorten zu fördern, der von der Kontakt- und Vermittlungsstelle für Biomaterialbanken (GBN) koordiniert werden soll. Das koordinierte Handeln im internationalen Kontext soll der Erarbeitung, Erprobung und Anwendung von übergreifenden, generischen Standards, Produkten und Lösungen dienen. Diese sollen öffentlich zugänglich gemacht werden. Alle Verbundteilnehmenden verpflichten sich, die gemeinsam erarbeiteten generischen Lösungen zu implementieren. Ferner ist eine enge Zusammenarbeit mit BBMRI vorzusehen.

Gefördert werden soll die Erarbeitung, Erprobung und Anwendung von übergreifenden, generischen Standards, Produkten und Lösungen zur Integration deutscher Biobank-Standorte mit humanen Proben und Daten in BBMRI. Bei allen Arbeiten müssen die Belange von BBMRI berücksichtigt werden. Es ist nicht Gegenstand der Förderung, lokale, isolierte Infrastrukturen aufzubauen oder fortzuentwickeln.

Hierbei sind insbesondere die folgenden Themen zu berücksichtigen:
IT-Vernetzung
o Implementierung eines nationalen IT-Netzwerks für Biobank-Standorte, welches national die Suche nach individuellen Proben erlaubt (in Abstimmung mit BBMRI), - Integration von klinischen Daten,
o Bereitstellung von Struktur und Schnittstellen für die Anbindung weiterer deutscher Biobank-Standorte an das IT-Netzwerk,
o Anbindung deutscher Biobank-Standorte an BBMRI,
o übergreifendes Management der Patienteneinwilligungen,
o generische Lösung für lokale Antrags- und Dienstleistungsverwaltung,
o Definition von Basisdatensätzen für wichtige Erkrankungsgruppen (in Abstimmung mit BBMRI),
o Fortentwicklung des Deutschen Biobank Registers nach Maßgabe der BBMRI-Spezifikationen und Anbindung an BBMRI.

Qualitätsmanagement - Proben- und Datenqualität
o Entwicklung, Validierung und Implementierung generischer Verfahren/Lösungen für die Prozess- und Ergebnisqualität unter Einbeziehung einschlägiger Überlegungen in BBMRI,
o Qualitätsmanagement für Biobanken,
o Selbstbewertungs-Instrument (Self-assessment tool, in Abstimmung mit BBMRI),
o Biobanken-Auditsystem,
o Bestimmung der Eignung von Proben für bestimmte Analysemethoden,
o Probengewinnung in der prä-analytischen Phase,
o Qualitätsmarker für Proben,
o Ringversuche,
o Integration klinischer Daten aus der Versorgung,
o Mitgestaltung der Entwicklung europäischer Biobank-Normen,
o Entwicklung von Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators).

Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit
o Generische Lösungen im Hinblick auf die Transparenz der Ziele und Verfahrensweisen von Biobanken,
o Öffentlichkeitsarbeit.

Ethische, rechtliche und soziale Aspekte (ELSA)
o Mitarbeit in den entsprechenden Gremien von BBMRI.

Beratung von Biobanken, Aus- und Fortbildung
o Beratung von Biobanken (etwa zum Aufbau einer Biobank; nachhaltigem Betrieb, Qualitätsmanagement, IT),
o Aus- und Fortbildung von Biobank-Fachkräften (in Abstimmung mit BBMRI).

Ferner sind gut begründete Arbeiten zu weiteren Lösungen/Produkten förderfähig, sofern sie zur Stärkung der Integration nationaler Biobanken in BBMRI oder der umfassenden Stärkung der deutschen Biobanken-Community beitragen.

Ein abschließender Arbeitsplan soll durch den Verbund im Benehmen mit dem Verbund-Beirat festgelegt werden. Die zentrale Koordination übernimmt die Kontakt- und Vermittlungsstelle für Biomaterialbanken als GBN für BBMRI. Im Hinblick auf die Verbundkoordination und die Schnittstellen-Aktivitäten zu BBMRI sind die unten genannten Aufgaben notwendig, für die Mittel durch den GBN beantragt werden können:
o Verbundsteuerung und Kommunikation,
o Beauftragung Dritter mit der Durchführung von Aufgaben,
o Dienstleistung und Service,
o Öffentlichkeitsarbeit,
o internationale Zusammenarbeit, insbesondere mit BBMRI.

Gefördert werden Einzelvorhaben, die sich zu Beginn der Förderung zu einem Verbund zusammenschließen und ihre Rechte und Pflichten in einem Kooperationsvertrag regeln. Im Verbund sollen die Entwicklung, Validierung und Implementierung von Produkten und Lösungen sowie weitere Arbeiten erfolgen. Art und Umfang der Arbeiten sowie eine Meilensteinplanung sind umgehend nach Förderbeginn abschließend zu definieren und mit einem externen Verbund-Beirat festzulegen. Der externe Verbundbeirat wird den Verbund über den gesamten Förderzeitraum begleiten.

Antragstellende müssen durch einschlägige Vorarbeiten ausgewiesen sein. Voraussetzung für die Förderung von Biobank-Standorten ist insbesondere eine hohe Kompetenz im Hinblick auf Qualitätsmanagement und Biobank-IT.

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger Projektskizzen bis spätestens zum 28. Januar 2016 vorzulegen.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
- Gesundheitsforschung -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 02 28/38 21-12 10
Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de

Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Isabell Hahn (Tel: 02 28/38 21-11 19, E-Mail: isabell.hahn@dlr.de).

Weitere Informationen:
http://www.