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Konzeptions- und Vorbereitungsmaßnahmen zur Etablierung gemeinsamer Forschungspräsenzen mit Partnern in Australien, China, Indien, Indonesien, Japan, Republik Korea, Malaysia, Neuseeland, Singapur, Thailand, Vietnam
Termin:
20.12.2016
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das BMBF stellt deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen Fördermittel für den Aufbau von Forschungspräsenzen mit führenden Forschungsinstitutionen in Australien, China, Indien, Indonesien, Japan, Republik Korea, Malaysia, Neuseeland, Singapur, Thailand, Vietnam in den folgenden Schwerpunktthemen zur Verfügung:
Gesundheitsforschung und Medizintechnik,
nachhaltige Städte,
erneuerbare Energien und Energieeffizienz,
Umwelt- und Wassertechnologien.
Vorhaben in anderen Forschungsbereichen können nur in besonderen Fällen berücksichtigt werden.
Die aufzubauenden Forschungspräsenzen in einem Partnerland können z. B. gemeinsame Forschungsgruppen, Laboratorien, Test- und Prüfeinrichtungen, Kommunikationsplattformen, Forschungsstationen, Versuchsanlagen oder Kooperationsnetzwerke sein. Es ist ausdrücklich erwünscht, dass diese neuen Strukturen auf bestehenden Kontakten und Projekten aufbauen. Es werden jedoch keine begonnenen Vorhaben gefördert.
Die Förderung bezieht sich auf Personalkosten für die Koordination des Vorhabens, den Personenaustausch und auf veranstaltungsbezogene Ausgaben/Kosten im Zusammenhang mit Vernetzungs- und Sondierungsmaßnahmen. Die geplanten Maßnahmen sollen folgende Ziele verfolgen:
Aufbau und/oder Vertiefung langfristig angelegter Forschungspräsenzen mit Spitzenforschungseinrichtungen in den Zielländern,
Etablierung einer nachhaltigen und sichtbaren deutschen Forschungspräsenz im Partnerland,
Verbesserte Sichtbarkeit deutscher Wissenschaftsexzellenz im Partnerland,
gemeinsamer Beitrag zur Stärkung der Innovationssysteme in Deutschland und dem Partnerland zum beiderseitigen Vorteil,
Wissenszuwachs über den Stand der Forschung im jeweiligen Partnerland und die diesbezüglichen Rahmenbedingungen,
Internationalisierung der Forschung in Deutschland.
Die Antragsteller müssen bereits in ihrem Förderantrag ein Konzept darlegen, wie die Forschungspräsenz nach Ende des Förderzeitraums dauerhaft weiterfinanziert werden sollen.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern sowie Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Projekte sollen in zwei Phasen gegliedert sein. Für eine zweijährige Aufbauphase werden Fördermittel in Höhe von 100 000 Euro pro Projekt und Jahr, für die sich anschließende dreijährige Konsolidierungsphase 150 000 Euro pro Projekt und Jahr zur Verfügung gestellt. Die Förderung beträgt in der Regel 5 Jahre.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Ansprechpartner/innen sind:
Fachliche Ansprechpartnerin:
Dr. Sabine Puch, Telefon: +49 2 28/38 21-14 23, E-Mail: sabine.puch@dlr.de
Administrative Ansprechpartnerin:
Claudia Gruner, Telefon: +49 2 28/38 21-14 06, E-Mail: claudia.gruner@dlr.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1262.html
Gesundheitsforschung und Medizintechnik,
nachhaltige Städte,
erneuerbare Energien und Energieeffizienz,
Umwelt- und Wassertechnologien.
Vorhaben in anderen Forschungsbereichen können nur in besonderen Fällen berücksichtigt werden.
Die aufzubauenden Forschungspräsenzen in einem Partnerland können z. B. gemeinsame Forschungsgruppen, Laboratorien, Test- und Prüfeinrichtungen, Kommunikationsplattformen, Forschungsstationen, Versuchsanlagen oder Kooperationsnetzwerke sein. Es ist ausdrücklich erwünscht, dass diese neuen Strukturen auf bestehenden Kontakten und Projekten aufbauen. Es werden jedoch keine begonnenen Vorhaben gefördert.
Die Förderung bezieht sich auf Personalkosten für die Koordination des Vorhabens, den Personenaustausch und auf veranstaltungsbezogene Ausgaben/Kosten im Zusammenhang mit Vernetzungs- und Sondierungsmaßnahmen. Die geplanten Maßnahmen sollen folgende Ziele verfolgen:
Aufbau und/oder Vertiefung langfristig angelegter Forschungspräsenzen mit Spitzenforschungseinrichtungen in den Zielländern,
Etablierung einer nachhaltigen und sichtbaren deutschen Forschungspräsenz im Partnerland,
Verbesserte Sichtbarkeit deutscher Wissenschaftsexzellenz im Partnerland,
gemeinsamer Beitrag zur Stärkung der Innovationssysteme in Deutschland und dem Partnerland zum beiderseitigen Vorteil,
Wissenszuwachs über den Stand der Forschung im jeweiligen Partnerland und die diesbezüglichen Rahmenbedingungen,
Internationalisierung der Forschung in Deutschland.
Die Antragsteller müssen bereits in ihrem Förderantrag ein Konzept darlegen, wie die Forschungspräsenz nach Ende des Förderzeitraums dauerhaft weiterfinanziert werden sollen.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern sowie Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Projekte sollen in zwei Phasen gegliedert sein. Für eine zweijährige Aufbauphase werden Fördermittel in Höhe von 100 000 Euro pro Projekt und Jahr, für die sich anschließende dreijährige Konsolidierungsphase 150 000 Euro pro Projekt und Jahr zur Verfügung gestellt. Die Förderung beträgt in der Regel 5 Jahre.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Ansprechpartner/innen sind:
Fachliche Ansprechpartnerin:
Dr. Sabine Puch, Telefon: +49 2 28/38 21-14 23, E-Mail: sabine.puch@dlr.de
Administrative Ansprechpartnerin:
Claudia Gruner, Telefon: +49 2 28/38 21-14 06, E-Mail: claudia.gruner@dlr.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1262.html