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Innovative und praxisnahe Anwendungen und datenräume im digitalen Ökosystem GAIA-X

Aktualität:
bis 30.06.2021
Fördergeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) will mit dieser Förderbekanntmachung innovative Datenökosysteme basierend auf der GAIA-X Architektur7 fördern. Angestrebt wird insbesondere die Entwicklung von Anwendungsbeispielen, sogenannten Use Cases, die den Bedarf sowie den technologischen und ökonomischen Nutzen von GAIA-X verdeutlichen. Die Use Cases sollen eine Vorbildwirkung für weitere Anwender erzeugen und den Wissens- und Technologietransfer unterstützen.

Angestrebt wird die Förderung von Leuchtturmvorhaben, die den Bedarf an technologischen und ökonomischen Nutzen von GAIA-X verdeutlichen. Dazu sollen beispielsweise infrastrukturelle Ansätze von GAIA-X wie Multi-CloudStrategien, Hybrid-Cloud-Szenarien, Datenpooling, Daten-Sharing oder Service-Bereitstellung berücksichtigt und mögliche Potenziale von branchenübergreifenden Lösungen auf Basis von GAIA-X aufgezeigt werden. Dies kann einerseits z. B. durch Forschung zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten oder die Gestaltung und Nutzung bereits vorhandener wissenschaftlicher, technischer oder wirtschaftlicher Kenntnisse mit dem Ziel erfolgen, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bereits bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen. Andererseits können die Vorhaben auch zum Ziel haben, durch objektive Darlegung von Stärken und Schwächen bzw. Möglichkeiten und Gefahren einzelner Use Cases festzustellen, welche Ressourcen für deren Durchsetzbarkeit erforderlich wären und welche Erfolgsaussichten das Vorhaben hätte (Analyse bzw. Untersuchung über die technische und/oder wirtschaftliche ,,Machbarkeit" einer Investition bzw. eines Vorhabens). Im Rahmen dieser Förderbekanntmachung geht es darum, das wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial auf dem Gebiet datengetriebener Anwendungen und bei der Schaffung von innovativen Datenräumen zu erschließen und Wege für eine wirtschaftliche Verwertung in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu eröffnen. Außerdem umfasst die experimentelle Entwicklung die Entwicklung von Prototypen, Demonstrationsvorhaben, Pilotvorhaben sowie die Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld. Das Hauptziel dieser Vorhaben muss darin bestehen, im Wesentlichen noch nicht feststehende Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen weiter zu verbessern. Insgesamt sollen die Ergebnisse der Vorhaben zur Entstehung innovativer industrieller Produkte, Prozesse und/oder technischer Dienstleistungen beitragen. Gefördert werden Vorhaben, deren Ergebnisse vorrangig in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR genutzt werden, zu marktwirksamen Innovationen beitragen und über ein großes Marktpotenzial für Deutschland und Europa verfügen.

Im Rahmen der Konzipierung der Anträge bzw. Realisierung geförderter Anwendungsbeispiele wird die Berücksichtigung folgender zentraler Aspekte erwartet:
o Ausrichtung der Anwendungen,
o Domänen,
o Innovationen,
o Technische Umsetzung,
o Marktorientierung,
o Ökonomischer und gesellschaftlicher Mehrwert.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland, darunter auch KMU, d. h. Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro25. Staatliche und nicht staatliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen26, Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Verbände sowie sonstige Einrichtungen mit FuE-Interesse können ebenfalls Zuwendungsempfänger sein.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme und der Vergabe der Fördermittel hat das BMWi die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) als administrierende Stelle beauftragt. Die Bearbeitung erfolgt unter Wahrung der Vertraulichkeit.

Fachliche und administrative Fragen richten Sie bitte an:
Bundesnetzagentur Förderbekanntmachung ,,GAIA-X"
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
E-Mail: postfach.GAIA-X@bnetza.de

Weitere Informationen:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/F/foerderbekanntmachung-innovative-und-praxisnahe-anwendungen-und-datenraeume-im-digitalen-oekosystem-gaia-x.pdf?__blob=publicationFile&v=4
www.daten-infrastruktur.de
https://foerderportal.bund.de