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Hoch- und vollautomatisiertes Fahren für anspruchsvolle Fahrsituationen

Termin:
29.01.2016
Fördergeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Die Bekanntmachung ist ein inhaltlicher Schwerpunkt zur Umsetzung des BMWi-Fachprogramms "Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien" sowie der dazu gehörenden Richtlinie.
Mit dieser Bekanntmachung strebt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Innovationssprung in der Technologieentwicklung der deutschen Automobil- und Zulieferindustrie an. Ziel ist, die Innovationskraft sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und nach Möglichkeit zu steigern. Dies gilt insbesondere auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).
Die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten (FuE) dient zur signifikanten Erhöhung des Technologiereifegrads von Applikationen des hoch- und voll-automatisierten Fahrens.

Es sollen Verbundvorhaben zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für Anwendungen auf dem Gebiet des hoch- und vollautomatisierten Fahrens gefördert werden, die über den derzeitigen Stand der Technik des technisch assistierten Fahrens hinausgehen. Fahrerloses bzw. Autonomes Fahren ist nicht Gegenstand der Bekanntmachung.
Hinsichtlich der Benennung und Einstufung der Automatisierungsgrade des hoch- und vollautomatisierten Fahrens wird die Klassifizierung gemäß BASt3 verwendet. Beim hochautomatisierten Fahren übernimmt das Automatisierungssystem die Längs- und Querführung des Fahrzeugs. Der Fahrer muss das Fahrzeug dauerhaft überwachen und mit ausreichend Vorlauf die Fahraufgabe wieder übernehmen. Bei der nächst höheren Automatisierungsstufe, der sogenannten Vollautomatisierung, übernimmt das System zusätzlich die Rückführung in den risikominimalen Zustand. Eine dauerhafte Überwachung durch den Fahrer kann entfallen. Dies führt zu einer veränderten Interaktion zwischen Fahrer und Fahrzeug.
Die FuE-Aktivitäten im vorwettbewerblichen Bereich sollen in den unten genannten Technologiefeldern und Themengebieten zu neuen konzeptionellen Ansätzen und wesentlichen Verbesserungen vor allem im Bereich der Verkehrssicherheit, des Energieeinsatzes und/oder des Nutzerkomforts führen.
Weiterhin verfolgt die Bekanntmachung die nachfolgenden übergeordneten Ziele:
- Technologie- und Erkenntnistransfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft durch Vernetzung,
- Erweiterung bzw. Verbesserung der industriellen Normung und Harmonisierung,
- praxisnähere akademische Qualifizierung.

Automobilhersteller, Zulieferer sowie Forschungseinrichtungen arbeiten seit langem aktiv an der Entwicklung von Fahrerassistenzsystemen zur Verwirklichung von teilautomatisiertem Fahren. Hierzu hat das BMWi bereits Grundsteine, z. B. durch das Verbundprojekt UR:BAN5 für den städtischen Anwendungsraum, gelegt. Darauf auf-bauend erarbeitet die deutsche Automobil- und Zulieferindustrie derzeit hochautomatisierte Fahrfunktionen für den Einsatzbereich auf der Autobahn. Erste Funktionalitäten für spezifische Fahrfunktionen befinden sich in der Serienvorbereitung. Angekündigt wurde u. a. eine in den nächsten Jahren bevorstehende Praxiseinführung von Assistenzsystemen, die weitgehend hochautomatisiertes Fahren bis zu einer Geschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen ermöglichen sollen.
Die vorliegende Bekanntmachung nimmt den dargestellten Entwicklungspfad auf und setzt ihn fort. Das volle Potenzial des hoch- und vollautomatisierten Fahrens lässt sich erst erschließen, wenn auch anspruchsvolle Fahrsituationen beherrscht werden können.
Beispiele hierfür sind:
- Kreuzungen, Kreisverkehr, Lichtsignalanlagen oder
- Überhol- und Einfädelvorgänge sowie
- die Interaktion mit anderen Verkehrsteilnehmern auf engem Raum.

Zusätzlich sind gegebenenfalls spezielle Herausforderungen, wie wechselnde Licht- und Sichtverhältnisse (Tag/Nacht, Sonne, Regen, Nebel, Schnee), statische und dynamische Umgebungsobjekte, als auch verschiedene Geschwindigkeitsbereiche für die zu entwickelnden Funktionen zu berücksichtigen.
Zur Lösung der genannten, praxisrelevanten Problemstellungen werden innovative Lösungen für das hoch- und vollautomatisierte Fahren von PKW und LKW benötigt, die nachweislich über bestehende Ansätze hinausgehen. Diese können je nach Komplexitätsgrad für Außer- und Innerortsstraßen entwickelt werden und sollen einen deutlichen Entwicklungssprung im Vergleich zum aktuellen Wissensstand auf-weisen.
Einen weiteren Schwerpunkt der Bekanntmachung bildet die Kooperation der Fahr-zeuge untereinander und mit der Infrastruktur. Durch diese Kooperation und somit erfolgende Kommunikation kann der durch Automatisierung erreichbare Sicherheits- und Effizienzgewinn deutlich erhöht werden.
Gefördert werden sollen im Rahmen dieser Förderbekanntmachung integrierte An-wendungen für hoch- und vollautomatisiertes Fahren. Der Nachweis der Funktionsfähigkeit ist beispielhaft in einer realen, automatisierten Fahrsituation zu erbringen.

Die Beteiligung von KMU hat dabei eine besonders hohe Priorität.

Lt. Ausschreibung stehen bis zu 40 Mio. Euro an Fördergeldern zur Verfügung.
Als Projektträger ist die TÜV Rheinland Consulting GmbH beauftragt.
Einsendeschluss für Projektskizzen ist der 29. Januar 2016.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMWi den folgenden Projektträger beauftragt:
TÜV Rheinland Consulting GmbH Projektträger Mobilität und Verkehrstechnologien (PT MVt) Am Grauen Stein 51105 Köln
Ansprechpartner beim Projektträger sind für fachliche Belange
Frau Nicole Ankelin Telefon: 02 21/8 06-41 73, Telefax: 02 21/8 06-34 96 E-Mail: Nicole.Ankelin@de.tuv.com
Frau Dr. Silke Marré Telefon: 02 21/8 06-41 74, Telefax: 02 21/8 06-34 96 E-Mail: Silke.Marre@de.tuv.com
Herr Marcel Vierkötter Telefon: 02 21/8 06-41 10, Telefax: 02 21/8 06-34 96 E-Mail: Marcel.Vierkoetter@de.tuv.com

Ansprechpartner beim Projektträger ist für administrative Belange
Herr Jörg Reichenbächer Telefon: 02 21/8 06-41 60, Telefax: 02 21/8 06-34 96 E-Mail: Joerg.Reichenbaecher@de.tuv.com

Hinweise zu Vordrucken, Förderanträgen, Merkblättern und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.tuvpt.de/index.php?id=foerderung00100000 abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Weitere Informationen:
http://www.tuvpt.de/fileadmin/downloads/Bekanntmachung_15-11-02.pdf