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Gesundheitsinnovation - neue Versorgungsformen zum themenspezifischen Bereich
Termin:
19.07.2016
Fördergeber:
Fördergeber - Sonstige
Förderbekanntmachung
des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss zur themenspezifischen Förderung von neuen Versorgungsformen gemäß § 92a Abs. 1 SGB V zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung muss kontinuierlich
weiterentwickelt werden, um für alle Patientinnen und Patienten eine flächendeckende und
gut erreichbare, bedarfsgerechte medizinische Versorgung auf hohem Niveau sicherzustellen.
Besondere Herausforderungen hierbei sind u. a. die demografische Entwicklung,
namentlich die Zunahme älterer und hochbetagter Patientinnen und Patienten mit
chronischen und Mehrfacherkrankungen sowie Einschränkungen und Pflegebedürftigkeit.
Weitere Herausforderungen sind die Umsetzung neuer Möglichkeiten der Behandlung im
Versorgungsalltag, die Ermöglichung einer sektorenübergreifenden Versorgung einschließlich
geeigneter Schnittstellen zu Prävention, Rehabilitation und Pflege. Zudem sind
unterschiedliche Versorgungssituationen in Ballungsräumen, strukturschwachen Regionen
und ländlichen Regionen zu berücksichtigen. Um die hierfür notwendigen Innovationen für
die Versorgung zu entwickeln und zu erproben, hat der Gesetzgeber den Innovationsfonds
geschaffen. Mit dem Innovationsfonds sollen sowohl neue Versorgungsformen als auch
Versorgungsforschung gefördert werden.
Neue Versorgungsformen im Sinne des Innovationsfonds sind Versorgungsformen, die über
die bisherige Regelversorgung hinausgehen. Dazu zählen insbesondere auch sektorenübergreifende
Versorgungsmodelle.
Ziel dieses Förderangebotes ist es, neue Versorgungsformen zu fördern, die insbesondere
eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben. Die
Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung haben solche Modelle zum Ziel,
welche Ansätze enthalten, die Trennung der Sektoren zu überwinden, aber auch solche, die
innersektorale Schnittstellen optimieren können. Voraussetzung für eine Förderung ist ein
tragfähiges Evaluationskonzept. Die Evaluation der geförderten neuen Versorgungsform soll
Erkenntnisse liefern, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in seine Richtlinien zur
Gestaltung der Versorgung übernommen werden können oder dem Gesetzgeber als
Grundlage für strukturelle Veränderungen des gesetzlichen Rahmens dienen können.
Gefördert werden neue Versorgungsformen, die insbesondere eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und hinreichendes Potenzial aufweisen, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden. Vorhaben, die auf eine dauerhafte Weiterentwicklung der selektivvertraglichen Versorgung abzielen, können ebenfalls gefördert werden. Im Rahmen der vorliegenden Förderbekanntmachung werden neue Versorgungs-formen gefördert, die folgende Themenfelder adressieren:
- Themenfeld 1: Modelle mit Delegation und Substitution von Leistungen;
- Themenfeld 2: Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung;
- Themenfeld 3: Verbesserung der Kommunikation mit Patientinnen und Patienten und Förderung der Gesundheitskompetenz;
- Themenfeld 4: Versorgungsmodelle für Menschen mit Behinderungen.
Ansätze zur Verbesserung der Versorgungseffizienz bei Menschen mit Migrationshintergrund können in allen Themenfeldern einbezogen und gefördert werden.
Die neuen Versorgungsformen müssen auf geltender Rechtsgrundlage (insbesondere aufgrund von Selektivverträgen) erbracht werden. Kooperationen mit Trägern und Institutionen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung sind möglich; die jeweiligen bestehenden Finanzierungsverantwortungen bleiben hiervon unberührt. Die Anträge müssen plausibel ausweisen, auf welcher rechtlichen Grundlage die beantragte neue Versorgungsform künftig stattfinden soll und welche gesetzlichen Regelungen hierfür nach Ende der Förderung gegebenenfalls geschaffen oder verändert werden müssten.
Bemessungsgrundlage sind die förderfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell
bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei allen Fragen zur Antragstellung und zu dieser Förderbekanntmachung wenden Sie sich bitte per E-Mail an den DLR Projektträger: innovationsfonds-versorgungsformen@dlr.de.
Zusätzlich steht Ihnen die Beratungs-Hotline des Projektträgers unter der Tel. 0228-3821-1020 zur Verfügung.
Weitere Informationen:
https://innovationsfonds.g-ba.de/versorgungsformen/themenspezifisch-2016-05-11/
des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss zur themenspezifischen Förderung von neuen Versorgungsformen gemäß § 92a Abs. 1 SGB V zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung muss kontinuierlich
weiterentwickelt werden, um für alle Patientinnen und Patienten eine flächendeckende und
gut erreichbare, bedarfsgerechte medizinische Versorgung auf hohem Niveau sicherzustellen.
Besondere Herausforderungen hierbei sind u. a. die demografische Entwicklung,
namentlich die Zunahme älterer und hochbetagter Patientinnen und Patienten mit
chronischen und Mehrfacherkrankungen sowie Einschränkungen und Pflegebedürftigkeit.
Weitere Herausforderungen sind die Umsetzung neuer Möglichkeiten der Behandlung im
Versorgungsalltag, die Ermöglichung einer sektorenübergreifenden Versorgung einschließlich
geeigneter Schnittstellen zu Prävention, Rehabilitation und Pflege. Zudem sind
unterschiedliche Versorgungssituationen in Ballungsräumen, strukturschwachen Regionen
und ländlichen Regionen zu berücksichtigen. Um die hierfür notwendigen Innovationen für
die Versorgung zu entwickeln und zu erproben, hat der Gesetzgeber den Innovationsfonds
geschaffen. Mit dem Innovationsfonds sollen sowohl neue Versorgungsformen als auch
Versorgungsforschung gefördert werden.
Neue Versorgungsformen im Sinne des Innovationsfonds sind Versorgungsformen, die über
die bisherige Regelversorgung hinausgehen. Dazu zählen insbesondere auch sektorenübergreifende
Versorgungsmodelle.
Ziel dieses Förderangebotes ist es, neue Versorgungsformen zu fördern, die insbesondere
eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben. Die
Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung haben solche Modelle zum Ziel,
welche Ansätze enthalten, die Trennung der Sektoren zu überwinden, aber auch solche, die
innersektorale Schnittstellen optimieren können. Voraussetzung für eine Förderung ist ein
tragfähiges Evaluationskonzept. Die Evaluation der geförderten neuen Versorgungsform soll
Erkenntnisse liefern, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in seine Richtlinien zur
Gestaltung der Versorgung übernommen werden können oder dem Gesetzgeber als
Grundlage für strukturelle Veränderungen des gesetzlichen Rahmens dienen können.
Gefördert werden neue Versorgungsformen, die insbesondere eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und hinreichendes Potenzial aufweisen, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden. Vorhaben, die auf eine dauerhafte Weiterentwicklung der selektivvertraglichen Versorgung abzielen, können ebenfalls gefördert werden. Im Rahmen der vorliegenden Förderbekanntmachung werden neue Versorgungs-formen gefördert, die folgende Themenfelder adressieren:
- Themenfeld 1: Modelle mit Delegation und Substitution von Leistungen;
- Themenfeld 2: Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung;
- Themenfeld 3: Verbesserung der Kommunikation mit Patientinnen und Patienten und Förderung der Gesundheitskompetenz;
- Themenfeld 4: Versorgungsmodelle für Menschen mit Behinderungen.
Ansätze zur Verbesserung der Versorgungseffizienz bei Menschen mit Migrationshintergrund können in allen Themenfeldern einbezogen und gefördert werden.
Die neuen Versorgungsformen müssen auf geltender Rechtsgrundlage (insbesondere aufgrund von Selektivverträgen) erbracht werden. Kooperationen mit Trägern und Institutionen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung sind möglich; die jeweiligen bestehenden Finanzierungsverantwortungen bleiben hiervon unberührt. Die Anträge müssen plausibel ausweisen, auf welcher rechtlichen Grundlage die beantragte neue Versorgungsform künftig stattfinden soll und welche gesetzlichen Regelungen hierfür nach Ende der Förderung gegebenenfalls geschaffen oder verändert werden müssten.
Bemessungsgrundlage sind die förderfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell
bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei allen Fragen zur Antragstellung und zu dieser Förderbekanntmachung wenden Sie sich bitte per E-Mail an den DLR Projektträger: innovationsfonds-versorgungsformen@dlr.de.
Zusätzlich steht Ihnen die Beratungs-Hotline des Projektträgers unter der Tel. 0228-3821-1020 zur Verfügung.
Weitere Informationen:
https://innovationsfonds.g-ba.de/versorgungsformen/themenspezifisch-2016-05-11/