« Förderinformationen
WTZ mit Armenien
Termin:
14.07.2016
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die Förderung bezieht sich auf den Personalaustausch, die Koordinierung der bilateralen Kooperation und auf die Organisation von Veranstaltungen. Die Vorhaben sollen laufende FuE-Aktivitäten der Projektpartner verknüpfen.
Im Einklang mit den spezifischen Forschungsschwerpunkten des BMBF und des Staatskomitees für Wissenschaft der Republik Armenien können Anträge für die folgenden Forschungsbereiche eingereicht werden:
o Biotechnologie/Lebenswissenschaften,
o Materialwissenschaften,
o optische Technologien,
o Informations- und Kommunikationstechnologien,
o Umwelttechnologien und Nachhaltigkeitsforschung.
Besonders soll der Auf- und Ausbau von wissenschaftlichen Kooperationen und die Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Kooperationsprojekte zwischen deutschen Organisationen und Einrichtungen aus Armenien gefördert werden. Diese Kooperationsprojekte sollen zur Weiterentwicklung von Wissenschafts- und Innovationsaktivitäten in den oben genannten Forschungsbereichen beitragen.
In der Republik Armenien gehören zu den antragsberechtigten Einrichtungen:
Staatliche Einrichtungen der höheren Bildung, staatliche wissenschaftliche und wissenschaftlich-technische Einrichtungen in der Nationalen Akademie der Wissenschaften der Republik Armenien und Ministerien.
Zur Antragstellung berechtigt sind Konsortien aus mindestens zwei Partnern, davon mindestens einer auf deutscher Seite und mindestens einer auf armenischer Seite.
Die Förderung gemeinsamer Maßnahmen beläuft sich in der Regel auf bis zu 32 000 Euro pro Projekt für eine Dauer von 24 Monaten, davon von deutscher Seite bis zu 20 000 Euro und von armenischer Seite bis zu 12 000 Euro. Der Beginn der Förderung wird für die erste Jahreshälfte 2017 angestrebt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1186.html
Im Einklang mit den spezifischen Forschungsschwerpunkten des BMBF und des Staatskomitees für Wissenschaft der Republik Armenien können Anträge für die folgenden Forschungsbereiche eingereicht werden:
o Biotechnologie/Lebenswissenschaften,
o Materialwissenschaften,
o optische Technologien,
o Informations- und Kommunikationstechnologien,
o Umwelttechnologien und Nachhaltigkeitsforschung.
Besonders soll der Auf- und Ausbau von wissenschaftlichen Kooperationen und die Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Kooperationsprojekte zwischen deutschen Organisationen und Einrichtungen aus Armenien gefördert werden. Diese Kooperationsprojekte sollen zur Weiterentwicklung von Wissenschafts- und Innovationsaktivitäten in den oben genannten Forschungsbereichen beitragen.
In der Republik Armenien gehören zu den antragsberechtigten Einrichtungen:
Staatliche Einrichtungen der höheren Bildung, staatliche wissenschaftliche und wissenschaftlich-technische Einrichtungen in der Nationalen Akademie der Wissenschaften der Republik Armenien und Ministerien.
Zur Antragstellung berechtigt sind Konsortien aus mindestens zwei Partnern, davon mindestens einer auf deutscher Seite und mindestens einer auf armenischer Seite.
Die Förderung gemeinsamer Maßnahmen beläuft sich in der Regel auf bis zu 32 000 Euro pro Projekt für eine Dauer von 24 Monaten, davon von deutscher Seite bis zu 20 000 Euro und von armenischer Seite bis zu 12 000 Euro. Der Beginn der Förderung wird für die erste Jahreshälfte 2017 angestrebt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1186.html