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Gesundheitsforschung - Forschungskerne für Massenspektrometrie in der Systemmedizin

Termin:
08.05.2019
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gefördert wird der Aufbau von interdisziplinären lokalen Forschungskernen für Massenspektrometrie in der Systemmedizin an Universitäten bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Diese müssen darauf ausgerichtet sein, einen wesentlichen Beitrag zur Etablierung der Massenspektrometrie als Teil der systemmedizinischen Forschung in Deutschland zu leisten. Wirtschaftsunternehmen aus dem weiten Bereich der Massenspektrometrie, von der Probenvorbereitung und Geräteentwicklung bis hin zur Analysesoftware, können sich in geeigneter Weise an dem Aufbau der Forschungskerne beteiligen.
Die an einem Forschungskern beteiligten Arbeitsgruppen sollen ein gemeinsames Konzept zur Etablierung der Massenspektrometrie in der Systemmedizin verfolgen. Neben klinischen, experimentellen und theoretischen Expertisen können bei Bedarf weitere Expertisen aus den Bereichen Geräteentwicklung, Probenaufbereitung, Automatisierung und Analyse eingebunden werden. In jedem Forschungskern soll auf Basis von Massenspektrometrie eine klinisch relevante Fragestellung aus der Systemmedizin untersucht werden. Ein wesentliches Ziel ist dabei die gemeinsame Etablierung robuster Methoden und auf Reproduzierbarkeit und hohen Probendurchsatz angelegter Arbeitsabläufe, von der Patientenidentifizierung und Probengewinnung über Probenaufarbeitung und Messung bis hin zu Datenmanagement und Datenanalyse. Jeder Forschungskern muss darüber hinaus ein überzeugendes Konzept für das Teilen von Daten innerhalb des Konsortiums vorweisen.
Um einen hohen Interaktionsgrad zu erreichen und kurze Kommunikationswege sicherzustellen, sollten alle notwendigen Expertisen an einem geographisch eng umgrenzten Forschungsstandort gebündelt werden. Sollte eine benötigte Expertise trotz intensiver Bemühungen an einem Standort nicht verfügbar sein, kann in einem gut begründeten Ausnahmefall von dem lokalen Standortprinzip abgewichen werden.
Die Forschungskerne sollen sich mit ihrem Forschungsprofil und mit ihrer vorgesehenen thematischen Fokussierung überzeugend in das bestehende lokale wissenschaftliche und gegebenenfalls wirtschaftliche Umfeld integrieren. Entsprechend sollen gut ausgewiesene Expertisen auf relevanten FuE -Gebieten am jeweiligen Standort einbezogen werden.
Jedem Kern wird die Möglichkeit gegeben, bis zu zwei Nachwuchsgruppen in den Antrag mit aufzunehmen. Die Nachwuchsgruppen sollten mit dem Thema des Forschungskerns assoziiert sein und fehlende oder ausbaufähige Expertise ergänzen, um damit den Forschungskern in seiner Gesamtheit zu stärken. Gleichzeitig sollen die Nachwuchsgruppen in ihrer Eigenständigkeit gefördert werden.
Die Aus- und Weiterentwicklung des interdisziplinären Herangehens innerhalb eines Forschungskerns, die Begleitung des wissenschaftlichen Fortschritts, die synergieorientierte Steuerung, sowie die Aktivitäten im Bereich der Förderung der universitären Ausbildung und des Forschungsnachwuchses erfordern eine klare Koordinations- und Steuerungsstruktur. In dieser sollen die verschiedenen Disziplinen gleichberechtigt interagieren. An der Spitze eines Forschungskerns soll daher ein kommunikativ und integrativ starkes Team aus mindestens zwei Koordinatorinnen bzw. Koordinatoren stehen. Dieses Team steuert die übergreifenden Belange eines Forschungskerns.
Das BMBF beabsichtigt über einen längeren Zeitraum den Aufbau von leistungsfähigen Forschungskernen. Mit dieser ersten Förderrichtlinie sollen zunächst drei bis sechs Forschungskerne mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren gefördert werden. Die Etablierung weiterer Forschungskerne ist geplant und wird in einer gesonderten Bekanntmachung veröffentlicht.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Zuwendungsfähig für Antragstellende außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des oder der Antragstellenden zuzurechnen sind.
Die Forschungskerne können unter Berücksichtigung der benannten Rahmenbedingungen für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren konzipiert und eingereicht werden. Die vorzulegenden wissenschaftlichen Konzepte und Finanzpläne sind für einen entsprechenden Zeitraum auszugestalten.
Die Bewilligung erfolgt für eine Laufzeit von zunächst drei Jahren. Nach einer Laufzeit von zweieinhalb Jahren werden die geförderten Projekte einer Zwischenbegutachtung unterzogen, die über die Förderung für weitere drei Jahre entscheidet.
Je Forschungskern können bis zu zwei Nachwuchsgruppen eingeplant werden. Die Nachwuchsgruppen werden für eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren gefördert. Die für die Einrichtung der Nachwuchsgruppen geplanten Aufwendungen (maximal die Nachwuchsgruppenleiterin/der Nachwuchsgruppenleiter, eine/ein Postdoc, zwei Doktorandinnen/Doktoranden, eine technische Assistenz, Sach- und Reisemittel sowie Mittel für Investitionen) sollen bereits mit der Beantragung des Forschungskerns ausgeführt werden. Die aufzunehmende Institution verpflichtet sich zur Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Nachwuchsgruppen.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
Projektträger Jülich (PtJ)Lebenswissenschaften und Gesundheitsforschung
- Molekulare Lebenswissenschaften (LGF 2) -Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Ansprechpersonen sind:
Dr. Sigrid Grolle, Telefon: 0 24 61/61 86 02, E-Mail: s.grolle@fz-juelich.de
Dr. Björn Dreesen-Daun, Telefon: 0 24 61/61 87 04, E-Mail: b.dreesen@fz-juelich.de
Weitere Informationen:
http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=942e09af90670c4b4c3805d90edf6c8a;views;document&doc=13999&typ=RL