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Gestaltung neuer Arbeitsformen durch Künstliche Intelligenz

Termin:
01.07.2019
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das Programm hat das übergeordnete Ziel, gleichermaßen technologische und soziale Innovationen voranzubringen. Es fördert Innovationen in Betrieben, um technischen Fortschritt auch für soziale Innovationen zu nutzen und durch neue Arbeitsprozesse und ein Miteinander der Sozialpartner voranzubringen. Die Verwertbarkeit für Unternehmen und Organisationen und damit die Entfaltung einer gesellschaftlich relevanten Wirkung ist ein wesentliches Ziel.
Um den Transfer in die Gesellschaft zu stärken, verfolgt das BMBF das Ziel, die Arbeitsforschung enger mit der Arbeitsgestaltung in der betrieblichen Praxis sowie der Hochschulausbildung zu verzahnen.
In dieser ersten Wettbewerbsrunde liegt der Fokus auf der Künstlichen Intelligenz (KI). Die Arbeitswelten werden sich durch die fortschreitende Implementierung von KI verändern. Die Aufgabenverteilung zwischen Menschen und Maschinen muss neu ausgehandelt werden. Technik soll dabei den Menschen unterstützen und entlasten, sodass er sich mit spezifisch menschlichen Fähigkeiten - z. B. Empathie, Kreativität und dem Finden von Lösungen in komplexen Situationen - einbringen kann. Dafür muss sich die Technik an den Bedürfnissen des Menschen orientieren. Vor diesem Hintergrund ist die Einbeziehung, Partizipation und Mitbestimmung der Beschäftigten bei der Entwicklung und Einführung spezifizierter Anwendungen eine zentrale Voraussetzung.
KI und Digitalisierung führen zu weitreichenden Änderungen in Arbeitsgestaltung und Arbeitsorganisation. Nicht nur die Zusammenarbeit zwischen Menschen und Maschinen verändert sich, sondern auch die Unternehmenskultur: Wissen und Qualifizierung, Zusammenarbeit und Führung, Fragen der Gesundheit sowie der Nutzung persönlicher Daten und des Datenschutzes.
Die regionalen Kompetenzzentren der Arbeitsforschung sollen neue Erkenntnisse zur Gestaltung der Arbeit der Zukunft in Forschungsverbünden aus Wissenschaft und Wirtschaft/Sozialpartnern erarbeiten sowie geeignete Strategien zum Transfer dieser Ergebnisse in die betriebliche Praxis der jeweiligen Regionen entwickeln, erproben und modellhaft validieren. Eine Schlüsselrolle werden hierbei Hochschulen, insbesondere Fachhochschulen, einnehmen, die anwendungsorientierte Forschungsergebnisse kontinuierlich in die Hochschulausbildung einfließen lassen.
Die regionalen Kompetenzzentren sollen an den Stärken ihrer jeweiligen Regionen ansetzen, z. B. an historisch gewachsenen Themenschwerpunkten, speziellen Technologien oder branchenübergreifenden Netzwerken sowie technologische Neuerungen oder Trends berücksichtigen. Auf dieser Basis sollen die betrieblichen Akteure aus der Region dabei unterstützt werden, passgenaue Arbeitswelten zu entwickeln.
Der Mensch nimmt als Gestalter die zentrale Rolle bei der Ausrichtung neuer Formen der Arbeit ein. Dabei kommt der betrieblichen Kompetenzentwicklung eine unverzichtbare Aufgabe zu: Führungskräfte und Beschäftigte sowie die betrieblichen Interessenvertretungen müssen gleichermaßen befähigt werden, die Arbeitsprozesse innerbetrieblich, mit den Kunden und entlang von Wertschöpfungsnetzwerken so zu gestalten, dass ein lernförderliches sowie produktives digitales Miteinander entsteht.
Durch die Förderung soll ein Netzwerk von Kompetenzzentren entstehen, das sich zu einem zentralen Ansprechpartner zum Thema ,,Arbeitsgestaltung" entwickelt, sich mit lokalen Akteuren, Clustern und Institutionen vernetzt und die Ergebnisse der Arbeitsforschung in die Unternehmen sowie die Hochschulausbildung transferiert. Es soll dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen im betrieblichen Alltag zu verbessern, Arbeitsplätze langfristig zu sichern bzw. neue Arbeitsplätze zu generieren und einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit zu leisten.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.
Gefördert werden anwendungsorientierte Verbundprojekte, die das Zusammenwirken von Hochschulen, Unternehmen/Sozialpartnern und gegebenenfalls weiteren relevanten Akteursgruppen erfordern. Sie werden neue Erkenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsforschung für Unternehmen und Beschäftigte erarbeiten sowie diese in die Hochschulausbildung einbringen. Die Verwertbarkeit der Ergebnisse, ihre hohe Übertragbarkeit sowie die Einbindung von regionalen Partnern und Strukturen, die den Transfer unterstützen, müssen dargestellt werden. Daran anschließend soll ein Geschäftsmodell entwickelt werden, das zur Verstetigung der Transferleistungen beitragen kann.
In dieser ersten Wettbewerbsrunde sollen die Kompetenzzentren untersuchen, welche Gestaltungsmöglichkeiten für neue Arbeitsformen durch den Einsatz von KI entstehen. Sie sollen hierbei insbesondere Fragen der Arbeitsgestaltung adressieren, die für Unternehmen in ihrer Region von besonderer Relevanz sind, und den betrieblichen Wandel so unterstützen. Im Fokus steht die Entwicklung von innovativen Strategien und Konzepten zur Arbeitsgestaltung, zum Transformationsprozess sowie zur gesundheits- und innovationsförderlichen Arbeit beim und durch den Einsatz von KI. Die erarbeiteten Lösungsansätze sollen in konkreten betrieblichen Anwendungsszenarien prototypisch validiert werden und weiterhin methodisch für den Breitentransfer in die Region generalisiert und entsprechend weiterentwickelt werden.
Die Bündelung lokaler Kompetenzen, Praxisfälle und Transferakteure sowie die Mechanismen zur Sicherung der Übertragung der Forschungsergebnisse in die regionalen Betriebe und die Hochschulausbildung sollen im Rahmen einer Umsetzungsstrategie des Kompetenzzentrums detailliert beschrieben werden. In diesem Rahmen sind auch weitere etablierte Transferstrukturen, wie die Kompetenzzentren Mittelstand 4.0 oder Aktivitäten im Rahmen der ,,Initiative Neue Qualität der Arbeit" zu berücksichtigen, wie das Programm ,,Zukunftszentren - Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Beschäftigten und Selbstständigen bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Gestaltungsansätze zur Bewältigung der digitalen Transformation".
Um ein Netzwerk von Kompetenzzentren der Arbeitsforschung aufzubauen, wird der thematische Schwerpunkt ,,Künstliche Intelligenz" mit Handlungsfeldern aus dem Programm ,,Zukunft der Arbeit" kombiniert. Mit dieser Bekanntmachung werden Kompetenzzentren gefördert, die sich vorrangig auf eines der folgenden Handlungsfelder beziehen:

(1) Arbeiten im Datennetz - digitale Arbeitswelt gestalten
KI hat das Potenzial, bessere Produkte und Serviceleistungen höherer Qualität in kürzerer Zeit zu guten Arbeitsbedingungen bereitzustellen. Beispielsweise können mithilfe KI-gestützter Assistenzsysteme neue Formen der zentralen und dezentralen Arbeit entstehen. Gleichzeitig ergeben sich durch das intensivierte Zusammenwirken von Menschen und Technik Herausforderungen für die Entscheidungsfindung und die Weiterentwicklung der Führungs-, Unternehmens- und Mitbestimmungskulturen.

(2) Neue Werte zwischen Produktion und Dienstleistung kreieren
Künstliche Intelligenz kann eine Schlüsselfunktion bei der Verbindung von Produktions- und Dienstleistungsprozessen einnehmen und zur Gestaltung neuer, zukunftsfähiger Arbeitsprozesse und Geschäftsmodelle sowie zur Steigerung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit beitragen. Dieser Wandel wird sich auch auf den Bereich des Wissensmanagements, den Umgang mit Informationen und persönlichen Daten, den Datenschutz sowie die Wahrung der Persönlichkeitsrechte auswirken und von den Menschen neue Kompetenzen verlangen.

(3) Potenziale der Flexibilisierung für Beschäftigte und Unternehmen erschließen
Digitalisierung ermöglicht neue, flexible Formen der Zusammenarbeit von Menschen, Maschinen und Organisationen. KI kann dazu beitragen, Arbeitsplätze von dem Takt der ,,alten" Industrie zu entkoppeln und die Arbeitsverteilung und -organisation neu zu konzipieren. Sie kann auch den Menschen unterstützen, sodass er sich spezifisch menschlichen Fähigkeiten - z. B. Empathie, Kreativität und dem Finden von Lösungen in komplexen Situationen - widmen kann. Instrumente der KI können auch eingesetzt werden, um unter anderem Autonomie, Kreativitätsräume und die Vereinbarkeit von Arbeits- und Familienleben zu fördern.
Die FuE1-Themen müssen in einer vorwettbewerblichen Zusammenarbeit aufgegriffen werden, die auch regionale (mittelständische) Unternehmen einschließen soll.

2.2 Wissenschaftliches Projekt
Über die einzelnen zu fördernden Kompetenzzentren hinaus ist beabsichtigt, ein wissenschaftliches Projekt zu fördern, das die Herausforderungen des vernetzten Arbeitens untersucht und dabei insbesondere die Auswirkungen von technologischen Neuerungen betrachtet.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Karlsruher Institut für Technologie
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Zentrale Ansprechpartnerin: Ijeoma Onwuka, Telefon: +49 (0) 7 21/6 08-2 48 49, E-Mail: ijeoma.onwuka@kit.edu
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2380.html