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Pilotinnovationswettbewerb Organersatz aus dem Labor

Termin:
28.06.2019
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die Knappheit von Spenderorganen ist ein gesellschaftliches Problem, das durch einen hohen Leidensdruck der ¬Patientinnen und Patienten gekennzeichnet ist, die auf ein passendes Spenderorgan warten. Wenn die Vision, Ersatzorgane aus patienteneigenem Material im Labor zu züchten, Wirklichkeit würde, könnte dies einen wirkungsvollen Beitrag zur Lösung des Problems liefern. Im Erfolgsfall würde der Organersatz aus dem Labor eine echte Sprung¬innovation für den medizinischen Fortschritt bedeuten. Daher wurde dieser Ansatz als ein Pilotwettbewerb für die Förderung von Sprunginnovationen durch das BMBF ausgewählt. Der Pilotinnovationswettbewerb ,,Organersatz aus dem Labor" trägt zur Umsetzung der Ziele der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung und des Rahmen¬programms Gesundheitsforschung bei.
Weltweit wird an verkleinerten, dreidimensionalen organähnlichen Strukturen bzw. Modellen aus menschlichen oder tierischen Zellen gearbeitet, die lebensfähig sind und organtypische Eigenschaften zeigen. Als Ausgangsmaterial für solche Organoide dienen primäres Gewebematerial aus Biopsien oder induzierte pluripotente Stammzellen, sogenannte iPS-Zellen. Für die Strukturierung können verschiedene Techniken eingesetzt werden, beispielsweise das ¬Drucken von Zellsuspensionen mittels 3D-Drucker oder die Nutzung dezellularisierter extrazellulärer Matrices.
Für einige Organe (z. B. Haut, Leber, Darm, Lunge und Niere) gibt es bereits Organoid-Modelle, für andere ist dies noch nicht gelungen. Schwierigkeiten bereiten u. a. kultivierungsbedingte Veränderungen der Zellen, der erreichbare ¬Differenzierungs- bzw. Reifegrad der Organoide, unzureichende Komplexität der Modelle, ein limitiertes Wachstum, nicht ausreichend lange Überlebenszeiten und die Replizierbarkeit der Versuche in anderen Labors.
Das BMBF beabsichtigt mit seiner Förderung, bestehende Limitierungen bei der Kultivierung von Organoiden zu überwinden und die Realisierung der Vision im Labor gezüchteter Ersatzorgane zu forcieren. Der dringlichste Bedarf an Spenderorganen in Deutschland besteht laut Eurotransplant 2017 bei Niere, Leber, Herz, Lunge und Bauchspeicheldrüse. Deshalb konzentriert sich die vorliegende Förderrichtlinie zunächst auf diese fünf Organe. Neben der Verwendung humanen Zellmaterials wird auch die Verwendung tierischer Zellen von Säugetieren zugelassen, da eine in-vivo-Testung der Funktionsfähigkeit im Labor gezüchteter und dann transplantierter Organe im Regelfall zunächst im Tiermodell erfolgen wird.
Die Forschungsansätze, die gemäß dieser Richtlinie zur Förderung gelangen, werden auf der Basis eines Wettbewerbs ausgewählt. Die Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen dazu mehrere Stufen. Die Gewinnerteams werden während einer nicht geförderten Wettbewerbsphase ermittelt und erhalten dann die Möglichkeit, einen Förderantrag für ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu stellen, um ihre Methoden der Zucht von Organoiden in Richtung Organersatz voranzutreiben.
Es sollen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) der maximal drei Gewinnerteams des im Folgenden beschriebenen Wettbewerbs gefördert werden. Dafür werden die Organoide prämiert, die transplantierbaren Organen am nächsten kommen. Die geförderten FuE-Vorhaben sollen dazu dienen, die entsprechende Entwicklung zum Organersatz weiter voranzutreiben.
Antragsberechtigte Einrichtungen können für die Dauer von maximal 36 Monaten gefördert werden. Der erste Platz im Wettbewerb kann mit bis zu 3 000 000 Euro, der zweite Platz mit bis zu 2 000 000 Euro und der dritte Platz mit bis zu 1 000 000 Euro gefördert werden. Der Höchstbetrag gilt pro Vorhaben (Verbund- oder Einzelprojekt) und versteht sich inkl. der Projektpauschale bei Hochschulen sowie allen anderen Pauschalen. Falls Unternehmen beteiligt sind, kann der aufgrund beihilferechtlicher Vorschriften zu leistende Eigenanteil der Unternehmen gegebenenfalls das Projektgesamtvolumen erhöhen.
Ausgaben für Publikationsgebühren, die für die Open Access-Publikation der Vorhabenergebnisse während der Laufzeit des Vorhabens entstehen, können grundsätzlich erstattet werden.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger Jülich (PtJ-LGF)
Geschäftsbereich Lebenswissenschaften und Gesundheitsforschung
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich

Ansprechpartner sind:
Herr Dr. Michael Stöcker, Telefon: 0 24 61/61-33 26, E-Mail: m.stoecker@fz-juelich.de
Herr Dr. Rudi Loesel, Telefon: 0 24 61/61-9 64 51, E-Mail: r.loesel@fz-juelich.de

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2413.html