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Gerätezentren 2016

Termin:
26.04.2016
Fördergeber:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll wieder eine modellhafte Unterstützung geeigneter Gerätezentren von nationaler oder internationaler Bedeutung ermöglicht werden. Im Hinblick auf den sichtbaren Bedarf an Vernetzungen von Gerätezentren geht in diesem Jahr auch eine besonders betonte Aufforderung an bundesweite Netzwerkinitiativen, einen Antrag im Rahmen dieser Ausschreibung zu stellen.

Ausgehend von einer wissenschaftlich soliden Basis und einer Bereitschaft der beantragenden Institution zur Übernahme in nachhaltige Strukturen sollen Gerätezentren und Netzwerke in der Entwicklung eines professionellen, wissenschaftsadäquaten Managements und einer fundierten Nutzerunterstützung gefördert werden, um eine Verbesserung des Nutzungsangebots - insbesondere für externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler - zu erreichen. Die Fördermittel können z. B. zur Anfinanzierung entsprechender Stellen, zur Durchführung von Workshops, zur Ausarbeitung geeigneter Nutzerordnungen, Jahresberichten usw. eingesetzt werden. Wichtig: Die Anschaffung von Geräten ist in dieser Ausschreibung nicht vorgesehen, da hierfür bereits andere Verfahren (z. B. Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b GG, Großgeräte der Länder) existieren.

Voraussichtlich können wieder rund zehn Projekte mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren gefördert werden. Für bereits seit 2013 geförderte Projekte besteht die Möglichkeit, einen Fortsetzungsantrag zu stellen. Dieser sollte einen besonderen Fokus auf die Implementierung tragfähiger Verstetigungsstrategien richten, um die Strukturen in eine dauerhafte und nachhaltige Finanzierung seitens der Hochschulen zu überführen.

Für Gerätezentren kann ein Finanzumfang von bis zu 450 000 Euro für drei Jahre beantragt werden. Bei Netzwerkanträgen kann diese Obergrenze in begründeten Fällen überschritten werden. Für Fortsetzungsanträge ist ein Finanzumfang von bis zu 300 000 Euro für zwei oder drei Jahre vorgesehen.

Für die Antragstellung gelten die Regeln der DFG für Sachbeihilfen mit folgenden Besonderheiten:
- Es gelten die üblichen Kriterien hinsichtlich der DFG-Antragsberechtigung, insbesondere die Kooperationspflicht gemäß DFG-Leitfaden 55.01. Der Antrag sollte von der wissenschaftlichen Leitung des Zentrums/Netzwerks gestellt werden. Zusätzlich ist eine Bescheinigung der das Zentrum oder Netzwerk tragenden Institution (z. B. Hochschule) als separates Dokument einzureichen, in dem die Einordnung und finanzielle Unterstützung des Zentrums aus Perspektive der Träger-Institution hervorgeht.
- Im Abschnitt ,,Stand der Forschung und eigene Vorarbeiten" sollte die Einordnung des Zentrums oder des Netzwerks in den nationalen/internationalen Kontext sowie die Größe des derzeitigen Angebots und des Nutzerkreises beschrieben werden.
- Als Zusatzdokumente können Nutzungsordnungen o. Ä. eingereicht werden. Der Gesamtumfang darf 20 Seiten (Antrag) plus max. 10 Seiten (Nutzungsordnung) plus Lebenslauf plus Erklärung der Institution nicht überschreiten.

Anträge, die diese Voraussetzungen erfüllen, müssen zwischen dem 5. April 2016 und dem 26. April 2016 in englischer Sprache als Sachbeihilfeantrag bei der DFG eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt zwingend über das elan-Portal. Dabei sind die Förderlinie ,,Sachbeihilfe" und die Ausschreibung ,,Gerätezentren 2016" auszuwählen. Falls es sich bei dem Antrag um Ihren ersten Antrag bei der DFG handelt, berücksichtigen Sie bitte, dass Sie sich vor der Antragstellung im elan-Portal registrieren müssen. Die Bestätigung der Registrierung erfolgt in der Regel bis zum darauffolgenden Arbeitstag. Ohne vorherige Registrierung ist eine Antragstellung nicht möglich.

Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle:
Zu fachlichen Fragen: Dr. Manfred Mürtz, Tel. +49 228 885-2432, manfred.muertz@dfg.de

Zu administrativen Fragen:
Claudia Ihlefeldt, Tel. +49 228 885-2302, claudia.ihlefeldt@dfg.de

Weitere Informationen:
http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/info_wissenschaft_16_08/index.html