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Forschungsförderung zu nuklearer Sicherheit

Termin:
30.04.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Grundlegendes Ziel der öffentlich geförderten nuklearen Sicherheitsforschung ist der Schutz von Mensch und Umwelt. Durch Forschung und Entwicklung sollen die Sicherheit kerntechnischer Anlagen verbessert und die wissenschaftlichen Grundlagen für die sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle geschaffen und weiterentwickelt werden. Diese Zielstellungen bleiben auch über die in Deutschland beschlossene Beendigung der kommerziellen Kernenergienutzung zur Stromerzeugung im Jahr 2022 hinaus aktuell und bestimmen kontinuierlich die Schwerpunktsetzung der nuklearen Sicherheitsforschung. Konkret sollen Forschungsvorhaben zur Reaktorsicherheit, zur Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle, zur Endlagerung und zu Querschnittsfragen gefördert werden.
Gefördert wird die anwendungsorientierte Grundlagenforschung in den Bereichen der Reaktorsicherheitsforschung sowie der Entsorgungs- und Endlagerforschung auf den folgenden Forschungsgebieten:

A. Reaktorsicherheitsforschung
A1 Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Komponenten und Strukturen
A2 Nachweisverfahren zur Beherrschung von Transienten, Stör- und Unfällen
A3 Wechselwirkung Mensch-Technik und probabilistische Sicherheitsanalysen

B. Forschung zur verlängerten Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle
B1 Verlängerte Zwischenlagerung
B2 Abfallbehandlungs- und Konditionierungsoptionen für die Endlagerung
B3 Behandlungs- und Entsorgungsoptionen

C. Endlagerforschung
C1 Standortauswahl
C2 Sicherheits- und Endlagerkonzepte; Endlagertechnik und (geo-)technische Barrieren
C3 Sicherheitsnachweis

D. Forschung zu Querschnittsfragen
D1 Wissens- und Kompetenzmanagement
D2 Sozio-technische Fragestellungen
D3 Kernmaterialüberwachung (Safeguards)

Übergeordnete Förderziele dieser Maßnahme sind, die Sicherheit kerntechnischer Anlagen zu verbessern, die wissenschaftlichen Grundlagen für die sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle zu schaffen und weiter zu entwickeln sowie die Nachwuchs- und Kompetenzentwicklung in der nuklearen Sicherheit zu unterstützen.

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs-/Wissenschaftseinrichtungen sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, aber auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) jeweils mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland.

Weitere Informationen:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/42PclacXYXY6F697v9o?1